Beschlussvorlage - 0406/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. vereinfachten Änderungsver­fahrens des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, - Ortskern Boele / Hilgenland – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

 

Zu b)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB und den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

 

Zu c)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele / Hilgenland, 1. Änderung nach § 13 BauGB einschl. der Begründung vom 02.05.2005 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Nie­derschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Zu d)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele / Hilgenland -, 1. Änderung nach § 13 BauGB im Stadt­teil Boele umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbegrenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes (Pläne zum Grünordnungsplan) sind von der Änderung nicht betroffen und nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach der öffentlichen Auslegung nach den Sommer­ferien, im IV.Quartal 2008 der Satzungsbeschluss zum Änderungsverfahren gefasst werden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist aufgrund der Kürze der Vorlage nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

 

Im Rahmen der Verhandlung zum Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1.Änderung, 2. Fassung – Ortsumgehung Boele – 2. Bauabschnitt, zwi­schen Schwerter Straße und Dortmunder Straße ist auch der Bebauungsplan Nr. 8/01 (535) Ortkern Boele / Hilgenland, Teil 1 besprochen worden. Dieser Bebauungsplan setzt den Lärmschutzwall entlang der ge­planten Ortsumgehung Boele vom Kreisel Dortmunder Straße bis zur Straße Hilgenland fest.

 

In diesem Bebauungsplan, der bereits seit 06.08.2005 rechtskräftig ist, ist die im späte­ren Urteil zum B-Plan Nr. 2/96 (481), 1.Änderung, 2. Fassung – Ortsumgehung Boele – 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und Dortmunder Straße (November 2005) unbestimmte Festsetzung zur Höhe und zur Bepflan­zung des Lärmschutzwalls enthal­ten.

 

Mit dieser Änderung nach § 13 BauGB soll diese Festsetzung bestimmt (konkret) formuliert werden und dem angrenzenden geltenden Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1.Änderung, 2. Fassung – Ortsumgehung Boele – 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und Dortmunder Straße angepasst werden.

 

Da die Festsetzung die städtischen Flächen betrifft und ebenfalls ausschließlich städti­sche, öffentliche Flächen angrenzen, sind Dritte von der Änderung nicht betroffen. Wei­terhin werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 BauGB erfolgen kann.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele / Hilgenland vom 02.05.2005 bleibt so bestehen, eine Anpassung des Textes an die minimalen Änderungen ist nicht erforderlich.

Wegen der Geringfügigkeit der Änderung soll gleich mit der Einleitung des Änderungs­verfahrens die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird beschlossen, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden können.

Da der Bebauungsplan Nr. 8/01, Teil 1 sonst so Bestand haben soll und bereits eine Entscheidung über die Anregungen aus der ersten Auslegung erfolgt, sollen wiederholte inhaltsgleiche Anregungen zu unveränderten Bestandteilen des Bebauungsplanes vermieden werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.06.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.06.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen