Beschlussvorlage - 0480/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Wirtschaftsplanes 2008(Sachstandsbericht)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Carola Gepert-Henning
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Entscheidung
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03.06.2008
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Sachverhalt
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 13.12.2007 den Wirtschaftsplan 2008 der
Gebäudewirtschaft beschlossen.
Für die
Ausführung des Wirtschaftsplanes 2008 gilt dabei folgende Maßgabe:
„Vor Beginn einer Investitions-
oder Sanierungsmaßnahme hat die GWH mit der Eigentümerin zu klären, ob aufgrund
der geplanten Nutzungsdauer die Maßnahme noch sinnvoll ist.“
Mit
Schreiben vom 16.01.2008 hat die Kämmerei mitgeteilt, dass lediglich
sicherheitsrelevante und bereits begonnene Maßnahmen durchzuführen sind.
Auf
der Grundlage der Dienstanweisung für die interne Zusammenarbeit zwischen der
GWH und der Stadt Hagen, die mit Wirkung zum 01.04.08 in Kraft trat, bedarf es
bei Einzelaufträgen über 20.000 € zwingend einer schriftlichen
Auftragserteilung durch den Eigentümervertreter. Für die konkrete Auftragsabwicklung wurde ein
Auftragsmanagementsystem von der Erteilung eines Auftrages bis zur
Fertigstellung entwickelt.
Entgegen
der politischen Beschlusslage sind bislang jedoch noch nicht alle im Wirtschaftsplan der GWH für 2008
beschlossen Maßnahmen durch den Eigentümervertreter vollständig beauftragt.
Teilweise sind
a) lediglich Aufträge für die Leistungsphasen 1-3 der
HOAI (Planungsleistungen bis zur Entwurfsphase) erteilt worden bzw.
b) nur Teilmaßnahmen wie z.B. Prallschutz beauftragt
worden oder
c)
einige
Einzelmaßnahmen überhaupt noch nicht beauftragt wurden.
Nach
aktuellem Beauftragungsstand ist damit die Umsetzung gemäß Beschluss zum
Wirtschaftsplan gefährdet. Das Volumen des Wirtschaftsplanes verringert sich
entsprechend (siehe Anlagen).
Der
Umfang der Abweichung im Auftragsvolumen beläuft sich im Investitionsbereich
auf 2.650.000 € und bei den Einzelmaßnahmen der Instandhaltung auf
2.403.000 €.
Einerseits
reduziert sich dadurch auf Seiten der Stadt der momentane Liquiditätsbedarf für
die GWH, anderseits führt das reduzierte Auftragsvolumen zu niedrigeren
Umsatzerlösen auf Seiten der GWH und zu einer Verschiebung in die nachfolgenden
Haushaltsjahre.
Bei
einem anhaltenden Zustand und bei gleichbleibenden Fixkosten kann daraus für
den Betrieb das Risiko einer Unterdeckung entstehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129,6 kB
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