Beschlussvorlage - 0494/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH sowie die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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29.05.2008
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.05.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt
Hagen in ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener
Straßenbahn AG zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen
Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
1.
den
Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007
festzustellen,
2.
der Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen,
3.
dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen,
4.
als
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 die Dr. Bergmann Kauffmann und
Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Dortmund zu
wählen.
Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen
Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
1.
den bereits
festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 zur Kenntnis zu
nehmen,
2.
dem Vorstand
für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen,
3.
dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen,
4.
als
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 die Dr. Bergmann, Kauffmann und
Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Dortmund zu
wählen,
5.
dem Erwerb
des Anteils von 0,539 % der Stadt Hagen an der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft
GmbH zuzustimmen.
Für eine noch anzuberaumende
Gesellschafterversammlung der HVG fasst der Rat der Stadt Hagen folgende
Beschlüsse:
1.
Er stimmt
einer Änderung des Gesellschaftsvertrages der HVG im Hinblick auf die Erhöhung
des Stammkapitals auf 78,5 Mio. € sowie der Befreiung des Geschäftsführung
von den Beschränkungen des § 181 BGB zu,
2.
im Rahmen
der Eingliederung der BSH in die HVG stimmt er auch in der Funktion als
Alleingesellschafter der HVG den Beschlüssen zu, wie sie im Rahmen der ordentlichen
Gesellschafterversammlung der BSH (Holding) GmbH & Co. KG gefasst werden
(vgl. Vorlage 0496/2008),
3.
er stimmt
dem erfolgten Kauf eines Kommanditanteils von 40.000 € an dem insgesamt
400.000 € betragenden Kommanditkapital der Landhotel Halden Immobilien
GmbH & Co. KG zu,
4.
er
ermächtigt den Oberbürgermeister, für die Gesellschafterversammlung eine/n Vertreter/in
der Stadt Hagen zu entsenden,
5.
er
beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung des Beschlusses zu 3. das Anzeigeverfahren
nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.
Der Beschluss wird bis zum 15.06.2008 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Hagener
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG), an der die Stadt Hagen mit 100
% beteiligt ist, hält am 09.06.2008 ihre ordentliche Gesellschafterversammlung
ab. Am gleichen Tag hält auch die Hagener Straßenbahn AG, an der die Stadt Hagen
mit 8,333 % unmittelbar und mit 91,667 % über die HVG beteiligt ist, ihre
ordentliche Hauptversammlung ab.
Die Tagesordnung der
ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG umfasst folgende
Tagesordnungspunkte:
1. Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2007
2. Feststellung des Konzernjahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2007
3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
2007
4. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2007
5. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2008
6. Bestellung und Anstellung eines Geschäftsführers
7. Ernennung eines Vorsitzenden in der Geschäftsführung
8. Abberufung und Beendigung des
Anstellungsverhältnisses eine Geschäftsführers
Seitens der
Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates
und der Geschäftsführung zuzustimmen.
Details zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu
können der Begründung entnommen werden. Die Details zu den Jahresabschlüssen
sind in der nichtöffentlichen Vorlage 0479/2008 aufgeführt.
Die Tagesordnung der
ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG umfasst folgende
Punkte:
1. Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat
festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Lagebericht
des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates
2. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007
3. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2007
4. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2008
5. Erwerb einer Beteiligung
Seitens der
Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates
und des Vorstandes zuzustimmen.
Details zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu
können der Begründung entnommen werden. Die Details zu dem Jahresabschluss sind
in der nichtöffentlichen Vorlage 0479/2008 aufgeführt.
Begründung
Die ordentliche
Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
(HVG) und die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG finden am
Montag, dem 9. Juni 2008, um 16.00 Uhr
im ARCADEON (Haus der Wissenschaft und Weiterbildung), Lennestraße 91, 58093
Hagen-Halden, statt.
Für diese Versammlungen
ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen, der/die
nicht Mitglied der Aufsichtsräte der Gesellschaften sein darf, da die
Gesellschafterversammlung bzw. die Hauptversammlung auch über die Entlastung
des Aufsichtsrates entscheidet.
Zu den ebenfalls
stattfinden Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH und der Hagener
Service GmbH werden durch den Rat der Stadt Hagen keine Vertreter/innen
entsandt, da diese Gesellschaft im Alleineigentum der HVG stehen.
Die Tagesordnung der
ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG umfasst folgende Punkte:
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TOP 1 |
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2007 |
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH für das
Geschäftsjahr 2007 in der vorgelegten Form mit dem ausgewiesenen
Jahresfehlbetrag von -15.348.527,11 EUR festzustellen. Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag wird aus dem Gewinnvortrag gedeckt.
|
TOP 2 |
Feststellung des Konzernjahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2007 |
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Konzernabschluss der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH für das
Geschäftsjahr 2007 in der vorgelegten Form mit einem Konzernjahresfehlbetrag
von -17.575.022,74 EUR festzustellen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird
aus dem Gewinnvortrag gedeckt.
Stellungnahme der
Verwaltung zu TOP 1 und TOP 2:
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlüsse keine Bedenken.
Die genaue Auswertung beinhaltet die Vorlage 0479/2008 im nicht-öffentlichen
Teil.
|
TOP 3 |
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
2007 |
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TOP 4 |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2007 |
Beschlussvorschläge
der Gesellschaft:
Geschäftsführung und
Aufsichtsrat schlagen vor, dem Geschäftsführer Grünhagen bzw. den Mitgliedern
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
Stellungnahme der
Verwaltung zu TOP 3 und TOP 4:
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Entlastung des Geschäftsführers
und des Aufsichtsrates.
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TOP 5 |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2008 |
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Aufsichtsrat
und Geschäftsführung schlagen vor, die Dr.
Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Dortmund zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
Die Tagesordnung der
der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG umfasst folgende
Punkte:
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TOP 1 |
Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat
festgestellten Jahresab-schlusses für das Geschäftsjahr 2007 mit dem
Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates |
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den vorgelegten Jahresabschluss 2007.
Die genaue Auswertung beinhaltet die Vorlage 0479/2008 im nicht-öffentlichen
Teil.
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TOP 2 |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2007 |
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TOP 3 |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2007 |
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Aufsichtsrat und
Vorstand schlagen vor, dem Vorstandsmitglied Grünhagen bzw. dem Aufsichtsrat
für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
Stellungnahme der
Verwaltung zu TOP 2 und TOP 3:
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
keine Bedenken.
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TOP 4 |
Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2008 |
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Aufsichtsrat und Vorstand
schlagen vor, die Dr. Bergmann
Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in
Dortmund zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2008 zu bestellen.
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TOP 4 |
Erwerb einer Beteiligung |
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Aufsichtsrat und Vorstand
schlagen vor, dem Erwerb der Geschäftsanteile der Stadt Hagen von 0,539% am
Stammkapital an der Märkischen Verkehrsgesellschaft GmbH durch die Hagener
Straßenbahn AG zuzustimmen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Rat der Stadt
Hagen hat in seiner Sitzung am 04.06.2007 beschlossen, die Anteile der MVG
Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (MVG) an die Hagener Straßenbahn AG
spätestens zum 01.01.2008 zu veräußern. Die Veräußerungsabsicht wurde der MVG
angezeigt. Diese hat mitgeteilt, dass die Veräußerung der Anteile zum
30.06.2008 durchgeführt werden kann. Im Gesellschaftsvertrag der MVG ist
geregelt, dass bei Veräußerung eines Geschäftsanteils sowohl der Aufsichtsrat
als auch die Gesellschafterversammlung zustimmen müssen. Der Aufsichtsrat hat
zwischenzeitlich beschlossen, die Gesellschafterversammlung wird dies in ihrer
voraussichtlich im August stattfindenden Sitzung machen. Da bei einer
Aktiengesellschaft kein schriftliches Beschlussverfahren zulässig ist, soll der
Beschluss der Hagener Straßenbahn AG bereits jetzt gefasst werden.
In einer noch
anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der HVG sollen folgende Beschlüsse gefasst
werden, die durch den Aufsichtsrat der HVG in seiner Sitzung am 28.04.2008 bereits
vorberaten wurden:
Beschluss des
Aufsichtsrates der HVG:
1.
Der Aufsichtsrat
stimmt einer Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und
Verkehrs-GmbH (HVG) zu:
a)
im Hinblick auf
eine Erhöhung des Stammkapitals der HVG auf EUR 78,50 Mio.. Der Aufsichtsrat
schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG eine entsprechende Umsetzung vor.
b)
im Hinblick auf
eine Befreiung der Geschäftsführung der HVG von den Beschränkungen des § 181
BGB für die Vornahme von Rechtsgeschäften mit den HVG-Konzerngesellschaften in
der folgenden Fassung:
Die Geschäftsführung ist
hinsichtlich der Vornahme von Rechtsgeschäften mit der Hagener Straßenbahn AG,
der Sander Reisen GmbH, der HAGENBAD GmbH, der Hagener Service GmbH, der
Werkhof Beschäftigungs- und Qualifzierungsgesellschaft gGmbH und der HaWeD
Hagener Werk- und Dienstleistungs- GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit. Die Gesellschafterversammlung kann die Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein oder im Einzelfall einschränken,
ausschließen oder erweitern.
Der Aufsichtsrat schlägt der
Gesellschafterversammlung der HVG eine entsprechende Umsetzung vor.
Darüber hinaus beauftragt der
Aufsichtsrat die Geschäftsführung mit einer entsprechenden Umsetzung in den
Gesellschaftsverträgen der HAGENBAD GmbH und Hagener Service GmbH und
ermächtigt die Geschäftsführung dort zu einer entsprechenden Stimmabgabe in
deren Gesellschafterversammlung.
2.
Der Aufsichtsrat
nimmt die bisherige Umsetzung der Eingliederung der BSH zur Kenntnis und stimmt
der weiteren Umsetzung auf Grundlage des Aufsichtsratsbeschlusses der HVG vom
03.12.2007 zu. Darüber hinaus beschließt der Aufsichtsrat Folgendes:
a)
Der Aufsichtsrat
stimmt zu, dass die Geschäftsführung der HVG in der Gesellschafterversammlung
der BSH (Holding) GmbH & Co. KG im Rahmen des Formwechsels der Bestellung
von Frau
b)
Der Aufsichtsrat
stimmt einer entsprechenden Bestellung von Frau
c)
Der Aufsichtsrat
stimmt einer Begründung eines Anstellungsverhältnisses von Frau
Oberste-Berghaus mit der HVG zum 01.07.2008 zu. Die Ausgestaltung soll sich am
derzeitigen Anstellungsvertrag von Frau Oberste-Berghaus mit der BSH Management
GmbH orientieren.
Darüber hinaus hat der
Aufsichtsrat folgenden weiteren Beschluss gefasst:
Der
Aufsichtsrat stimmt dem erfolgten Kauf eines Kommanditanteils von 40.000,- EUR
an dem insgesamt 400.000,- EUR betragenden Kommanditkapital der Landhotel
Halden Immobilien GmbH & Co. KG zum Nennwert durch die HVG zu.
Der
Aufsichtsrat schlägt der Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG eine entsprechende
Zustimmung vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Integration der BSH in die HVG, die der
Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 08.11.2007 grundsätzlich beschlossen
hat, sind sowohl auf Seiten der HVG als auf Seiten der BSH weitere Beschlüsse
erforderlich. Der BSH fasst seine erforderlichen Beschlüsse in der ordentlichen
Gesellschafterversammlung am 20.06.2008 (siehe Vorlage 0496/2008), die HVG wird
ihre Beschlüsse wahrscheinlich am gleichen Tag fassen. Um nicht erneut einen
Ratsbeschluss herbeiführen zu müssen, soll daher der Rat der Stadt Hagen die
für die HVG erforderlichen Beschlüsse bereits jetzt mit fassen und dem
Oberbürgermeister die Möglichkeit geben, eine/n städtische/n Vertreter/in in
die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Die HVG ist zu 10 % als Kommanditistin an der HWW
Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (HWW) beteiligt. Die HWW
hat über die Landhotel Immobilien GmbH & Co. KG das Landhotel Halden
erworden, um eine Ergänzung des Geschäftes des Tagungsinstitutes ARCADEON mit
einem entsprechenden Tagungshotel zu ermöglichen. Den Anteilseignern der HWW
wurde angeboten, sich an der Landhotel Halen GmbH & Co. KG entsprechend
ihrem Anteil an der HWW zu beteiligen. Die HVG hatte zunächst auf den Erwerb
verzichtet, da die Gesellschaft nach ihrer Gründung Verluste erwirtschaftete.
Durch die Geschäftsführung wurde jedoch im Aufsichtsrat die Absicht eines
späteren Erwerbs mitgeteilt, was der Aufsichtsrat auch in seiner Sitzung am
20.03.2006 zur Kenntnis genommen hatte. Aufgrund dieser Beschlusslage wurde der
Kauf am 16.02.2007 getätigt, allerdings ohne vorherigen Beschluss der
Gesellschafterversammlung. Mit diesem Beschluss soll dieses Versäumnis nun
bereinigt werden.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken,
dass sich die HVG mit 10 % an der Landhotel Halden GmbH & Co. KG beteiligt.
An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung
der HVG am 18.06.2007 hat Frau Petra Priester-Büdenbender, an der letzten
außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 17.04.2008 hat Herr Martin
Erlmann teilgenommen.
An der letzen ordentlichen Hauptversammlung der
Hagener Straßenbahn AG am 18.06.2007 hat Petra Priester-Büdenbender teilgenommen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden
Beschluss gebeten.
