Beschlussvorlage - 0451/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Wegebenennung Ortseingang Reh
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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28.05.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 11/99 (516) Teil 1 “Ortseingang
Reh“ als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene, an den Straßen “Alter
Reher Weg“ und “Auf dem Bauloh“ gelegene Gebiet wird von
einem privaten Bauträger mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern nach
Fertigstellung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich,
die sie erschließende Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu
versehen.
Begründung
Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan “Nr. 11/99 (516) Teil 1
“Ortseingang Reh“ weist u.a. VM (Verkehrsmischflächen) aus.
Diese Verkehrsfläche
erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der
eingereichten Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet
gelegenen Grundstücke sind bereits vermessen und parzelliert.
Für einige
Grundstücke sind Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und
genehmigt worden.
Eine
hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zu umliegenden Straßen erscheint
wegen des Umfanges des Projektes nicht zweckmäßig. Um den Häusern zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch eine
ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können,
ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche mit einer eigenständigen
Bezeichnung zu versehen.
Eine Ortsbesichtigung
am 30.04.2008 ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und
Kanalarbeiten fortgeschritten sind. Nach Aussage eines Erwerbers ist ab Juli
2008 mit dem Bezug der ersten Wohnhäuser zu rechnen.
Eine für die
Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet
nicht vorhanden. Die einzige hier zur Verfügung stehende Bezeichnung “Im
Kampe“ muss ausscheiden, weil ähnliche Namen schon existieren.
Aus diesem Grund wird
der Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr, Hagen-Hohenlimburg, Löschgruppe Reh-Henkhausen
aufgenommen, eine Straße nach deren 1. Löschgruppenführer Herrn Heinrich
Middendorf zu benennen. “Herr Middendorf wurde 1886 geboren und starb
1955. Er leitete unsere Löschgruppe seit der Gründung am 06.09.1924 bis 1934.
Danach wäre diese Benennung eine angemessene Würdigung seiner Verdienste um die
Löschgruppe.“
Unter
Berücksichtigung aller relevanten Aspekte bestehen aus fachlicher Sicht gegen
den Wunsch keine Bedenken.
In Anlehnung an diese
Vorgabe wird vorgeschlagen, der Straße -im beigefügten Lageplan gerastert
dargestellt- den Namen
“Middendorfweg“
zu geben.
Es könnte zum
besseren Verständnis aufklärend wirken, wenn ein zusätzliches Schild auf
Eigenschaft, Lebzeit und Verdienst des Verstorbenen hinweist.
Auf dem Zusatzschild
zum Straßennamenschild könnten folgende Angabe zu lesen sein:
-
Heinrich
Middendorf
-
1.
Löschgruppenführer
-
1886 –
1955
Zusammmen mit dieser
Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus
dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) des zu
benennenden Weges hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan soll
Bestandteil des zu fassenden Beschlusses werden.
Die Linienführung ist
gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende Parzellierung
gesichert.
Die Bezirksvertretung
wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage:
Übersichtsplan, Maßstab 1:1.000
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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1.
Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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X |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
