Beschlussvorlage - 0448/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussfassung erfolgt gemäß dem Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit ihrem Bürgerantrag vom 21.02.2008 strebt die Freie Wählergemeinschaft Hagen-Aktiv an, dass an die erste Stelle der Prioritätenliste für die zukünftigen Ausgaben der Stadt Hagen die Personalkosten für einen Streetworker zur Betreuung von Straßenkindern gesetzt werden.

 

Begründung

 

Die Antragsteller weisen in ihrem Bürgerantrag darauf hin, dass der Rat der Stadt Hagen auf Empfehlung des Mentors, Herrn Professor Bajohr, für den Regierungspräsidenten in Arnsberg eine Prioritätenliste für zukünftige Ausgaben erstellen müsse. Es wird beantragt, dass an die erste Stelle dieser Prioritätenliste die Personalkosten für die volle Stelle eines Streetworkers gesetzt werden, weil die Hagener Straßenkinder mehr wert sein müssten als weitere Prunkbauten in der Stadt. Die Freie Wählergemeinschaft bittet darum, diesen Bürgerantrag den zuständigen Gremien zur weiteren Veranlassung zu übergeben.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Schon aus formalen Gründen ist die beantragte Aufnahme der Personalkosten für einen Streetworker in die Prioritätenliste nicht möglich, da in dieser Prioritätenliste ausschließlich investive Maßnahmen aufgeführt werden können. Die Liste dient zur Abstimmung der Kreditlinie für investive Maßnahmen. Auf diesen Umstand wurde die Freie Wählergemeinschaft Hagen-Aktiv mit Schreiben vom 10.03.2008 hingewiesen und gebeten, ihren Bürgerantrag vor diesem Hintergrund noch einmal zu überdenken.

 

Die Freie Wählergemeinschaft teilte mit Schreiben vom 17.03.2008 mit, dass man von dort nicht nachvollziehen könne, dass die Personalkosten für einen Streetworker nicht auf die Prioritätenliste gehören. Gerade weil die bisherige Parteipolitik in Hagen ausschließlich investive Maßnahmen gefördert habe, sei die Stadt verschuldet. Der Bürgerantrag werde deshalb nicht zurückgezogen.

 

Die Verwaltung sieht aus den genannten Gründen keine Möglichkeit, dem Anliegen der Antragsteller zu entsprechen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.05.2008 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird an den Jugendhilfeausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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17.06.2008 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss lehnt die Beratung des Bürgerantrages ab.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: