Beschlussvorlage - 0456/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag zur Änderung der Straßenreinigung in der Spielbrinkstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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21.05.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Freie Wählergemeinschaft Hagen-Aktiv strebt mit ihrem Bürgerantrag
vom 28.01.2008 an, die Straßenreinigung in der Spielbrinkstraße zu ändern. Dort
wird seit einigen Jahren das wechselseitige Haltverbot an Reinigungstagen
praktiziert. Um den Anwohnerinnen und Anwohnern das umständliche Umsetzen ihrer
Fahrzeuge an Reinigungstagen zu ersparen, wird beantragt, es bei der bisherigen
Reinigungsintensität zu belassen und die beparkten Bereiche per Besenreinigung
säubern zu lassen. Dem Bürgerantrag ist eine Liste mit 97 Unterschriften von
Bürgerinnen und Bürgern beigefügt.
Begründung
Die Antragsteller tragen zur Begründung ihres Antrags vor, dass es seit
Einführung der wechselseitigen Straßenreinigung in der Spielbrinkstraße
regelmäßig zu erheblichen Problemen komme, da der für die Umsetzung der
Fahrzeuge erforderliche Parkraum zumindest an Dienstagen nicht zur Verfügung
stehe. Hier sei eine Änderung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erforderlich.
Es werde daher gefordert dass:
1. Der Rhythmus der wechselseitigen Straßenreinigung am Montag
und Dienstag für den gesamten Bereich Büdding/Spielbrink bestehen bleibt, da
hierdurch das Ziel einer besseren Stadtsauberkeit gesichert wird.
2. Aufgrund der besonderen Situation in der Spielbrinkstraße
das Parkverbot in den Parkbuchten entfällt, so dass die hier parkenden
Fahrzeuge nicht umgesetzt werden müssen.
3. Die Reinigung der Parkbuchten durch den auf dem Kehrfahrzeug
mitfahrenden Mitarbeiter mit einem Handbesen erfolgt. Diese Regelung sei in den
vielen Jahren vor Einführung der wechselseitigen Reinigung von den Anwohnern
als optimal angesehen worden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die wechselseitige
Straßenreinigung im Bereich Spielbrink wurde eingeführt, nachdem sich im Jahr
2001 vermehrt Anwohnerinnen und Anwohner über die mangelhafte Reinigung der
Straßenränder beschwert hatten. Durch die am Straßenrand geparkten Fahrzeuge
war eine durchgehende Reinigung nicht zu gewährleisten. Von den zuständigen
politischen Gremien wurde daher im Jahr 2001 entschieden, im Rahmen eines
Pilotprojekts, analog zu einem bereits laufenden Projekt auf dem Quambusch,
auch auf dem Spielbrink die wechselseitige Straßenreinigung einzuführen.
Seitdem wird die Spielbrinkstraße dienstags in Fahrtrichtung Büddingstraße und
montags in Gegenrichtung (zur Wiener Straße) zwischen 7.00 Uhr und 11.00 Uhr
gereinigt. Dem entsprechend wurden für die jeweiligen Bereiche und
Reinigungszeiten Haltverbote eingerichtet.
Bei der Reinigung der
Fahrbahn in Fahrtrichtung Büddingstraße, von der auch die Parkbuchten erfasst
werden, ergibt sich die Problematik, dass die in den Parkbuchten senkrecht
geparkten Fahrzeuge während der Reinigungszeit auf die andere Straßenseite
umgesetzt und hier parallel zum Straßenrand geparkt werden müssen. Durch die
unterschiedliche Anordnung der Parkflächen ergeben sich weniger Stellplätze, so
dass an Dienstagen tatsächlich weniger Ersatzparkraum zur Verfügung steht.
Obwohl die
Spielbrinkstraße seit Einführung der wechselseitigen Reinigung vom Hagener
Entsorgungsbetrieb zweimal angefahren wird, ergeben sich für die Anwohnerinnen
und Anwohner keine zusätzlichen Straßenreinigungsgebühren. Dadurch, dass die Reinigung
nicht durch parkende Fahrzeuge behindert wird, ist eine wesentlich effizientere
Reinigung möglich. Der auf dem Reinigungsfahrzeug mitfahrende Beifahrer ist im
Rahmen der satzungsmäßigen Reinigungsleistung angewiesen, die von der
maschinellen Reinigung nicht erfassten Bereiche manuell zu reinigen. Hierzu
gehören grundsätzlich auch Parkbuchten. Allerdings darf der Mitarbeiter aus
haftungsrechtlichen Gründen nicht unter parkenden Fahrzeugen fegen. Sollte das bestehende
Parkverbot aufgehoben und somit während der Reinigungszeiten in den Parkbuchten
der Spielbrinkstraße geparkt werden dürfen, könnte eine maschinelle Reinigung
dieser Bereiche nicht mehr erfolgen. Da aufgrund der haftungsrechtlichen
Beschränkungen auch eine manuelle Reinigung nur die Flächen erfassen könnte, auf
denen kein Fahrzeug abgestellt ist, wäre eine optimale Reinigung der
Parkbuchten nicht mehr zu gewährleisten. Dem Anliegen der Antragsteller wäre
demnach nur unter Hinnahme eines schlechteren Reinigungsergebnisses zu folgen.
Der Rat der Stadt
Hagen hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 (Vorlage Nr. 0247/2004) beschlossen,
die bestehenden Bereiche mit wechselseitigem Haltverbot an Reinigungstagen
beizubehalten und keine weiteren einzurichten. Dies schließt nach Auffassung
der Verwaltung ein, dass die Regelungen in den bereits bestehenden Bereichen
unverändert weiter gelten sollen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,5 kB
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21.05.2008 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bürgerantrag wird an die Bezirksvertretung
Haspe überwiesen mit der Empfehlung, sich im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger und unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 15.07.2004 erneut mit
dem Thema „wechselseitiges Haltverbot an Reinigungstagen“ zu befassen.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |