Beschlussvorlage - 0298/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp - Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB a) Beschluss über die Anwendung der geänderten Gesetzesgrundlageb) Beschluss über die geringfügige Erweiterung des Plangebietesc) Beschluss über den Verzicht der frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und über den Verzicht der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGBd) Beschluss zur Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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28.05.2008
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.06.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.06.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Verfahren
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/06 (585) – Im Klosterkamp
– auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB durchzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die geringfügige Erweiterung des
Plangebietes.
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgeranhörung
nach § 3 Abs.1 BauGB und den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB.
Zu d)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 8/06 (585) im Klosterkamp – einschl. der Begründung vom 14.05.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt.
gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp - liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Strasse Im Klosterkamp und dem Lennepark.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 9 und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 589.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach der
öffentlichen Auslegung nach den Sommerferien, im IV.Quartal 2008 der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst werden.
Sachverhalt
Kurzfassung:
Mit
dem Beschluss dieser Vorlage kann nach den Sommerferien die öffentliche Auslegung
durchgeführt werden.
Begründung:
Zu
a)
Das Bebauungsplanverfahren wird auf die neue
gesetzliche Grundlage übertragen:
Das Gesetz zur Erleichterung von
Planungsvorhaben für die Innenentwicklung ist am 01.01.2007 in Kraft getreten.
Kernstück dieser Novelle ist die Einführung eines beschleunigten Verfahrens
für sog. Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB), also Pläne, die
entsprechend der gesetzlichen Formulierung die Wiedernutzung von Brachen, die
Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innentwicklung zum Inhalt haben.
Erfasst werden damit solche Planungen, die u.a. der Erneuerung, Fortentwicklung
und Umbau vorhandener Ortsteile dienen.
Das – in Anlehnung an die Regelung über die
vereinfachte Änderung eines Bebauungsplanes (§ 13 BauGB) – eingeführte
beschleunigte Verfahren kann bei diesem Verfahren angewendet werden, weil
folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die
Bebauungsplanänderung begründet keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vor-
haben.
- Es findet
keine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b
BauGB durch
die Planung statt.
-
Die zulässige Grundfläche der überbaubaren Fläche liegt unter 20.000 qm.
- Durch die
Planung sollen bisher nicht baulich genutzte Flächen im bebauten Bereich
nachverdichtet werden.
Dies entspricht den Zielen im § 13 a
BauGB. Das im November 2006 bereits eingeleitete Verfahren des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 8/06 – Im Klosterkamp - soll gem. der Gesetzesnovellierung
als vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB weitergeführt werden.
Durch die Überleitung auf die neue
Gesetzeslage ergibt sich im Verfahren und in der späteren Umsetzung die
Möglichkeit der Zeit- und Kostenersparnis, da die Erstellung eines
detaillierten Umweltberichtes (inkl. Monitoring) und ein ökologischer Ausgleich
nicht notwendig sind.
Zu
b)
Der Geltungsbereich der Einleitung des Bebauungsplanes soll geringfügig nach
Süden erweitert werden. Die heutige, neue Plangebietsgrenze orientiert sich jetzt
an den örtlichen Gegebenheiten (vorhandener Zaun).
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst dann
die Fläche, die später für die Neubebauung ein eigenes Flurstück bilden soll.
Zu
c)
Der Bebauungsplan nach § 13 a wird im „beschleunigten“
Verfahren durchgeführt, d. h. u. a. das die Mehrstufigkeit von Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligungen auf ein einstufiges Verfahren zurückgeführt wird.
In diesem Verfahren wird deshalb auf eine frühzeitige Bürger- und
Behördenbeteiligung verzichtet.
Zu
d)
Mit diesem Beschluss
könnte im III. Quartal dieses Jahres die Öffentliche Auslegung durchgeführt
werden.
Folgende Unterlagen
wurden zur Erstellung der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
ausgewertet und können im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen
werden:
§
Schalltechnisches
Gutachten über die im Bereich eines geplanten Wohn- und Geschäftshauses
einwirkenden Gewerbebetriebsgeräusche und Beurteilung dieser nach DIN 18005 und
TA Lärm, vom 27.03.2007, Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz,
Dipl.-Ing. Buchholz, Eppenhauser Straße 101, 58093 Hagen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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209,4 kB
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