Beschlussvorlage - 0456/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussfassung erfolgt gemäß dem Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Freie Wählergemeinschaft Hagen-Aktiv strebt mit ihrem Bürgerantrag vom 28.01.2008 an, die Straßenreinigung in der Spielbrinkstraße zu ändern. Dort wird seit einigen Jahren das wechselseitige Haltverbot an Reinigungstagen praktiziert. Um den Anwohnerinnen und Anwohnern das umständliche Umsetzen ihrer Fahrzeuge an Reinigungstagen zu ersparen, wird beantragt, es bei der bisherigen Reinigungsintensität zu belassen und die beparkten Bereiche per Besenreinigung säubern zu lassen. Dem Bürgerantrag ist eine Liste mit 97 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern beigefügt.

 

Begründung

 

Die Antragsteller tragen zur Begründung ihres Antrags vor, dass es seit Einführung der wechselseitigen Straßenreinigung in der Spielbrinkstraße regelmäßig zu erheblichen Problemen komme, da der für die Umsetzung der Fahrzeuge erforderliche Parkraum zumindest an Dienstagen nicht zur Verfügung stehe. Hier sei eine Änderung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Es werde daher gefordert dass:

 

1.         Der Rhythmus der wechselseitigen Straßenreinigung am Montag und Dienstag für den gesamten Bereich Büdding/Spielbrink bestehen bleibt, da hierdurch das Ziel einer besseren Stadtsauberkeit gesichert wird.

2.         Aufgrund der besonderen Situation in der Spielbrinkstraße das Parkverbot in den Parkbuchten entfällt, so dass die hier parkenden Fahrzeuge nicht umgesetzt werden müssen.

3.         Die Reinigung der Parkbuchten durch den auf dem Kehrfahrzeug mitfahrenden Mitarbeiter mit einem Handbesen erfolgt. Diese Regelung sei in den vielen Jahren vor Einführung der wechselseitigen Reinigung von den Anwohnern als optimal angesehen worden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die wechselseitige Straßenreinigung im Bereich Spielbrink wurde eingeführt, nachdem sich im Jahr 2001 vermehrt Anwohnerinnen und Anwohner über die mangelhafte Reinigung der Straßenränder beschwert hatten. Durch die am Straßenrand geparkten Fahrzeuge war eine durchgehende Reinigung nicht zu gewährleisten. Von den zuständigen politischen Gremien wurde daher im Jahr 2001 entschieden, im Rahmen eines Pilotprojekts, analog zu einem bereits laufenden Projekt auf dem Quambusch, auch auf dem Spielbrink die wechselseitige Straßenreinigung einzuführen. Seitdem wird die Spielbrinkstraße dienstags in Fahrtrichtung Büddingstraße und montags in Gegenrichtung (zur Wiener Straße) zwischen 7.00 Uhr und 11.00 Uhr gereinigt. Dem entsprechend wurden für die jeweiligen Bereiche und Reinigungszeiten Haltverbote eingerichtet.

 

Bei der Reinigung der Fahrbahn in Fahrtrichtung Büddingstraße, von der auch die Parkbuchten erfasst werden, ergibt sich die Problematik, dass die in den Parkbuchten senkrecht geparkten Fahrzeuge während der Reinigungszeit auf die andere Straßenseite umgesetzt und hier parallel zum Straßenrand geparkt werden müssen. Durch die unterschiedliche Anordnung der Parkflächen ergeben sich weniger Stellplätze, so dass an Dienstagen tatsächlich weniger Ersatzparkraum zur Verfügung steht.

 

Obwohl die Spielbrinkstraße seit Einführung der wechselseitigen Reinigung vom Hagener Entsorgungsbetrieb zweimal angefahren wird, ergeben sich für die Anwohnerinnen und Anwohner keine zusätzlichen Straßenreinigungsgebühren. Dadurch, dass die Reinigung nicht durch parkende Fahrzeuge behindert wird, ist eine wesentlich effizientere Reinigung möglich. Der auf dem Reinigungsfahrzeug mitfahrende Beifahrer ist im Rahmen der satzungsmäßigen Reinigungsleistung angewiesen, die von der maschinellen Reinigung nicht erfassten Bereiche manuell zu reinigen. Hierzu gehören grundsätzlich auch Parkbuchten. Allerdings darf der Mitarbeiter aus haftungsrechtlichen Gründen nicht unter parkenden Fahrzeugen fegen. Sollte das bestehende Parkverbot aufgehoben und somit während der Reinigungszeiten in den Parkbuchten der Spielbrinkstraße geparkt werden dürfen, könnte eine maschinelle Reinigung dieser Bereiche nicht mehr erfolgen. Da aufgrund der haftungsrechtlichen Beschränkungen auch eine manuelle Reinigung nur die Flächen erfassen könnte, auf denen kein Fahrzeug abgestellt ist, wäre eine optimale Reinigung der Parkbuchten nicht mehr zu gewährleisten. Dem Anliegen der Antragsteller wäre demnach nur unter Hinnahme eines schlechteren Reinigungsergebnisses zu folgen.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 (Vorlage Nr. 0247/2004) beschlossen, die bestehenden Bereiche mit wechselseitigem Haltverbot an Reinigungstagen beizubehalten und keine weiteren einzurichten. Dies schließt nach Auffassung der Verwaltung ein, dass die Regelungen in den bereits bestehenden Bereichen unverändert weiter gelten sollen. 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.05.2008 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird an die Bezirksvertretung Haspe überwiesen mit der Empfehlung, sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 15.07.2004 erneut mit dem Thema „wechselseitiges Haltverbot an Reinigungstagen“ zu befassen.

Abstimmungsergebnis:

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 Einstimmig beschlossen