Beschlussvorlage - 0148/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Nachweisung (Anlage 1) einzeln aufgeführten außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.

 

Realisierungsdatum 19.06.2008

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kenntnisnahme der in der Anlage aufgeführten außerplanmäßigen Bereitstellungen für 2007.

 

 

Begründung

 

Bei den Nachbewilligungen handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben für 2007, die nach § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW alte Fassung)

bzw. § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW neue Fassung) für die Ämter der 1. Welle im Rahmen des NKF-Haushaltsplanes und der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt worden sind.

 

Der außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehreinnahmen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2007) gedeckt.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 Abs. 1, Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW alte Fassung bzw. § 83 Abs. 2, Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW  neue Fassung für die Ämter der 1. Welle im Rahmen des NKF-Haushaltsplanes zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.05.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen