Beschlussvorlage - 0431/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der vorgestellten Entwurfsplanung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Vorhalle wird zugestimmt.

 

Die Fertigstellung ist für Dezember 2009 geplant.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus Vorhalle wurde vom Rat der Stadt am 03. April 2003 als Planungsgrundlage (400006/03) beschlossen.

Die Gebäudewirtschaft hat das Raumprogramm mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt.

 

Für die Gestaltung der Kubatur und Geometrie der baulichen Anlage wurden wesentliche Modelle des Feuerwehrgerätehauses Haspe, Tücking und Wehringhausen übernommen.

Durch Vorentscheid vom 07. April 2008 hat die Bauaufsichtsbehörde bestätigt, dass das geplante Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück planungsrechtlich zulässig ist.

 

Der Bauantrag wird im Juni 2008 eingereicht. Der Baubeginn ist für November / Dezember 2008 vorgesehen.

Im Dezember 2009 soll das Feuerwehrgerätehaus übergeben werden.

 

Das Feuerwehrgerätehaus Vorhalle ist das zweite von mehreren Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr, welche in den kommenden Jahren realisiert werden sollen.

 

Die Gesamtbaukosten werden aufgrund der Kostenberechnung nach DIN 276, Stand 4/2008 ca. 3,2 Millionen Euro betragen.

 

Das Grundstück an der Revelstraße befindet sich im städtischen Eigentum.

Ein Restgrundstück im südwestlichen Bereich, angrenzend an die Ophauser Straße, mit einer Grundfläche von ca. 6.500 Quadratmetern steht für eine anderweitige Vermarktung zur Verfügung.

 

Begründung

 

1.                 Beschlusslage

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 1988 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Neukonzeption für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mittelfristig durchzuführen und die entsprechenden Beschlüsse vorzubereiten.

 

Die bezeichnete Neukonzeption sieht für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr folgende wesentlichen strukturellen Maßnahmen vor:

 

Ø      einsatztaktische Zusammenlegung von Löschgruppen und dadurch Reduzierung der vorgehaltenen Standorte für Feuerwehrgerätehäuser von 22 auf 11


 

Ø      Neugliederung der Löschbezirke (Ausrückebereiche), um angemessene Hilfsfristen sicherstellen zu können.

 

 

In seiner Sitzung am 30. Januar 1997 beschloss der Rat der Stadt Hagen den Investitionsrahmen zur Umsetzung der Neukonzeption für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Verwaltungsvorlage 200105/96).

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms die entsprechenden Mittel einzuplanen.

Aufgrund einer Prioritätenliste, die zur Umsetzung der Neukonzeption unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Brandschutzgesichtspunkte (Merkmale der Brandgefährdung) erstellt wurde, wurde als erstes Bauwerk das Feuerwehrgerätehaus Haspe, Tücking und Wehringhausen errichtet.

Im 2. Schritt soll das Feuerwehrgerätehaus Vorhalle mit integrierter Rettungswache folgen.

 

Das Raumprogramm für die Planung des Feuerwehrgerätehauses Vorhalle wurde in der nachstehenden Beratungsfolge einstimmig beschlossen (Verwaltungsvorlage 400006/03).

 

Bezirksvertretung Nord                               26.02.2003

Haupt- und Finanzausschuss                     20.03.2003

Rat der Stadt Hagen                                   03.04.2003.

 

 

2.                 Baubeschreibung

 

2.1. Grundstück

 

Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit integrierter Rettungswache in Vorhalle soll an der Revelstraße errichtet werden. Das fast quadratische Grundstück zwischen Ophauser Straße im Süden und Revelstraße im Norden ist zurzeit noch teilweise im nördlichen Bereich bebaut.

Ein zweigeschossiges Wohnhaus, Garagen und das alte Feuerwehrgerätehaus werden im Zuge der Herrichtung des Grundstückes abgerissen. Das ehemalige Schulgebäude im südlichen Bereich ist Anfang des Jahres bis OK-Terrain abgetragen worden. Die südliche Grundstücksfläche, angrenzend an die Ophauser Straße, steht zur Vermarktung frei.

 


 

2.2. Städtebauliche Einbindung und Baukörper

 

Die Gebäudeteile des Feuerwehrgerätehauses mit Rettungswache und der als Solitärbau erstellten Energiezentrale werden auf dem Grundstück so platziert, dass eine neue Straßenrandbebauung ostwärts und südlich an der Revel- und Ophauser Straße eine städtebauliche Verbindung mit der bestehenden Wohnbebauung in Südwest-Richtung erzeugen könnte.

 

In Nordost-Richtung wird eine Begrenzung zum Gewerbegebiet auf der gegenüberliegenden Straßenseite erzielt.

 

Die Energiezentrale wird als freistehendes Gebäude mit allen erforderlichen Versorgungseinrichtungen für Wärme-, Elektro- und Wasserversorgung errichtet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung erfolgt über eine Holzhackschnitzelanlage wie beim Feuerwehrgerätehaus Haspe-Tücking-Wehringhausen.

 

 

2.3. Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache

 

Das ca. 35 m lange Feuerwehrgerätehaus basiert auf der Grundidee einer konventionellen Modulbauweise, die ähnlich wie in Haspe-Tücking-Wehringhausen geplant wurde.

Die Erschließung des teilweise dreigeschossigen Gebäudes erfolgt über ein Treppenhaus, das auch gleichzeitig als Abgrenzung für die Raumbereiche der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungswachenbereiches dient. Der 2. bauliche Rettungsweg wird aus dem 2. OG über eine Außentreppe an der südlichen Giebelseite sowie über einen Fluchtbalkon an der nördlichen Giebelseite der Rettungswache sichergestellt.

 

Neben der dreigeschossigen Fahrzeughalle, die Kernstück des gesamten Feuerwehrgerätehauses ist, liegen die im Erdgeschoss eine Grobreinigung sowie der Schwarzbereich und Lagerräume für die Löschgruppe.

Die Rettungswache, die im nördlichen Gebäudeteil liegt, hat im EG eine Fahrzeughalle für einen Rettungswagen, der von der Berufsfeuerwehr besetzt wird, und die für den Betrieb des Rettungsmittels erforderlichen Spind- und Nebenräume.

In den beiden oberen Etagen sind Ruhe- und Aufenthaltsbereiche für das Einsatzpersonal sowie die Technikbereiche, die eine separate Nutzung der Rettungswache ermöglichen, untergebracht.

In der Zwischenebene des Feuerwehrgerätehauses liegen der Weißbereich und Sozialräume für Frauen sowie die Technikräume für Heizungsverteilung, Lüftung, Sanitär und Nachrichtentechnik.


 

Im OG sind neben dem großen Schulungsraum Aufenthaltsräume für die Löschgruppe, Verwaltungseinheiten, ein Raum für die Einsatznachbearbeitung sowie der Weißbereich für Männer mit den erforderlichen Duschen und WC-Bereichen untergebracht.

 

 

2.4. Fassaden und Dächer

 

Die grundlegenden Gestaltungselemente sollen weiterhin entsprechend der entwickelten Modulbauweise das Erscheinungsbild prägen.

An den Leitgedanken der Wiedererkennbarkeit zum Thema „Hier steht ein Feuerwehrgerätehaus mit Rettungswache“ soll mittels des äußeren Erscheinungsbildes das Gebäude angeknüpft werden.

 

Der Betonsockel, die darauf stehenden Klinkerwände und die darüber liegenden zurückversetzten Außenputzfassaden mit dem überdeckenden signifikanten Tonnendach können weitestgehend in den vorgegebenen Modulstrukturen erhalten werden.

 

Eine optische Differenzierung des Gebäudes, herbeigeführt durch eine Variation in den Oberflächenfarben, soll dessen örtliche Eigenständigkeit in Bezug auf die anderen Feuerwehrgerätehäuser unterstreichen.

 

 

2.5. TGA – Technische Gebäudeausrüstung

 

2.5.1 Wasser, Abwasser

 

Die Wasserversorgung wird über die Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz sichergestellt. Dabei soll das Wasser über einen Hausanschlussraum in der Energiezentrale in das Feuerwehrgerätehaus und in die Rettungswache geleitet werden, und zwar über getrennte Zähleinrichtungen.

Beide Nutzungsbereiche werden mit WC, Duschen, Teeküchen und allen erforderlichen Zapfstellen ausgestattet.

Die Warmwasserversorgung erfolgt über eine Zirkulationsleitung, die im Deckenbereich verlegt wird.

Die Schmutzwasserableitung im Gebäude erfolgt über eine unterhalb der Bodenplatte liegende Sammelleitung, die über einen Revisionsschacht weiter an die vorhandenen Leitungen in das öffentliche Entwässerungsnetz geführt wird.

Die außenliegenden Entwässerungsrinnen und Abläufe auf dem Übungshof, den Stellplätzen und Umfahrten werden über einen Öl- und Benzinabscheider geleitet und danach dem Grundleitungssystem zugeführt.

 


 

2.5.2 Druckluft

 

Die Druckluftversorgung erfolgt über einen Kompressor, der im einem schalldicht gekapselten Technikraum aufgestellt wird.

 

 

2.5.3 Elektro

 

Die Stromversorgung der gesamten Anlagen (Gebäudeteile) erfolgt aus dem Niederspannungsnetz der mark-E.

Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage gemäß VDE 0100 und VDE 0185.

Die elektrischen Verbrauchsmessungen erfolgen für die Rettungswache getrennt von den anderen Gebäudeteilen, die zur Freiwilligen Feuerwehr gehören.

Das Gebäude erhält eine Netzersatzanlage, die einen Betrieb unabhängig vom öffentlichen Versorgungsnetz ermöglicht.

Das Notstromaggregat wird in der Energiezentrale untergebracht.

 

Zur Sicherung des Gebäudes wird eine einfache Einbruchmeldeanlage installiert. Die Montage einer Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung erfolgt entsprechend den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes.

 

Der Zugang zum Gebäude wird durch eine Zutrittskontrolle überwacht.

 

Die Installation der notwendigen elektrotechnischen Anlagen, des EDV- und Telefonnetzes sowie die Montage des Alarmlichtes in der Rettungswache sind ebenfalls im Planungskonzept für beide Nutzungsbereiche enthalten.

Der Schwerpunkt der fernmeldetechnischen Anlagen besteht aus einer Telefonanlage, einer Richtfunkstrecke und einem OTN-Knoten (offenes Transportnetz).

 

 

2.5.4 Warmwasser- und Wärmeversorgung

 

Die Warmwasser- und Wärmeversorgung erfolgt über eine Holzhackschnitzelanlage, wie sie auch im Feuerwehrgerätehaus Haspe-Tücking-Wehringhausen ausgeführt wurde.

Eine Umschaltung auf den Energieträger Erdgas ist bei erforderlichen Spitzenanforderungen möglich.

 

Die Heizungsanlage wird als vollautomatische, geschlossene Pumpenwarmwasserheizung erstellt und als 2-Rohr-System geplant.

Als Heizflächen werden Stahlplattenheizkörper mit glatter Oberfläche verwendet.

Die Beheizung der Fahrzeughallen erfolgt über Deckenlufterhitzer, die in das Heizsystem integriert werden.


 

Die Mess-, Steuer- und Regelanlage ist in DC-Technik geplant und soll auf die bestehende Gebäudeleittechnik der GWH aufgeschaltet werden.

 

 

2.5.5 Lüftung

 

Die raumlufttechnischen Anlagen sind als reine Außenluft- / Fortluftanlagen auf eine Wärmerückgewinnung durch Kreuzstromwärmetauscher ausgelegt. Der Wärmerückgewinnungsgrad liegt zwischen 60 Prozent und 75 Prozent.

Für die Fahrzeughallen ist unter Beachtung der TRGS 554 eine Abgasabsaugung für Motoremissionen mit dauerhaft gesicherter Unterschreitung der Grenzwerte vorgesehen.

 

 

2.5.6 Außenanlagen

 

Alle erforderlichen Funktionsflächen (Zu- und Ausfahrten, Übungshof und die Stellplätze für private PKW) werden entweder in Verbundpflaster oder mit geschlossenen Asphaltdecken ausgeführt.

Das Grundstück wird umfassend mit einem Stahlgitterzaun gesichert.

Der Übungshof mit seiner Zu- und Ausfahrt wird mit Schiebetoranlagen geschlossen. Eine Außenbeleuchtung am Gebäude und zum Teil an den Fahrwegen und Stellplätzen hilft die Verkehrssicherheit auf den Bewegungsflächen zu gewährleisten.

Das Begrünungskonzept sieht eine Bepflanzung der Grundstücksgrenzen sowie Grünstreifen zwischen den Ausfahrtstoren zur Revelstraße vor.

Der vorhandene Baumbestand muss größtenteils für die neue Baumaßnahme gefällt werden.

Das Begrünungskonzept berücksichtigt, dass im Einklang mit der Nutzung der baulichen Anlage Neuanpflanzungen so erfolgen, dass keine Sichtbehinderungen im Ausfahrbereich auftreten können.

 

Ein Lageplan sowie Ansichten, Schnitte und Geschosspläne der Entwurfsplanung für das beabsichtigte Bauwerk sind als Anlagen beigefügt.

 

 

3.                 Vorplanungsergebnis

 

Die beschriebenen Planungsabsichten des Feuerwehrgerätehauses mit integrierter Rettungswache und Energiezentrale an der Revelstraße wurden in einer Bauvoranfrage am 07.04.2008 positiv beschieden.

Der Bauantrag kann nach Freigabe der Leistungsphase 4 sofort eingereicht werden.

 


 

4.                 Termine

 

Der Bauantrag soll im Juni 2008 gestellt werden. Mit der Baugenehmigung wird bis Oktober 2008 gerechnet.

Die Ausschreibung des Rohbaues soll unverzüglich nach der Baugenehmigung erfolgen.

Der Baubeginn ist für November / Dezember 2008 vorgesehen. Im Dezember 2009 soll das Feuerwehrgerätehaus übergeben werden.

 

 

5.                 Kosten

 

Gemäß Kostenberechnung, Stand 4/2008, liegen die Gesamtkosten für das Bauwerk bei ca. 3,2 Millionen Euro. In dieser Summe sind neben den Bauwerkskosten (Baukonstruktion und technische Anlagen) auch alle Herrichtungs- und Erschließungskosten des Grundstücks sowie die Außenanlagen und sämtliche Baunebenkosten enthalten.

 

 

6.                 Finanzierung

 

Der Rat der Stadt hat am 30.06 / 15.09.2005 im Rahmen des Investitionsprogramms die Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Bauwerk beschlossen.

Die endgültige Finanzierung muss im Rahmen der mit dem Regierungspräsidenten abgestimmten Prioritätenliste für das Jahr 2008 sichergestellt werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

X

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

X

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

X

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 2008, 2009 und 2010

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben i

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 

 

 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

X

 Sachkosten

3,2 Mio.

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

400.000,-

2.665.000,-

135.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

400.000,-

2.665.000,-

135.000,-

 

 

 

 

 

 

  4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kreditaufnahme

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 

 

 

X

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

X

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

 

 

 

 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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14.05.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der vorgestellten Entwurfsplanung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Vorhalle wird zugestimmt.

 

Die Fertigstellung ist für Dezember 2009 geplant.

 

Zusatz:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die die Aufträge unverzüglich zu erteilen, damit der Termin Dezember 2009 gehalten werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

Erweitern

03.06.2008 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft