Beschlussvorlage - 0554/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung für das Grundstück Spedition H.C. Schmidt Altenhagener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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10.06.2008
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Sachverhalt
Begründung
Für das Grundstück H. C.
Schmidt wurde der Verwaltung der Stadt Hagen ein Planungskonzept vorgelegt. Das
Konzept enthält wesentliche Elemente des Rahmenplanes, der für den Bereich
zwischen der Altenhagener und der Fehrbelliner Straße vor etwa fünf Jahren
aufgestellt wurde.
Die geplante Errichtung
einer zwei- bis dreigeschossige Gebäudezeile an der Altenhagener Straße
entspricht der Forderung, den Straßenraum auf der Westseite räumlich zu fassen.
Kleinere Ladeneinheiten können direkt vom Niveau der Altenhagener Straße erschlossen
werden. In den Obergeschossen sind Flächen für Dienstleister oder alternativ
für Wohnungen vorgesehen. In der verlängerten Achse der Hermannstraße wird die
Gebäudezeile unterbrochen. Eine großzügige Freitreppe soll an dieser Stelle die
Altenhagener Straße mit dem tiefer liegenden Platz auf der Gebäuderückseite
verbinden. Auf dieser Ebene sind die
notwendigen Stellplätze vorgesehen, die von der Zollstraße aus zu erschließen
sind. Die Platzfläche soll mit großkronigen Bäumen gegliedert werden. Den nördlichen
Abschluss bildet ein eingeschossiges Gebäude, das für eine rein geschäftliche
Nutzung vorgesehen ist. An der Westseite
des Grundstückes soll in der verlängerten Achse der Fehrbelliner Straße ein
Streifen für eine mögliche Straßenverbindung in Richtung ehem. Zollbahnhof
gesichert werden. Es handelt sich hier um die Trasse des früheren
Gleisanschlusses der Spedition H. C. Schmidt.
In der aktuellen
Entwurfsfassung des Einzelhandelkonzeptes für die Stadt Hagen ist das
betreffende Grundstück als Ergänzungsstandort zum zentralen Versorgungsbereich
um den Friedensplatz für den Stadtteil Altenhagen vorgesehen.
Um die Nahversorgung in
Altenhagen sicherzustellen und aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten um
den Friedensplatz sollen hier nahversorgunsrelevante Sortimente angeboten
werden können. Insofern stimmt das Projekt mit den aktuellen Zielvorstellungen
der Einzelhandelsentwicklung grundsätzlich überein.
Die Größenordnung der
Verkaufsflächen ist an die Kaufkraft des zu versorgenden Stadtteiles anzupassen.
Im Rahmen der weiteren Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes muss daher die Größe der Verkaufsfläche
gutachterlich überprüft werden. Der Schwerpunkt der Sortimente muss im Bereich
der Nahversorgung (daher überwiegend Lebensmittel) liegen. Ein großflächiges
Angebot von zentrenrelevanten Sortimenten ( z.B. Textilien) im Sinne eines
Fachmarktzentrums würde den Zielvorstellungen des Einzelhandelskonzeptes
widersprechen, da Kaufkraft aus der Innenstadt abgezogen würde.
Geplante Nutzungen gemäß
Projektbeschreibung:
-
Untergeschoss
Vollsortimenter
oder Discounter und weitere
Verkaufsflächen
-
Erdgeschoss
Läden
für Einzelhandel bzw. Dienstleister (z.B. Friseur, Reisebüro, Kiosk, Metzgerei,
Optiker, Blumen usw.
-Obergeschoss
Wohnungen
bzw. Dienstleister (Arztpraxen)
Zur Schaffung von
Planungsrecht ist die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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466,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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508,2 kB
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