Beschlussvorlage - 0461/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussfassung erfolgt gemäß dem Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit ihrem Bürgerantrag vom 07.02.2008 strebt die Freie Wählergemeinschaft Hagen Aktiv an, das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/06 (581) – Wohnbebauung Krähnocken - zu stoppen. Damit soll erreicht werden, dass die zur Wohnbebauung vorgesehene Fläche weiterhin als Sportplatz genutzt werden kann. Dem Bürgerantrag ist eine Liste mit ca. 3500 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern beigefügt.

 

Begründung

 

Die Antragsteller tragen vor, dass die Fläche, auf der durch das Bebauungsplanverfahren eine Wohnbebauung ermöglicht werden soll, seit dem Jahr 1928 als Sportplatz genutzt werde (Elmar-Sportplatz). Dieser Platz sei der einzige frei zugängliche Großsportplatz der Stadtteile Eilpe und Oberhagen. Das Gelände sei so ideal gelegen, dass der Spiellärm kein Problem für die Anlieger darstelle. Nicht zuletzt deshalb sei der Platz sehr beliebt und werde rege genutzt, auch von Jugendlichen aus anderen Stadtteilen. Dieser Platz solle nach dem Willen der Grundstückseigentümerin, der kath. Herz-Jesu-Gemeinde, und der Stadt Hagen einer Wohnbebauung geopfert werden, um das Grundstück mit maximalem Profit zu vermarkten und der Gemeinde den Bau eines 1 Mio. Euro teuren Gemeindezentrums zu ermöglichen. Die Antragsteller machen geltend, dass auch sie eine Fortführung der Gemeindearbeit wollten, dies jedoch nicht auf dem Rücken der Kinder eines ganzen Stadtteils geschehen dürfe. Eine kostengünstigere Variante neuer Gemeinderäume sei zumutbar und ermögliche sowohl die Fortsetzung der Gemeindearbeit als auch den Erhalt des Elmar-Sportplatzes. Die Zahl der Kinder, die unter Fettleibigkeit, Herz/Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen litten, werde immer größer. Ursache hierfür sei vor allem der zunehmende Bewegungsmangel. Kinder bräuchten ihre Sport- und Freiflächen, um gesund zu bleiben. Und sie bräuchten Orte, an denen sie Ihren „Dampf ablassen“ können. Ansonsten dürfe man sich über eine zunehmende Gewalt- und Kriminalitätsbereitschaft der Kinder nicht wundern.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Bürgerantrag bezieht sich auf die Vorlage mit der Drucksachennummer 1105/2007 des Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung. Sie betrifft die Teiländerung Nr. 81 – Krähnocken – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen und den Bebauungsplan Nr. 4/06 – Wohnbebauung Krähnocken -, mit der sich die zuständigen politischen Gremien seit dem 27.11.2007 (Beginn der Beratungsfolge) befassen.

 

Die kath. Kirchengemeinde Herz Jesu hatte am 12.05.2005 den Antrag gestellt, ihr Grundstück, das derzeit als Sportplatz genutzt wird, in eine Wohnbaufläche umzuwidmen und dazu die notwendigen Verfahren zur Änderung des Planungsrechts einzuleiten. Es handelt sich bei dieser Fläche um ein privates Grundstück der Kirchengemeinde, auf das die Stadt Hagen keinen Zugriff hat. Eine formelle Überlassung zu Gunsten einer öffentlichen Nutzung besteht nicht.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschloss am 11.05.2006 die Einleitung des Flächennutzungsplan- Teiländerungsverfahrens und die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. Am 19.06.2006 wurde auf Basis der Entwurfsplanung eine Bürgeranhörung durchgeführt. Dabei wurde die Planung kontrovers diskutiert. Es zeichnete sich ab, dass sich eine Initiative gegen den Wegfall des Platzes bilden würde. Der Verwaltung wurde eine Unterschriftenliste mit ca. 260 Unterschriften gegen die Bebauung übergeben, das Protokoll der Bürgeranhörung wurde der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Am 20.06.2006 wurde ein Scopingtermin (Ermittlung der wesentlichen umweltrelevanten Auswirkungen des Projekts) durchgeführt. Hier wurde mit den Fachbehörden der Umfang der erforderlichen begleitenden Untersuchungen erfasst. Auf dieser Basis wurde die Planung fortgeschrieben und der Öffentlichkeit als Bebauungsplanentwurf für den Offenlegungsbeschluss vorgelegt. Parallel zur Bürgeranhörung und zum Scopingtermin wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Nach Durchführung eines Prüfauftrags der Bezirksvertretung Eilpe-Dahl vom 14.08.2007 wurde die Vorlage in den politischen Beratungsgang gegeben, beginnend mit der Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe-Dahl am 27.11.2007.

 

In seiner Sitzung am 07.02.2008 fasste der Rat den Beschluss zur öffentlichen Auslegung. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, sowohl den Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans als auch den Bebauungsplanentwurf mit den jeweiligen Begründungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Inzwischen ist die Offenlegung erfolgt. Die im Rahmen dieses Vorgangs geäußerten Bedenken und Anregungen werden vom Stadtplanungsamt ausgewertet und anschließend den zuständigen politischen Gremien im weiteren Beratungsgang vorgelegt. Um zu gewährleisten, dass alle Einwendungen formal richtig und in gleicher Art und Weise behandelt werden, wurden auch die Einwendungen, die die Freie Wählergemeinschaft Hagen Aktiv mit diesem Bürgerantrag geltend gemacht hat, in dieses Verfahren einbezogen. Damit wird sicher gestellt, dass sich die zuständigen politischen Gremien mit diesen Einwendungen im Rahmen der weiteren Beratung befassen können.

 

Als nächster Verfahrensschritt soll voraussichtlich im 2. Halbjahr 2008 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.05.2008 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird für erledigt erklärt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bedenken und Anregungen der Antragsteller bereits im laufenden Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/06 – Wohnbebauung Krähnocken- berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

 11

 

Dagegen:

   0

 

Enthaltungen:

   4