Beschlussvorlage - 0352/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a.) Für den Bereich der Lernmittel werden für 2008 Haushaltsmittel in Gesamthöhe von 1.462.414 € beschlossen.

 

b.) Die Aufteilung auf die einzelnen Teilpläne erfolgt nach den Angaben dieser Vorlage.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Grundlage für die Lernmittelfreiheit ist der § 96 Schulgesetz (§ 96 SchulG), wonach vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Erziehungsberechtigten jedem(r)  SchülerIn Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen wird.  

 

Zum Schuljahr 2003/2004 wurden die  Durchschnittsbeträge um 33% erhöht.  Zur Entlastung der kommunalen Haushalte wurde gleichzeitig befristet für die Schuljahre 2003/2004 bis 2007/2008 eine Sonderregelung getroffen, wonach der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten auf 49% angehoben wurde.  Da die befristete Sonderregelung  ausläuft kommt es ab dem Schuljahr 2008/2009 zu einem finanziellen Mehraufwand, der für die Stadt Hagen auf  488.315 € errechnet wurde.

 

 

 

Begründung

Grundlage für die Lernmittelfreiheit ist der § 96 Schulgesetz (§ 96 SchulG), wonach vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Erziehungsberechtigten jedem(r)  SchülerIn Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen wird(Prinzip der Ausleihe).  Die Durchschnittsbeträge der einzelnen Schulformen und Bildungsgänge sind in der „Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG)“ konkret geregelt.

Der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten darf in der Regel ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen.

Zum Schuljahr 2003/2004 wurden die Durchschnittsbeträge angepasst, konkret wurden die Durchschnittsbeträge um 33% erhöht. 

Zur Entlastung der kommunalen Haushalte  gilt befristet für die Schuljahre 2003/2004 bis 2007/2008 eine Sonderregelung, wonach der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten 49 % des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen darf (Artikel 9 EntlKommG). In diesem Zeitraum waren im Übrigen auch Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs mit eigenem Arbeitsentgelt oder Ausbildungsvergütung von der Lernmittelfreiheit ausgenommen.  Durch die zeitgleiche Erhöhung der Durchschnittsbeiträge führte die Sonderregelung tatsächlich nicht zu einer finanziellen Entlastung. Vielmehr wurde dadurch eine zusätzliche finanzielle Belastung der Schulträger vermieden.

Diese Sonderregelung läuft mit dem Schuljahr 2007/2008 aus, ohne dass es einer erneuten Rechtsänderung bedarf. Ab dem Schuljahr 2008/2009 gilt daher wieder ein Eigenanteil der Erziehungsberechtigten von einem Drittel des Durchschnittsbetrages, entsprechend von zwei Drittel des Schulträgers. Auch haben Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs wieder ohne Ausnahme Anspruch auf die Lernmittelfreiheit.

Im Ergebnis bedeutet dies für die Schulträger ab dem Schuljahr 2008/2009 eine Erhöhung ihres Anteils von 51% auf 66,7%, somit erkennbar höhere Kosten gegenüber den Vorjahren.  Wiederholte Vorstöße der kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel, den Anteil der Erziehungsberechtigten bei 49% zu belassen, sind bis zuletzt erfolglos geblieben.

Nachfolgend werden die voraussichtlich finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hagen rechnerisch dargestellt.

a. ) Erhöhung des Schulträgeranteils von 51% auf 66,7%

Schulform

Teilplan

Durchschnittswert

2006/2007

(51 %)

Fiktives

Finanzvolumen

berechnet auf 100 %

Benötigte Mittel 2008

(66,7 %)

Grundschulen

2111

188.874,00 €

370.341,00 €

247.017,00 €

Hauptschulen

2112

101.646,00 €

199.305,00 €

132.936,00 €

Realschulen

2115

115.552,00 €

226.572,00 €

151.123,00 €

Gymnasien

2117

206.480,00 €

404.862,00 €

270.042,00 €

Berufskollegs

2131

214.177,00 €

419.954,00 €

280.109,00 €

Förderschulen

2121

  40.846,00 €

  80.090,00 €

  53.420,00€

Gesamtschulen

2118

121.385,00 €

238.009,00 €

158.752,00 €

Insgesamt

 

988.960,00 €

 

1.293.399,00 €

Gegenüber dem Schuljahr 2006/2007 ergibt  sich daraus ein Mehrbedarf von 304.439,00 €.

 

b.) Mehrbedarf  durch Schüler an Berufskollegs in dualer Ausbildung (Berufsschule)

Nach dem Ergebnis einer aktuellen Abfrage bei den Berufskollegs befinden sich im Schuljahr 2007/2008 insgesamt 6.585 SchülerInnen in dualer Ausbildung. Es wird davon ausgegangen, dass bei 3jähriger Ausbildungsdauer 1/3 davon jeweils neu in Ausbildung treten, mithin 2.195 SchülerInnen.  Bei einem Höchstbetrag von 116 € und einem Schulträgeranteil von 77 € (66,7%) bedeutet dies ein Mehrbedarf von 169.015 € (Teilplan 2131).

 

Zusammenfassend wird der Finanzbedarf auf 1.462.414 € (1.293.399 € + 169.015 €) berechnet, mithin ein Mehrbedarf gegenüber 2006/2007 von 473.454 €.  

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29.04.2008 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen