Beschlussvorlage - 0549/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung einer wöchentlicher Marktveranstaltung durch den Markthandel- und Schaustellerverband Westfalen e.V., Bezirksstelle Hagen, auf dem Friedrich-Ebert-Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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10.06.2008
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Beschlussvorschlag
- Der
Durchführung einer bis zum Beginn des Weihnachtsmarktes 2008 befristeten wöchentlichen
Marktveranstaltung auf den in der Anlage zur Verwaltungsvorlage markierten Flächen
des Friedrich-Ebert-Platzes durch den Markthandel- und Schaustellerverband
Westfalen e.V., Bezirkstelle Hagen, wird zugestimmt.
- Die
Sondernutzungserlaubnis für die Marktveranstaltung soll erteilt werden
Sachverhalt
Begründung
Der Verwaltung liegt ein
Antrag des Markthandel- und Schaustellerverbandes Westfalen e.V., Bezirksstelle
Hagen, auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung eines „Wochenmarktes“
auf den in der Anlage zur Verwaltungsvorlage markierten Flächen des
Friedrich-Ebert-Platzes vor.
Der Markt, der vornehmlich
von Mitgliedern des Veranstalters beschickt wird, findet einmal wöchentlich dienstags
in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr/oder 18.00 Uhr statt und soll den
bisher dienstags auf dem Johanniskirchplatz durchgeführten Markt ersetzen. Auf
dem Markt werden nur frische Lebensmittel wie Fleisch, Wurst, Eier, Obst, Gemüse, Kartoffeln usw. feilgeboten; andere
Bedarfsgegenstände wie z.B. Textilien o.ä. werden nicht angeboten. Ebenso wird
es keine Fastfood-Produkte und keinen Getränkeverzehr geben.
Ein besonderes Motto des
Marktes, wie z.B. Biomarkt oder Bauernmarkt, wird noch überlegt. Es soll auch ein einheitliches
Erscheinungsbild angestrebt werden, das z.B. aus einem typischen Standdesign in
Form von Zeltplanenständen oder Zeltvordächern vor Verkaufswagen besteht. Eine
Gleichheit der Verkaufseinrichtungen ist in der Anfangsphase wirtschaftlich
noch nicht möglich, wird aber für das Jahr 2009 angestrebt.
Die Verlagerung vom
Johanniskirchplatz zum Friedrich-Ebert-Platz stellt für den Dienstagsmarkt eine
deutliche Standortverbesserung dar. Für die Kunden wird dadurch das
Warenangebot an zentraler Stelle vergrößert. Die für den Markt vorgesehenen
Flächen (voraussichtlich ca. 630 m²) berücksichtigen die vorhandenen
Flächenangebote für die Außengastronomien und halten den notwendigen Abstand
ein.
Aus der Sicht der
Verwaltung bestehen deshalb gegen die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis keine
grundsätzlichen Bedenken.
Da für den Zeitraum des
Weihnachtsmarktes 2008 die Flächen des Friedrich-Ebert-Platzes nicht für andere
Veranstaltungen zur Verfügung stehen, ist die Dauer der Sondernutzungserlaubnis
-auch
im Hinblick darauf, dass erst einmal die bis dahin gemachten Erfahrungen mit
der Markveranstaltung auszuwerten sind- auf den Zeitpunkt des Beginns des
Weihnachtsmarktes zu begrenzen.
Zur Inanspruchnahme und Gestaltung der Flächen
des Friedrich-Ebert-Platzes wird die Verwaltung Auflagen machen, die sich nach
der Intensität der tatsächlichen Beanspruchung richten werden. Im Vorhinein
können detaillierte Angaben hierzu und auch zum tatsächlichen Umfang der
Inanspruchnahme nicht gemacht werden, zumal diesbezüglich noch Gespräche mit
dem Veranstalter geführt werden müssen.
Anlagen: Antrag des
Markthandel- u. Schaustellerverbandes
Plan der Marktflächen

10.06.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der
Durchführung einer bis zum Beginn des Weihnachtsmarktes 2008 befristeten wöchentlichen
Marktveranstaltung auf den in der Anlage zur
Verwaltungsvorlage markierten Flächen des Friedrich-Ebert-Platzes durch
den Markthandel- und Schaustellerverband Westfalen e.V., Bezirkstelle Hagen,
wird zugestimmt.
2.
Die
Sondernutzungserlaubnis für die Marktveranstaltung soll erteilt werden.