Beschlussvorlage - 0250/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzungsplanhier: Sachstandsbericht - Bedarfsdiskussion mit der Bezirksregierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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06.05.2008
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17.06.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt, da diese Vorlage auf der
Gesamtvorlage „Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan-Vorentwurf“
basiert, welche hier auszugsweise wiedergegeben wird. Die Gesamtvorlage wird zu
einem späteren Zeitpunkt in den politischen Beratungsgang gegeben.
Begründung
Zur Vorbereitung der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes wurden die wesentlichen Trends und Anforderungen an die
Flächennutzung in Stadtbezirkskonzepten zusammengefasst und in allen
Stadtbezirken diskutiert. Dabei wurden die Überlegungen der Verwaltung zunächst
den Bezirksvertretungen vorgelegt und anschließend entsprechend ergänzt und
überarbeitet den Bürgern präsentiert. Die Ergebnisse der
Bürgerinformationsveranstaltungen wurden dokumentiert und den
Bezirksvertretungen sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben.
Die Diskussionen in den Stadtbezirken
führten im Ergebnis dazu, dass in der Summe 153 Flächen für Wohnen mit einer
Gesamtgröße von 258,8 ha und 9 Flächen für Gewerbe mit einer Gesamtgröße
von 109,8 ha in das Prüfverfahren einbezogen werden mussten. Diese Vorschläge
stammten sowohl von der Verwaltung, von der Politik als auch von einzelnen
Bürgern.
In der Anlage werden nunmehr die
Ergebnisse der Gespräche mit der Bezirksregierung zur Bedarfsprüfung
dargestellt. Hier zeigt sich insbesondere beim Thema Wohnen eine eklatante
Differenz zwischen den Flächenwünschen der Stadt Hagen und den von der
Bezirksregierung anerkannten Bedarfen. Bei der Festlegung der
Flächenkontingente spielen die noch im Flächennutzungsplan vorhandenen
Flächenreserven und die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung eine bedeutende
Rolle. Die Verwaltung hat bei den Gesprächen deutlich gemacht, dass der Mangel
an Bauland in der Vergangenheit mit dazu geführt hat, dass Einwohner
insbesondere in die ländlichen Umlandgemeinden abgewandert sind. Dem wurde
entgegengehalten, dass die Stadt Hagen noch über eine enorme Anzahl von nicht
ausgenutzten Wohnbauflächen im rechtsgültigen FNP verfügt.
Auch beim Thema Gewerbe gibt es eine
deutliche Spanne zwischen Flächenwünschen und Bedarfen, die aber noch
Flächenoptionen für neue Gewerbeflächen im FNP offen lässt.
1. Wohnen
1.1 Bedarf an
Wohnbauflächen und Flächenreserven
Die Bezirksregierung hat für die Stadt
Hagen einen Bedarf an Wohn- bzw. gemischten Bauflächen von 55,9 ha
ermittelt. Grundlage dieser Berechnung waren die im Februar 2007 vorliegenden
Zahlen der LDS-Bevölkerungs-Prognose. Hierbei wird von einem starken
Bevölkerungsrückgang und einem hohen Wohnungsbestand ausgegangen (siehe
Ergebnisvermerk der Besprechung in Arnsberg vom 06.11.2007, der als Anlage 1
beigefügt ist).
Zum Zeitpunkt der Bestandserhebung im
Frühjahr 2007 wurden im gesamten Stadtgebiet 132,4 ha an Flächenreserven
(Bebauungsplan- + FNP-Reserven + Baulücken) für den Wohnungsbau kartiert. Bei
der Größe der Flächenreserven ist zu berücksichtigen, dass diese Angaben
entsprechend den Vorgaben der Bezirksregierung ermittelt wurden, die darauf
abzielen, ob eine im FNP für Wohnen dargestellte Fläche derzeit entsprechend
genutzt wird. Keineswegs lassen sich daraus Schlüsse auf die tatsächliche
Verfügbarkeit der Flächen ziehen. Im Gegenteil ist oftmals davon auszugehen,
dass Flächen aus dem bisherigen FNP, die über lange Zeit nicht entwickelt
werden konnten, auch zukünftig nicht zu entwickeln sein werden. Der FNP kann in
diesem Zusammenhang nur eine planerische Vorsorge betreiben. Die Aktivierung
dieser Flächen muss mit anderen Instrumenten erfolgen.
Die Flächenreserven verteilen sich wie
folgt auf die einzelnen Stadtbezirke:
Mitte: 16,4 ha
Nord: 41,8 ha
Hohenlimburg: 13,9 ha
Eilpe/Dahl: 11,1 ha
Haspe: 49,2 ha.
Zum Zeitpunkt der Erhebung wurde
gegenüber der Bezirksregierung signalisiert, dass 47,6 ha an
Wohnbauflächen, die entweder planerisch nicht mehr gewollt oder als nicht
realisierbar gelten aus dem FNP zurückgenommen werden könnten. Dies verminderte
die Größe der Flächenreserven auf 84,7 ha. Diesen 84,7 ha steht ein
rechnerischer Bedarf von 55,9 ha für die Stadt Hagen gegenüber, so dass
sich nach wie vor ein Überhang von 28,8 ha ergibt
Durch weitere Flächenvorschläge für die
Rücknahme von Wohnbauflächen aus dem FNP konnte die rechnerische Größe an
Flächenreserven um weitere ca. 10 ha verringert werden. So ist derzeit geplant,
58,1 ha an Wohnbauflächenreserven, die bisher aufgrund der schwierigen
Topographie oder mangelnder Erschließung bzw. mangelnder Verkaufsbereitschaft
der Grundstückseigentümer nicht realisiert werden konnten, als Wohnbauflächen
zurückzunehmen. Zieht man diese 58,1 ha Rücknahmeflächen von den
Flächenreserven ab, verbleibt ein Überhang von 18,4 ha. (siehe Grafik 1).
Grafik 1

2. Gewerbe
2.1 Zukünftiger
Bedarf an Gewerbeflächen
Auf der gesamtstädtischen Ebene wurde
der Bedarf und das Angebot an zusätzlichen Gewerbeflächen mit den
übergeordneten Planungsbehörden erörtert. Als Anhaltspunkt zur Ermittlung der
zusätzlichen Gewerbeflächenbedarfe kann der Gebietsentwicklungsplan dienen, der
allerdings nur einen Planungshorizont bis 2010 beschreibt. Danach wird der
Bedarf an zusätzlichen Gewerbe- und Industrieflächenbereichen (GIB) für
den Zeitraum 1996 bis 2010 mit 169 ha, d. h. mit etwas mehr als 10 ha pro Jahr
beziffert. Bei Fortschreibung der Bedarfe ergäbe sich nach der bisherigen
Berechnungsmethode ein zusätzlicher Bedarf von ca. 150 ha an gewerblichen
Bauflächen. Aufgrund geänderter Berechnungsgrundlagen gesteht die
Bezirksregierung den Gemeinden aber inzwischen niedrigere Bedarfe an
Gewerbeflächen zu.
Konkret für die Stadt Hagen bedeutet dies, dass statt
der bisherigen 150-160 ha an zusätzlichen Gewerbeflächen für den
Planungshorizont bis 2020 nunmehr nur noch ein Bedarf von 108,6 ha an
neuen Gewerbeflächen von der Bezirksregierung anerkannt wird. Die Differenz
erklärt sich aus der Änderung folgender Eingabewerte des Berechnungsverfahrens:
·
Die Anzahl
Gewerbeflächen beanspruchender Beschäftigter sank zwischen 1994 und 2005
(jeweiliges Erhebungsjahr) um rund 6000 Personen (schlägt mit rund 14 ha zu
Buche).
·
1994 wurde auf
dem Höhepunkt der Zuwanderungswelle aus Osteuropa ein Erwerbspersonenzuwachs
berücksichtigt, der im Regionalplan für Hagen einen zusätzlichen Grundbedarf
von rund 18 ha erzeugte. Auf Grund versiegender Zuwanderung besteht für
diese Komponente keine Grundlage mehr
·
Schließlich
wurde im Rahmen des Gebietsentwicklungsplans für die Darstellung von GIB
(Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche) ein Planungszuschlag von 20 %
(ca. 28 ha) eingerechnet. Hierdurch soll insgesamt sichergestellt werden,
dass die Kommune bei der Umsetzung der GIB in gewerbliche Bauflächen der
Bauleitplanung einen ausreichenden Entwicklungs- und Handlungsspielraum erhält.
Für FNP-Darstellungen kann kein regionalplanerischer Zuschlag erfolgen.
Dieser schematischen Bedarfsfortschreibung sind die
tatsächlich verfügbaren Flächenpotentiale gegenüber zu stellen.
2.2. GIB - Bilanzierung der Bezirksregierung
Die Bezirksregierung hat auf der Grundlage der von
der Stadt Hagen ermittelten Gewerbeflächenreserven im Bestand folgende GIB - Bilanzierung
(GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen) aufgestellt.
Danach verfügt die Stadt Hagen über
71,5 ha gewerblicher Reserveflächen im Bestand. Daraus resultiert ein
Fehlbedarf von 37,1 ha an gewerblichen Bauflächen (s. Grafik 1).
Grafik 1

2.3 GIB-Bilanzierung
der Stadt Hagen
Der von der Bezirksregierung errechnete
geringere Fehlbedarf von 37,1 ha an
gewerblichen Bauflächen, würde eine weitere
gewerbliche Entwicklung in Hagen für die
nächsten 15 Jahre stark einschränken. Daher hat die Stadt Hagen nach
Bekanntgabe der GIB Bilanz durch die Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit dem
Servicezentrum Wirtschaft (SZW) und der Wirtschaftsförderung die
Flächenreserven im Bestand auf ihre reale Verfügbarkeit hin überprüft. Zusätzlich wurden dann Flächenreserven aus der
Bilanzierung herausgenommen, welche in einem absehbaren, kurzfristigen Zeitraum
zur Vermarktung anstehen.
Weiterhin wurde die gewerbliche
Bauflächenreserve westlich der Volmarsteiner Straße aus der Bilanzierung
herausgenommen, da diese Flächenreserve in einer Größenordnung von ca. 15 ha
aufgrund bestehender Restriktionen (wie z.B. der vorhandenen Wohnnutzung im
Plangebiet) innerhalb des Planungshorizontes der FNP-Neuaufstellung keine
Realisierungschancen hat.
Unter Zugrundelegung der o.g. Parameter
für die Neuberechnung des GIB-Bedarfes ergibt sich folgende GIB - Bilanzierung:
Danach verfügt die Stadt Hagen über
50,6 ha an gewerblichen Reserveflächen im Bestand. Daraus resultiert ein
Fehlbedarf von 58 ha an gewerblichen Bauflächen (siehe Grafik 2).
Grafik 2

3.
Fazit
Die Ergebnisse der Bedarfsdiskussion
können wie folgt zusammengefasst werden:
Thema Wohnbauflächen
·
Neue
Flächenwünsche sind nur bei Rückgabe von bisherigen Bauflächen aus dem FNP im
Verhältnis 1.5 (Tauschfläche) zu 1.0 (neue Fläche) realisierbar. Dies gilt
sowohl für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als auch für
Einzeländerungen (aktuelles Beispiel: für die geplante Wohnbebauung an der
Harkortstraße, die im bisherigen FNP noch als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt ist, soll eine um den Faktor 1,5 größere Wohnbaufläche aufgegeben
werden)
·
Flächen im
Flächennutzungsplan, die langfristig für eine Bebauung vorgehalten werden aber
kurz- und mittelfristig nicht umgesetzt werden können, belasten die
Flächenbilanz der Stadt Hagen und vermindern die Chancen für realistische
Entwicklungsoptionen an anderer Stelle (Beispiel: Gehrstraße in Emst oder das
Baugebiet Emst IV).
·
Die
Bauleitplanung ist durch ein aktives Baulandmanagement zu ergänzen, das
sicherstellen soll, dass
o
Flächen,
tatsächlich und zeitnah entwickelt werden
o
Kosten für die
Planung und Entwicklung aus der Wertsteigerung des Grundstückes finanziert
werden
o
Grundstücke
entsprechend der Nachfrage angeboten werden (z.B. ohne Bauträgerbindung).
Um dies zu gewährleisten führt die Verwaltung derzeit
bereits Gespräche mit den Eigentümern von zukünftigen Entwicklungsflächen, um
durch entsprechende Vereinbarungen bereits vor Einleitung der Bauleitplanung
diese Ziele sicherstellen zu können.
·
Neben der
Entwicklung neuer Bauflächen bleibt die Entwicklung im Bestand eine
Hauptaufgabe der Stadtentwicklung. Wie der Masterplan Wohnen festgestellt hat,
gibt es einen erheblichen Sanierungsbedarf im Bestand. Neue Investitionen
dienen hier auch der Sicherung der vorhandenen Infrastruktur (Kindergärten,
Schulen, Einzelhandel etc.). Die Entwicklung neuer Flächen im Außenbereich ist
in der Regel nicht kostendeckend, sondern bedeutet eine zusätzliche Investition
für den Gemeindehaushalt.
Thema Gewerbeflächen
Im Bereich der Gewerbeflächen stellt sich die
Situation etwas anders dar. Hier stehen tatsächlich kaum noch geeignete Flächen
zur Verfügung, so dass der anerkannte Bedarf in Höhe von 58 ha durchaus mit den
realistischen Flächenpotentialen in Einklang zu bringen ist. Auch hier steht im
Vordergrund das Potential an gewerblichen Brachflächen, dass für eine
gewerbliche Wiedernutzung zu reaktivieren ist. Hier sind als aktuelles Beispiel
die Flächen entlang der Bahnhofshinterfahrung (angefangen von den Flächen der
SEWAG an der Rehstraße, über das Schlachthofgelände, die Varta- und
Hawkerflächen sowie die Flächen westlich des Hauptbahnhofes zu nennen). Diese
Flächen sind aufgrund der Topografie und der vorhandenen Ver- und
Entsorgungseinrichtungen hervorragend für eine gewerbliche Nutzung geeignet. Um
diese Entwicklung zu unterstützen hat die Stadt Hagen diese Flächen für das
Ziel-2-Förderprogramm des Landes NRW angemeldet. Dies setzt allerdings voraus,
dass die Stadt Hagen die erforderlichen Eigenmittel aufbringen kann. Weitere
Brachflächenpotentiale liegen im Nahmertal sowie entlang der B7 in Richtung
Gevelsberg.
Weiteres
Vorgehen
Die Verwaltung schlägt vor, nach Abschluss der
Gespräche mit den Grundstückseigentümern, die Gesamtvorlage mit den für Wohnen
und Gewerbe vorgesehenen Entwicklungsflächen in die Beratung einzubringen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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329,9 kB
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17.06.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die
Frage, ob bei Änderung des Flächennutzungsplanes für Wohnbauflächen eine
Kompensation durch Herausnahme von Wohnbauflächen aus dem FNP erfolgen
soll, bleibt der Prüfung im
Einzelfall durch den Stadtentwicklungsausschuss vorbehalten.
- Eine
mögliche Flächenkompensation bei Wohnbau- und Gewerbeflächen bei der
Neuaufstellung des FNP wird der Beratung zum FNP vorbehalten.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, vorsorglich einzelne Flächen zu ermitteln, die
möglicherweise aus dem FNP als Wohnbauflächen herausgenommen werden
könnten.
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Abstimmungsergebnis: |
|
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x |
Einstimmig beschlossen |