Beschlussvorlage - 0964/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussfassung erfolgt gemäß Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Mit seinem Bürgerantrag vom 18.10.2006 trägt der Antragsteller vor, dass entlang des Autobahnzubringers Heinitzstraße unbedingt Lärmschutzmaßnahmen erforderlich seien, um die Bürgerinnen und Bürger vor den Auswirkungen des Lärms, der sich durch den starken Verkehr auf dem Autobahnzubringer ergibt, zu schützen. Der Antragsteller ist der Auffassung, dass dies auch Anliegen der Stadt Hagen sein müsse. Es wird darum gebeten, sich in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Hagen mit der Frage des Lärmschutzes in diesem Bereich zu befassen.


 
Als Begründung für seinen Bürgerantrag macht der Antragsteller geltend, dass der Straßenverkehrslärm, der durch den Autobahnzubringer Heinitzstraße erzeugt wird, nicht nur in den unmittelbar angrenzenden, sondern auch in den weiter entfernt liegenden Wohnbereichen deutlich vernehmbar sei. Der Antragsteller selbst ist Anwohner der Hardenbergstraße. Diese ist vom Autobahnzubringer durch eine Grünanlage und eine weitere Straße  (Beethovenstraße) getrennt. Dennoch sei auch hier, so trägt der Antragsteller vor, der Straßenverkehrslärm vom Zubringer Tag und Nacht in einer erheblichen Lautstärke wahrzunehmen.

 

Mit einer e-Mail vom 27.06.2006 hatte er sich daher an den Oberbürgermeister gewandt und angefragt, ob seitens der Stadt Hagen geplant sei, entlang des Autobahnzubringers eine Lärmschutzwand oder sonst wie gearteten Lärmschutz zu errichten, ob ein solcher bereits einmal geplant war, abgebrochen wurde und aus welchem Grund ein solcher Abbruch erfolgt sei. Zudem begehrte der Antragsteller Aufklärung über die Frage, was er als Anwohner und Bürger tun könne, um dieses Thema erneut in die Politik einzubringen. Aufgrund des Hinweises der Verwaltung, dass dies über den Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften möglich sei, stellt Herr Theissen – Graf Schweinitz nun den vorliegenden Bürgerantrag.

 

Die Verwaltung nimmt zu den Ausführungen des Antragstellers wie folgt Stellung:

 

Der Autobahnzubringer Heinitzstraße ist eine mit Durchgangsverkehr hoch belastete Straße, die das Autobahnkreuz Hagen mit der Innenstadt verbindet. Die Trasse verläuft in einem vormals unbebauten, leicht geneigten Geländestreifen zwischen dem Fleyer Viertel im Nordwesten und Eppenhausen im Südosten. Seit Ende der siebziger Jahre beschäftigt sich die Verwaltung kontinuierlich mit Beschwerden der Anwohner über den Verkehrslärm, der durch die hohe Belastung der Straße erzeugt wird. Die Beschwerden führten Ende der achtziger/ Anfang der neunziger Jahre dazu, dass im Auftrag der Stadt Hagen Verkehrszählungen sowie eine Lärmschutzuntersuchung durch ein externes Fachunternehmen durchgeführt wurden. Im Ergebnis wurden an den nahe gelegenen Gebäuden der Heinitzstraße und der Beethovenstraße Verkehrslärmimmissionen ermittelt, die oberhalb der Grenzwerte für eine Lärmsanierung lagen. Dies führte dazu, dass der Einbau von Lärmschutzfenstern, vornehmlich im Bereich obere Beethovenstraße zwischen Brahmsstraße und Gluckstraße, gefördert werden konnte.  Allerdings konnte aufgrund der Haushalts- und Förderungslage den Forderungen der Bürgerinnen und Bürger nach weitergehenden Lärmschutzmaßnahmen nur begrenzt abgeholfen werden. Anfang der neunziger Jahre gründete sich schließlich eine „Bürgerinitiative Lärmschutz“, deren Ziele vorwiegend auf die Schaffung von aktivem Lärmschutz ausgerichtet waren.

Der Autobahnzubringer wurde 1967, also vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes von 1974 gebaut und gilt somit als „bestehende Straße“ im Sinne dieses Gesetzes. Aufgrund dieser Tatsache kommt die Errichtung einer Lärmschutzwand als Maßnahme des aktiven Lärmschutzes nur im Rahmen einer „freiwilligen Lärmsanierung“ in Frage. Solche Maßnahmen waren jedoch aufgrund des erheblichen Eigenanteils, den die Stadt hierzu leisten müsste, angesichts der schlechten Haushaltssituation schon vor 1990 nicht zu finanzieren. Eine freiwillige Lärmsanierung der Heinitzstraße aus Mitteln des städtischen Haushalts kam deshalb zunächst nicht in Betracht.

Um eine solche Maßnahme dennoch zu ermöglichen und damit dem Anliegen der Bürgerinitiative Rechnung zu tragen, wurde 1991 unter anderem der Vorschlag entwickelt, einem Bauunternehmen anzubieten, entlang des Autobahnzubringers beidseitig überzähligen Bodenaushub in Form von Lärmschutzwällen so einzubauen, dass darüber hinaus noch kostenneutral eine Lärmschutzwand hätte errichtet werden können (vorgesehen im Bereich Beethovenstraße). Diese Maßnahme hätte jedoch die Beseitigung des vorhandenen Grüns (Gehölze) vorausgesetzt sowie eine jahrelange Bautätigkeit mit entsprechender Staub- und Lärmbelastung ausgelöst. Gegen diese Pläne wandten sich deshalb unter anderem die Anwohner der Bredelle, die nun ihrerseits eine Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität befürchteten. Zudem wurde die mit dieser Maßnahme erzielbare Lärmminderung als zu gering eingestuft. Nach ausgiebiger Beratung in Bürgerversammlungen und Beschlussfassung in den politischen Gremien wurde dieser Vorschlag schließlich verworfen und die Angelegenheit verwaltungsseitig als erledigt betrachtet. Seitdem wurde über eine Lärmschutzwand entlang der Heinitzstraße nicht mehr diskutiert, weder auf der politischen Ebene noch innerhalb der Verwaltung. Angesichts der anhaltend schlechten Haushaltssituation der Stadt Hagen, die eine Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der „freiwilligen Lärmsanierung“ immer noch nicht zulässt, sieht die Verwaltung zurzeit keinen Anlass für ein Aufleben der Diskussion, es wird jedoch für möglich gehalten, dass dies aufgrund der EU- Umgebungsrichtlinie in einigen Jahren etwas günstiger aussehen könnte.

 

In seinem Bürgerantrag vom 18.10.2006 regt Herr Theissen- Graf Schweinitz für den Fall, dass bauliche Lärmschutz- Maßnahmen aus finanziellen Gründen scheitern sollten, an, zumindest die Geschwindigkeit auf dem Autobahnzubringer beidseitig auf 30 km/h zu reduzieren. Diese Maßnahme sei ohne großen baulichen Aufwand mit einigen Schildern und entsprechenden Kontrollen umsetzbar und würde zu einer erheblichen Reduzierung des Lärmaufkommens führen.

 

Hierzu nahm die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das Straßenverkehrsrecht regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen, um Gefahren von anderen Verkehrsteilnehmern abzuwehren und den Verkehr flüssig zu halten. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr nach dem Verkehrsrecht sind daher nur nachrangig zu ergreifen, planerische und bauliche Maßnahmen gehen diesen vor. Diese Maßgabe ergibt sich aus einer Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 13.02.2004. Unter Beachtung dieser Grundsätze können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken (§ 45 Abs.1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung). Von dieser Möglichkeit wurde auf dem Autobahnzubringer Heinitzstraße bereits vor Jahren Gebrauch gemacht, in dem die Geschwindigkeit dort auf 60 km/h begrenzt wurde. Eine weitere Beschränkung, wie zum Beispiel vom Antragsteller gefordert, auf 30 km/h, wird angesichts der Bedeutung der Straße als Autobahnzubringer für nicht sinnvoll gehalten. Die Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde müssten für Kraftfahrzeugführer einsichtig und nachvollziehbar sein. Dies sei bei der geforderten Geschwindigkeitsbegrenzung nicht vermittelbar, zumal der Ausbau der Straße an sich weit höhere Geschwindigkeiten ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zuließe und die Bebauung eher als relativ weit entfernt von der Straße wahrgenommen werde.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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28.11.2006 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

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21.05.2008 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird erneut vertagt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, den Beschwerdeausschuss in die Beratungsfolge für die zu erstellende Vorlage zum Thema „Lärmschutz an hoch belasteten Strecken“ einzubinden.

Abstimmungsergebnis:

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 Einstimmig beschlossen