Beschlussvorlage - 0536/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die im Betreff genannte Zurückstellung des Bauantrages nach § 15 Abs. 1 BauGB zustimmend zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Für das Grundstück Alexanderstraße 18 liegt der Bauantrag: Neubau eines Penny-Marktes und eines Backshops vor.

 

Baugesuchskonferenz vom 10.4.2008.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Fläche (gewerbliche Baufläche) dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße-.

 

Gemäß § 15 Abs.1 BauGB wurde die Entscheidung über das o.g. Vorhaben mit Schreiben vom 23.4.08, bzw. 20.5.08  bis zum 22.4.2009 ausgesetzt, da zu befürchten ist, dass die  Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde:

 

Entwicklungsziel des Bebauungsplanes Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße- ist die Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Ausschluss von Ansiedlungen zusätzlicher Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten an dieser Stelle, die zu einer Schwächung der angrenzenden Stadtteilzentren, wie Altenhagen und Eckesey, führen können.

Zielsetzung an dieser Stelle: Gewerbliche Nutzung, d.h. kein weiterer Einzelhandel.  

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.06.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen