Beschlussvorlage - 0480/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Hagen hat am 13.12.2007 den Wirtschaftsplan 2008 der Gebäudewirtschaft beschlossen.

 

Für die Ausführung des Wirtschaftsplanes 2008 gilt dabei folgende Maßgabe:

 

„Vor Beginn einer Investitions- oder Sanierungsmaßnahme hat die GWH mit der Eigentümerin zu klären, ob aufgrund der geplanten Nutzungsdauer die Maßnahme noch sinnvoll ist.“

 

Mit Schreiben vom 16.01.2008 hat die Kämmerei mitgeteilt, dass lediglich sicherheitsrelevante und bereits begonnene Maßnahmen durchzuführen sind.

 

Auf der Grundlage der Dienstanweisung für die interne Zusammenarbeit zwischen der GWH und der Stadt Hagen, die mit Wirkung zum 01.04.08 in Kraft trat, bedarf es bei Einzelaufträgen über 20.000 € zwingend einer schriftlichen Auftragserteilung durch den Eigentümervertreter.  Für die konkrete Auftragsabwicklung wurde ein Auftragsmanagementsystem von der Erteilung eines Auftrages bis zur Fertigstellung entwickelt.

 

Entgegen der politischen Beschlusslage sind bislang jedoch noch  nicht alle im Wirtschaftsplan der GWH für 2008 beschlossen Maßnahmen durch den Eigentümervertreter vollständig beauftragt. Teilweise sind

 

a)     lediglich Aufträge für die Leistungsphasen 1-3 der HOAI (Planungsleistungen bis zur Entwurfsphase) erteilt worden bzw.

b)     nur Teilmaßnahmen wie z.B. Prallschutz beauftragt worden oder

c)      einige Einzelmaßnahmen überhaupt noch nicht beauftragt wurden.

 

Nach aktuellem Beauftragungsstand ist damit die Umsetzung gemäß Beschluss zum Wirtschaftsplan gefährdet. Das Volumen des Wirtschaftsplanes verringert sich entsprechend (siehe Anlagen).

 

Der Umfang der Abweichung im Auftragsvolumen beläuft sich im Investitionsbereich auf 2.650.000 € und bei den Einzelmaßnahmen der Instandhaltung auf 2.403.000 €.

 

Einerseits reduziert sich dadurch auf Seiten der Stadt der momentane Liquiditätsbedarf für die GWH, anderseits führt das reduzierte Auftragsvolumen zu niedrigeren Umsatzerlösen auf Seiten der GWH und zu einer Verschiebung in die nachfolgenden Haushaltsjahre.

 

Bei einem anhaltenden Zustand und bei gleichbleibenden Fixkosten kann daraus für den Betrieb das Risiko einer Unterdeckung entstehen.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.06.2008 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft