Beschlussvorlage - 0536/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag:Neubau eines Penny-Marktes und eines Backshops auf dem Grundstück Alexanderstraße 18Gemarkung Eckesey, Flur 5, Flurstücke 408,409AZ.. 3/63/BG/0140/08hier: Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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10.06.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Für
das Grundstück Alexanderstraße 18 liegt der Bauantrag: Neubau eines
Penny-Marktes und eines Backshops vor.
Baugesuchskonferenz
vom 10.4.2008.
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Fläche (gewerbliche Baufläche)
dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße-.
Gemäß
§ 15 Abs.1 BauGB wurde die Entscheidung über das o.g. Vorhaben mit Schreiben
vom 23.4.08, bzw. 20.5.08 bis zum
22.4.2009 ausgesetzt, da zu befürchten ist, dass die Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht
oder wesentlich erschwert werden würde:
Entwicklungsziel
des Bebauungsplanes Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße- ist die
Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Ausschluss von
Ansiedlungen zusätzlicher Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten
Sortimenten an dieser Stelle, die zu einer Schwächung der angrenzenden
Stadtteilzentren, wie Altenhagen und Eckesey, führen können.
Zielsetzung
an dieser Stelle: Gewerbliche Nutzung, d.h. kein weiterer Einzelhandel.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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566,5 kB
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