Beschlussvorlage - 0410/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das ehemalige Feuerwehrgeräte- und Mannschaftshaus Haspe, Enneper Str. 4, Gemarkung Westerbauer, Flur 9, Flurstück 26 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz einzutragen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eintragung des ehemaligen Feuerwehrgeräte- und Mannschaftshaus Haspe, Enneper Str. 4, als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hagen.

 

 

Begründung

Der Denkmalwert des ehemaligen Feuerwehrgeräte- und Mannschaftshaus Haspe, Enneper Str. 4 wurde gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen – LWL Münster, geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Baudenkmales in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 18.02.2008 gemäß §§  3 Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.

Die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 des Denkmalschutzgesetzes liegen vor. Das Baudenkmal ist in die Denkmalliste einzutragen.

Das denkmalrechtliche Verfahren wurde eingeleitet.

 

Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmales ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist Bestandteil der Vorlage.

 

Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für die Eintragung in die Denkmalliste ergibt sich aus § 10 Abs. 2 Buchst. T der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. B der Gemeindeordnung NRW.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

05.06.2008 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen