Beschlussvorlage - 0451/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, den zwischen “Alter Reher Weg“ und der Straße  “Auf dem Bauloh“  gelegenen Verbindungsweg

 

  M i d d e n d o r f w e g 

 

zu benennen.

 

 

Die Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtsbezirk  7  zugeordnet.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 11/99 (516) Teil 1 “Ortseingang Reh“ als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene, an den Straßen “Alter Reher Weg“ und “Auf dem Bauloh“ gelegene Gebiet wird von einem privaten Bauträger mit Wohnhäusern bebaut.

 

Um den Häusern nach Fertigstellung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließende Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

Begründung

 

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan “Nr. 11/99 (516) Teil 1 “Ortseingang Reh“ weist u.a. VM (Verkehrsmischflächen) aus.

Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der eingereichten Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind bereits vermessen und parzelliert.

Für einige Grundstücke sind Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und genehmigt worden.

Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zu umliegenden Straßen erscheint wegen des Umfanges des Projektes nicht zweckmäßig. Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

Eine Ortsbesichtigung am 30.04.2008 ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten fortgeschritten sind. Nach Aussage eines Erwerbers ist ab Juli 2008 mit dem Bezug der ersten Wohnhäuser zu rechnen.

 

Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet nicht vorhanden. Die einzige hier zur Verfügung stehende Bezeichnung “Im Kampe“ muss ausscheiden, weil ähnliche Namen schon existieren.

 

Aus diesem Grund wird der Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr, Hagen-Hohenlimburg, Löschgruppe Reh-Henkhausen aufgenommen, eine Straße nach deren 1. Löschgruppenführer Herrn Heinrich Middendorf zu benennen. “Herr Middendorf wurde 1886 geboren und starb 1955. Er leitete unsere Löschgruppe seit der Gründung am 06.09.1924 bis 1934. Danach wäre diese Benennung eine angemessene Würdigung seiner Verdienste um die Löschgruppe.“

 

Unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte bestehen aus fachlicher Sicht gegen den Wunsch keine Bedenken.

 

 

In Anlehnung an diese Vorgabe wird vorgeschlagen, der Straße -im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt-  den Namen

 

“Middendorfweg“

 

zu geben.

 

Es könnte zum besseren Verständnis aufklärend wirken, wenn ein zusätzliches Schild auf Eigenschaft, Lebzeit und Verdienst des Verstorbenen hinweist.

Auf dem Zusatzschild zum Straßennamenschild könnten folgende Angabe zu lesen sein:

-          Heinrich Middendorf

-          1. Löschgruppenführer

-          1886 – 1955

 

 

Zusammmen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) des zu benennenden Weges hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan soll Bestandteil des zu fassenden Beschlusses werden.

 

Die Linienführung ist gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende Parzellierung gesichert.

 

 

 

Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

 

 

Anlage: Übersichtsplan, Maßstab 1:1.000  

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

 

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Beschlüsse

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28.05.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen