Beschlussvorlage - 0432/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einrichtung und Besetzung von 10 befristeten Mehrstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2009 zum Kindergartenjahr 2008/2009.

Die Umsetzung erfolgt zum 01.08.2008.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

Der Nordrhein-Westfälische Landtag hat am 25.10.07 das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beschlossen, dass zum Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009, also am 01.08.08, in Kraft tritt. Diese gesetzliche Veränderung hat eine umfangreiche Umgestaltung des Angebotes der Kindertageseinrichtungen in Hagen sowohl der Einrichtungen der freien Träger als auch der städtischen Einrichtungen zur Folge. Im Zusammenhang mit der Angebotsänderung ist auch eine Anpassung des Personaleinsatzes erforderlich.

Auf Basis der jetzigen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Vorschriften des KiBiz, dass eine Verpflichtung der Eltern für eine bestimmte Betreuungsform immer nur für ein Jahr vorsieht, ergibt sich für das Kindergartenjahr 2008/2009 der Bedarf an

 

-          7 für ein Jahr befristeten Mehrstellen für pädagogische Fachkräfte nach EG 6

 

und

 

-          3 für ein Jahr befristeten Mehrstellen für Ergänzungskräfte nach EG 5.

 

 

 

Begründung

 

 

1.) Ausgangssituation

 

Der Nordrhein-Westfälische Landtag hat am 25.10.07 das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beschlossen, dass zum Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009, also am 01.08.08, in Kraft tritt. Diese gesetzliche Veränderung hat eine umfangreiche Umgestaltung des Angebotes der Kindertageseinrichtungen in Hagen sowohl der Einrichtungen der freien Träger als auch der städtischen Einrichtungen zur Folge. Im Zusammenhang mit der Angebotsänderung ist auch eine Anpassung des Personaleinsatzes erforderlich.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 13.12.07 (Vorlage des Fachbereiches Jugend und Soziales 1204/2007) einen Beschluss zur Umsetzung des KiBiz in Hagen gefasst.

Als Eckpunkte dieses Beschlusses sind zu nennen:

 

-          Bereitstellung eines Kindergartenplatzes für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit einer Quote  von 96 %

 

-          Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren von 25% für das Kindergartenjahr 2008/2009

 

Hierbei ist die avisierte Landesquote von 30 – 35% für Kinder ab 2 Jahren bei der Realisierung des Rechtsanspruches für das Jahr 2010 und die beabsichtigte Bundesquote für Kinder unter 3 Jahren von 35% für das Jahr 2013 zu berücksichtigen.

 

Eine weitere wesentliche Veränderung durch das  KiBiz ist die besondere Berücksichtigung der Wahlmöglichkeiten der Eltern bezüglich der Betreuungsformen. Hier stehen frei durch die Eltern wählbare  Betreuungsumfänge von 25, 35 und 45 Stunden zur Verfügung. Die Personalausstattungen der Einrichtungen orientieren sich an diesen gewählten Betreuungsumfängen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Eltern jeweils immer für ein Kindergartenjahr die Betreuungsumfänge festlegen.

Für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen gibt das KiBiz in der Anlage zu § 19 (Anlage 1) einen Personalschlüssel vor. Insoweit ist die Stadt Hagen bei der Frage der Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen mit Personal in Ihrer Entscheidung nicht frei, sondern an die Vorgaben des KiBiz gebunden.

 

Die für eine Personalbemessung notwendigen Grundlagen stehen in Form der Anmeldezahlen der Kinder mit den jeweiligen Betreuungsumfängen seit dem 15.03.08 verbindlich zur Verfügung. Die als weitere Grundlage benötigte Personalvereinbarung (Anlage 2) steht in der aktuellen Entwurfsfassung seit dem 14.04.08 zur Verfügung. Diese Personalvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen den Trägerzusammenschlüssen der freien und öffentlichen Träger einerseits und der obersten Landesjugendbehörde andererseits zur Festlegung der notwendigen Qualifizierung der in Kindertageseinrichtungen tätigen Kräfte sowie des Personalschlüssels für den Betrieb der Einrichtungen.

 

 

2.) Personalbedarf:

 

Die Regelungen des KiBiz gelten sowohl für die in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertageseinrichtungen der anderen Träger.

 

Der hier zu betrachtende Personalbedarf für die städtischen Kindertageseinrichtungen richtet sich nach 2 grundsätzlichen Kriterien:

 

1.) Gruppentypen

- Kindergartengruppen für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt für 20

   Kinder

- Gruppen für Kinder unter 3 Jahren für 10 Kinder

- Kindergartengruppen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt für 25 Kinder    

        (bei 45 Stunden Betreuungszeit für 20 Kinder)

 

2.) Betreuungszeiten

     - 25 Stunden wöchentliche Betreuungszeit

     - 35 Stunden wöchentliche Betreuungszeit

     - 45 Stunden wöchentliche Betreuungszeit

 

Nach den Anmeldungen ergibt sich folgende Verteilung für die verschiedenen Gruppentypen und Betreuungszeiten:

 

Anzahl Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen

u - 3 Kinder

2 - 6 Jahre

über 3 Jahre

25

35

45

25

35

45

25

35

45

1

17

35

64

392

101

143

932

200

 

 

Aus diesen Verteilungen der angemeldeten Kinder auf die einzelnen Gruppentypen und Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen ergibt sich auf Basis der als Anlage beigefügten Anlage zu § 19 des KiBiz ein zusätzlicher Personalbedarf.

Besonders zu berücksichtigen bei der Ausweisung des mit der Einführung des KiBiz verbundenen Personalbedarfes ist, das die Vorgaben gemäß KiBiz eine Mindestausstattung darstellen.

Die Personalbedarfsberechnung gemäß der Anlage zu § 19 des KiBiz erfolgt auf Basis von Fachkraftstunden bzw. Ergänzungskraftstunden (Details sh. dort). Damit ist sichergestellt, dass der tatsächlich Fachkraftstundenbedarf, der die Grundlage für die Zuweisung von Landesmitteln darstellt, möglichst exakt ermittelt werden kann.

 

Auf der Berechnungsbasis der Anmeldungen kommt es zu einem personellen Mehrbedarf  im Gesamtumfang von 12,6 Vollzeitbeschäftigungen (rechnerisch 8,4 pädagogische Vollzeit-Fachkräfte, 4,2 Vollzeit-Ergänzungskräfte). Die einzelnen Einrichtungen sind hierbei häufig von Veränderungen des neuen Personalbedarfes gegenüber der Personal – Istausstattung im Umfang von weniger als 19,5 Stunden betroffen. Eine  Ausweisung dieser Veränderungen im Stellenplan kann nicht erfolgen, da hier nur die Einrichtung (oder der Fortfall) von ganzen bzw. halben Stellen erfolgen kann.

 

 

Stellenplantechnisch sind  folgende Veränderungen notwendig:

 

Pädagogische Fachkräfte (z.B. Erzieherinnen)

 

Kindertageseinrichtung

Zusätzlicher Personalbedarf

(in Vollzeitstellen)

KiTa Martinstr

2,5

KiTa Amalie-Sieveking

2

KiTa Wehringhausen

1

KiTa Boloh

0,5

KiTa Eckesey

1,5

KiTa Kabel

1

KiTa Hohenlimburg

0,5

 

 

KiTa Konkordiastr.

- 1

KiTa Selbecke

- 1

 

 

Summe

7

Ergänzungskräfte (z.B. Kinderpflegerinnen)

 

Kindertageseinrichtung

Zusätzlicher Personalbedarf

(in Vollzeitstellen)

KiTa Stephanstr.

1

KiTa Franzstr.

1

KiTa Remberg (Elbersstiege)

1

KiTa Helfe (Eschenweg)

0,5

 

 

KiTa Jahnstr.

- 0,5

 

 

Summe

3

 

 

Bei der Festlegung des Stellenbedarfes ist wie oben dargestellt zu berücksichtigen, dass das Stellenplanverfahren nur in 0,5 Stellen rechnet. Die exakten Bedarfe werden in Stunden berechnet und die Arbeitsverträge entsprechend gestaltet.

 

 

Die Festlegungen des KiBiz hinsichtlich der Finanzzuweisungen umfassen auch einen Anteil an Finanzmitteln für Aushilfskräfte (Krankheitsvertretungen bei längeren Erkrankungen, Mutterschutz- und Elternzeitvertretungen).  Grundsätzlich ist  die Einrichtung  von Stellen für einen Vertreter-/Springerpool möglich. Aus Sicht der Fachverwaltung soll aber keine Einstellung von hauptamtlichen Vertretungskräften oder Springern erfolgen, sondern beim bisherigen Verfahren der befristeten Beschäftigung von Kräften im Bedarfsfall verblieben werden. Insoweit sind hier keine gesonderten Stellen im Stellenplan einzurichten. Bei der Bildung der Personalkostenbudgets sind diese Kosten für Vertretungen jedoch weiterhin zu berücksichtigen.

 

 

 

3.) Fazit:

 

Der Entwurf einer Personalvereinbarung liegt erst seit Kurzem vor. Die Planung des Personalbedarfes für das kommende Kindergartenjahr (beginnend am 01.08.08) ist daher erst jetzt möglich. Es besteht weiterhin eine Restunsicherheit hinsichtlich der Personalvereinbarung, dass aufgrund von Änderungen die jetzige Personalbemessung nochmals verändert werden muss.

 

Auf Basis der jetzigen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Vorschriften des KiBiz, dass eine Verpflichtung der Eltern für eine bestimmte Betreuungsform immer nur für ein Jahr vorsieht, ergibt sich für das Kindergartenjahr 2008/2009 der Bedarf an

 

-          7 für ein Jahr befristeten Mehrstellen für pädagogische Fachkräfte nach EG 6

 

und

 

-          3 für ein Jahr befristeten Mehrstellen für Ergänzungskräfte nach EG 5.

 

 

Für das Kindergartenjahr 2009/2010 ist die Personalberechnung mit den dann erfolgten Anmeldungen (unter Berücksichtigung der bis dahin voraussichtlich verbindlich vorliegenden Personalvereinbarung) erneut durchzuführen. Hier können sich entsprechend Änderungen für die Gesamtpersonalausstattung ergeben. Personalwirtschaftlich wird der Bedarf für das Kindergartenjahr 2008/2009 soweit möglich mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen abgedeckt.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Fachbereich Jugend & Soziales für den Stellenplan 2008 aufgrund der demografischen Entwicklung 5 unbefristete Stellen für Erzieherinnen zum Fortfall gemeldet hat.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

X

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

2008/2009

 

 

 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

X

 Personalkosten

385.000 €

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

3650

noch zu beziffern nach gesetzlichen Vorgaben KiBiz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

TP 3650

385.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  4. Finanzierung

X

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kreditaufnahme

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 

 

 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   5. Personelle Auswirkungen

X

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

7 X 6

Ab 01.08.08  zum Stellenplan 2009

 

270.000 €

 

3 x 5

dito

 

115.000 €

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

 

 

 

 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.05.2008 - Personalausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einrichtung und Besetzung von 10 für 1 Jahr befristete, überplanmäßige Mehrstellen zum Kindergartenjahr 2008/2009.

Die Umsetzung erfolgt zum 01.08.2008.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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29.05.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einrichtung und Besetzung von 10 für 1 Jahr befristeten, überplanmäßigen Mehrstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2009 zum Kindergartenjahr 2008/2009.

 

Die Umsetzung erfolgt zum 01.08.2008.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einrichtung und Besetzung von 10 für 1 Jahr befristeten, überplanmäßigen Mehrstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2009 zum Kindergartenjahr 2008/2009.

Die Umsetzung erfolgt zum 01.08.2008.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen