Beschlussvorlage - 0523/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  • Die Empfehlung des Auswahlgremiums wird zur Kenntnis genommen.
  • Auf der Grundlage des Preisträgerentwurfs soll  die Planung in soweit modifiziert werden, dass der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten wird.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg bzgl. der für 2008 vorgesehenen Maßnahmen des Förderprogramms Stadtumbaugebiets Oberhagen / Eilpe vorzunehmen und zu berichten.
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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit dieser Vorlage soll das aus der Mehrfachbeauftragung ausgewählte Konzept für das Brückenbauwerk und die Freianlagen in modifizierter Form als Grundlage für die Weiterbearbeitung beschlossen werden.

 

 

Begründung

 

 

Wettbewerb

 

Nach vierwöchiger Bearbeitungszeit haben die beiden parallel beauftragten Planungsteams

-          Wbp – Landschaftsarchitekten und Ingenieure Christine Wolf und Rebekka Junge aus Bochum mit Ingenieurbüro Schülke und Wiesmann aus Dortmund

-          Ruhrberg Ingenieurgemeinschaft aus Hagen mit FSW Landschaftsarchitekten aus Düsseldorf

am 14.03.2008 ihre Arbeiten abgeliefert. Die beiden Entwürfe sind als Anlage 1 und 2 der Vorlage angefügt.

 

Das Auswahlgremium hat in der Sitzung am 03.04.2008 den Entwurf von

Wbp – Landschaftsarchitekten und Ingenieure Christine Wolf und Rebekka Junge aus Bochum mit Ingenieurbüro Schülke und Wiesmann aus Dortmund

zur Weiterbearbeitung empfohlen.

Die Empfehlung des Auswahlgremiums ist der Anlage 3 zur Vorlage zu entnehmen.

 

Vorprüfung und Teile des Auswahlgremiums haben Zweifel angemeldet, dass der als bester ausgewählte Entwurf nach den Kostenerfahrungen der Stadt Hagen zu den angegebenen geschätzten Kosten umsetzbar sein wird. Damit die Massnahme überhaupt finanziert werden kann, muss die Stadt Hagen einerseits innerhalb des in der Auslobung vorgegebenen Kostenrahmens bleiben. Andererseits wurden im Auswahlgremium Hinweise auf fehlende Bestandteile der Planung gegeben. Diese sind zu ergänzen und kostenmäßig abzubilden. Die Planungsgemeinschaft wurde daher aufgefordert, nachvollziehbar darzulegen, dass nach Modifizierung des Vorentwurfs für die Brücke und die Freianlagen einschließlich der geänderten Kostenansätze die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens von

268.000 € brutto für das Brückenbauwerk und

                                255.000 € brutto für die Freianlagen

zugesagt werden kann.

 

Die Modifizierung des Entwurfs (Anlage 4) soll dabei ohne Aufgabe der schlüssigen Grundidee des „gebogenen Steinwurfs“ über die Volme erfolgen. Die Verwaltung hat ihre Vorgaben für eine Überarbeitung vorab mit der Planungsgemeinschaft erörtert.

 

 

 

 

 

 

Bewertung der modifizierten Fassung des Wettbewerbsiegers

 

Die überarbeitete Brückenplanung sieht nun anstelle des im Wettbewerb vorgestellten ca. 57 m langen Bauwerkes ein ca. 42 m langes Bauwerk vor. Erreicht wurde diese Kürzung um 15 m durch den Verzicht auf die Absenkung der Platzfläche auf der Seite Eilper Straße und Entfall der beiden Brückenfelder auf dieser Seite. Das Hauptfeld über die Volme sowie der Vorlandbereich auf der Wippermanninsel entsprechen weiterhin dem Wettbewerbsentwurf. Darüber hinaus wurden die Bauteilabmessungen den gültigen Vorschriften angepasst.

 

Das Planungsbüro hat eine überarbeitete Kostenschätzung vorgelegt, die nach Änderung der Planung (d. h. insbesondere Kürzung des Bauwerks um 15 m) eine Bruttogesamtsumme für die Brücke von ca. 236.400 € ausweist. Gegenüber der im Wettbewerb vorgelegten Kostenschätzung, die von 66 als unrealistisch niedrig angesehen wird, wurden die Einheitspreise z. T. erheblich nach oben korrigiert. Die nun vorgelegte Kostenschätzung erscheint in der Größenordnung realistisch. Zusätzlich zu den aufgeführten reinen Baukosten werden allerdings neben den Planungskosten für die Leistungsphasen 3, 4 und 6 (ca. 24.488 €) sowie Bauüberwachungskosten (ca. 7.140 €) noch Kosten für Gründungsberatung, Prüfstatik, Sicherheits- und Gesundheitskoordination sowie Fremdüberwachung Stahl anfallen (schätzungsweise ca. 14.000 €).

 

Die Maßnahme bewegt sich damit im vorgegebenen Kostenrahmen.

 

Für die Freianlagen wurden bei der Modifizierung des Entwurfs durch die Architekten die Absenkung des Uferplatzes an der Eilper Straße reduziert und bei der Naturinsel  auf die Treppen-/ Rampenanlage verzichtet. Dafür wurden auf der Naturinsel für 25.000,-- € Spielelemente in die Kosten eingeplant.

Die Maßnahme wird von den Architekten auf rd. 255.000,-- € geschätzt.

Die Einzelkostenansätze wurden dabei weiterhin nicht nachvollziehbar dargelegt. Verschiedene notwendige Baumaßnahmen sind in der Kostenschätzung nicht  benannt, und der Preis für den Plattenbelag einschl. Unterbau, Entwässerung und Baumscheiben erscheint der Verwaltung mit 120,-- €/m² als wesentlich zu niedrig angesetzt. Hinzu kommt, dass die Größe des Uferplatzes zu niedrig in der Kostenschätzung angesetzt wurde.

 

Insgesamt wird nach Auffassung der Verwaltung für die Realisierung der von den Architekten überarbeitete Planfassung überschlägig mit rd. 80.000,-- bis 100.000,-- € an Mehrkosten zu rechnen sein. Allein durch Ersatz der Großplatten durch handelsübliche Materialien ließen sich die Kosten um rd. 65.000,-- € reduzieren.

 

Um den vorgegebenen Kostenrahmen für die Freianlagen zu halten sind deshalb weitere Einsparungen unbedingt erforderlich.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Zur Realisierung der Maßnahme „Volmeblick“ ist eine weitergehende Planung erforderlich. Die Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme soll der Entwurf der Preisträger sein.

 

Sollte der Empfehlung des Preisgerichts gefolgt und das Planungsteam Wbp – Landschaftsarchitekten und Ingenieure Christine Wolf und Rebekka Junge aus Bochum mit dem Ingenieurbüro Schülke und Wiesmann aus Dortmund mit der Weiterbearbeitung der Planung beauftragt werden, so ist im Vorfeld mit den beteiligten Büros zu klären, ob und wie aus der Sicht der Planungsbüros entsprechende weitere Einsparungen herbeigeführt werden können.

 

 

Finanzierung

 

Für das Brückenbauwerk wurden nach verwaltungsinterner Schätzung Herstellungskosten von 285.000 € brutto ermittelt und zur Förderung angemeldet.

In diesen Kosten sind rd. 53.000,-- € für Gründungsberatung, Prüfstatik, SIGEKO und Fremdüberwachung Stahl, sowie die Kosten für die weiteren Planungsleistungen enthalten.

Eine 80-Prozent-Förderung bis zu diesem Betrag wurde bewilligt.

Auf der Grundlage des ausgewählten und modifizierten Entwurfs ist von geschätzten reinen Baukosten für das Brückenbauwerk  von 236.396,23 € auszugehen.

 

Da es sich bei den Herstellungskosten gemäß der bisherigen Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 nur um Schätzungen handelt, wird es mit zunehmendem Detaillierungsgrad der Planung in der Leistungsphase 3 noch zu Veränderungen kommen können. Der tatsächliche Bedarf für eine Umschichtung der Mittel zur Finanzierung der Weiterbeauftragung für die Brücke aus dem Gesamtbudget des Stadtumbaus Oberhagen / Eilpe wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu benennen sein.

 

Für die Freianlagen (Flächen Wippermann und Eilper Straße) werden von den Architekten Herstellungskosten von  255.000 € brutto angenommen. Auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs  - in der modifizierten Fassung – sind die Herstellungskosten  so zu reduzieren, dass der vorgegebene Kostenrahmen von 255.000,-- € auch eingehalten werden kann.

Eine Finanzierung der Freianlagen aus den schon bewilligten Mitteln der Maßnahme B.6 „Begrünte Uferzone mit Wegeverbindung entlang der Volme“ mit einem Fördersatz von 80 % ist aus dem Jahreskontingent dieser Maßnahme bis zum Betrag von 275.000 € (einschl. weiteres Planungshonorar) in 2008  gesichert. Darüber hinaus gehende Kosten sind durch Reduzierung anderer Maßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus West zu kompensieren.

 

 

 

 

 

Zum Abruf der Mittel ist jedoch vorab mit Vorlage des Durchführungsbeschlusses und der Ausführungsplanung die Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.

 

Die Finanzierung soll aus Mitteln des Stadtumbaus West erfolgen.

Nach derzeitiger Sicht sind die Kosten für eine weitere Beauftragung der Wettbewerbspreisträger durch Umschichtungen innerhalb der Maßnahmen B.4 und B.6 in 2008 finanzierbar.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.06.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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17.06.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  • Die Empfehlung des Auswahlgremiums wird zur Kenntnis genommen.
  • Auf der Grundlage des Preisträgerentwurfs soll  die Planung in soweit modifiziert werden, dass der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten wird.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg bzgl. der für 2008 vorgesehenen Maßnahmen des Förderprogramms Stadtumbaugebiets Oberhagen / Eilpe vorzunehmen und zu berichten.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Brückenplanung an das genannte Büro zu vergeben.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünplanung selbst zu erarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 1

Enthaltungen: