Beschlussvorlage - 0549/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Durchführung einer bis zum Beginn des Weihnachtsmarktes 2008 befristeten wöchentlichen Marktveranstaltung auf den in der Anlage zur  Verwaltungsvorlage markierten Flächen des Friedrich-Ebert-Platzes durch den Markthandel- und Schaustellerverband Westfalen e.V., Bezirkstelle Hagen, wird zugestimmt.

 

  1. Die Sondernutzungserlaubnis für die Marktveranstaltung soll erteilt werden
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Sachverhalt

 

Begründung

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag des Markthandel- und Schaustellerverbandes Westfalen e.V., Bezirksstelle Hagen, auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung eines „Wochenmarktes“ auf den in der Anlage zur Verwaltungsvorlage markierten Flächen des Friedrich-Ebert-Platzes vor.

Der Markt, der vornehmlich von Mitgliedern des Veranstalters beschickt wird, findet einmal wöchentlich dienstags in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr/oder 18.00 Uhr statt und soll den bisher dienstags auf dem Johanniskirchplatz durchgeführten Markt ersetzen. Auf dem Markt werden nur frische Lebensmittel wie Fleisch, Wurst, Eier,  Obst, Gemüse, Kartoffeln usw. feilgeboten; andere Bedarfsgegenstände wie z.B. Textilien o.ä. werden nicht angeboten. Ebenso wird es keine Fastfood-Produkte und keinen Getränkeverzehr geben.

Ein besonderes Motto des Marktes, wie z.B. Biomarkt oder Bauernmarkt, wird noch überlegt.  Es soll auch ein einheitliches Erscheinungsbild angestrebt werden, das z.B. aus einem typischen Standdesign in Form von Zeltplanenständen oder Zeltvordächern vor Verkaufswagen besteht. Eine Gleichheit der Verkaufseinrichtungen ist in der Anfangsphase wirtschaftlich noch nicht möglich, wird aber für das Jahr 2009 angestrebt.

 

Die Verlagerung vom Johanniskirchplatz zum Friedrich-Ebert-Platz stellt für den Dienstagsmarkt eine deutliche Standortverbesserung dar. Für die Kunden wird dadurch das Warenangebot an zentraler Stelle vergrößert. Die für den Markt vorgesehenen Flächen (voraussichtlich ca. 630 m²) berücksichtigen die vorhandenen Flächenangebote für die Außengastronomien und halten den notwendigen Abstand ein.

 

Aus der Sicht der Verwaltung bestehen deshalb gegen die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Da für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes 2008 die Flächen des Friedrich-Ebert-Platzes nicht für andere Veranstaltungen zur Verfügung stehen, ist die Dauer der Sondernutzungserlaubnis   -auch im Hinblick darauf, dass erst einmal die bis dahin gemachten Erfahrungen mit der Markveranstaltung auszuwerten sind-  auf den Zeitpunkt des Beginns des Weihnachtsmarktes zu begrenzen.

 

Zur  Inanspruchnahme und Gestaltung der Flächen des Friedrich-Ebert-Platzes wird die Verwaltung Auflagen machen, die sich nach der Intensität der tatsächlichen Beanspruchung richten werden. Im Vorhinein können detaillierte Angaben hierzu und auch zum tatsächlichen Umfang der Inanspruchnahme nicht gemacht werden, zumal diesbezüglich noch Gespräche mit dem Veranstalter geführt werden müssen.

 

 

 

 

Anlagen:  Antrag des Markthandel- u. Schaustellerverbandes

                 Plan der Marktflächen

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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10.06.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.             Der Durchführung einer bis zum Beginn des Weihnachtsmarktes 2008 befristeten wöchentlichen Marktveranstaltung auf den in der Anlage zur  Verwaltungsvorlage markierten Flächen des Friedrich-Ebert-Platzes durch den Markthandel- und Schaustellerverband Westfalen e.V., Bezirkstelle Hagen, wird zugestimmt.

 

2.             Die Sondernutzungserlaubnis für die Marktveranstaltung soll erteilt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 5

Dagegen:

 10

Enthaltungen:

 0