Beschlussvorlage - 0448/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag zur Aufnahme der Personalkosten für einen Streetworker an die erste Stelle der Prioritätenliste für investive Maßnahmen der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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21.05.2008
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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17.06.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit ihrem
Bürgerantrag vom 21.02.2008 strebt die Freie Wählergemeinschaft Hagen-Aktiv an,
dass an die erste Stelle der Prioritätenliste für die zukünftigen Ausgaben der
Stadt Hagen die Personalkosten für einen Streetworker zur Betreuung von
Straßenkindern gesetzt werden.
Begründung
Die Antragsteller weisen in ihrem Bürgerantrag darauf hin, dass der Rat
der Stadt Hagen auf Empfehlung des Mentors, Herrn Professor Bajohr, für den
Regierungspräsidenten in Arnsberg eine Prioritätenliste für zukünftige Ausgaben
erstellen müsse. Es wird beantragt, dass an die erste Stelle dieser
Prioritätenliste die Personalkosten für die volle Stelle eines Streetworkers
gesetzt werden, weil die Hagener Straßenkinder mehr wert sein müssten als
weitere Prunkbauten in der Stadt. Die Freie Wählergemeinschaft bittet darum,
diesen Bürgerantrag den zuständigen Gremien zur weiteren Veranlassung zu
übergeben.
Stellungnahme
der Verwaltung
Schon aus formalen Gründen ist die beantragte Aufnahme der Personalkosten
für einen Streetworker in die Prioritätenliste nicht möglich, da in dieser Prioritätenliste
ausschließlich investive Maßnahmen aufgeführt werden können. Die Liste dient
zur Abstimmung der Kreditlinie für investive Maßnahmen. Auf diesen Umstand
wurde die Freie Wählergemeinschaft Hagen-Aktiv mit Schreiben vom 10.03.2008
hingewiesen und gebeten, ihren Bürgerantrag vor diesem Hintergrund noch einmal
zu überdenken.
Die Freie Wählergemeinschaft teilte mit Schreiben vom 17.03.2008 mit,
dass man von dort nicht nachvollziehen könne, dass die Personalkosten für einen
Streetworker nicht auf die Prioritätenliste gehören. Gerade weil die bisherige
Parteipolitik in Hagen ausschließlich investive Maßnahmen gefördert habe, sei
die Stadt verschuldet. Der Bürgerantrag werde deshalb nicht zurückgezogen.
Die Verwaltung sieht aus den genannten Gründen keine Möglichkeit, dem
Anliegen der Antragsteller zu entsprechen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,9 kB
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17.06.2008 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss lehnt die Beratung des Bürgerantrages ab.