Beschlussvorlage - 0352/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Eigenanteilsregelung bei der Lernmittelfreiheithier: Höherer Kostenanteil des Schulträgers ab dem Schuljahr 2008/2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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29.04.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Grundlage für die
Lernmittelfreiheit ist der § 96 Schulgesetz (§ 96 SchulG), wonach vom Schulträger entsprechend
eines festgelegten Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der
Erziehungsberechtigten jedem(r)
SchülerIn Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen wird.
Zum Schuljahr 2003/2004 wurden die Durchschnittsbeträge um 33% erhöht. Zur Entlastung der kommunalen Haushalte wurde
gleichzeitig befristet für die Schuljahre 2003/2004 bis 2007/2008 eine
Sonderregelung getroffen, wonach der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten auf
49% angehoben wurde. Da die befristete
Sonderregelung ausläuft kommt es ab dem
Schuljahr 2008/2009 zu einem finanziellen Mehraufwand, der für die Stadt Hagen
auf 488.315 € errechnet wurde.
Begründung
Grundlage für die Lernmittelfreiheit ist der
§ 96 Schulgesetz (§ 96 SchulG), wonach vom Schulträger entsprechend
eines festgelegten Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der
Erziehungsberechtigten jedem(r)
SchülerIn Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen wird(Prinzip
der Ausleihe). Die Durchschnittsbeträge
der einzelnen Schulformen und Bildungsgänge sind in der „Verordnung über
die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG (VO zu §
96 Abs. 5 SchulG)“ konkret geregelt.
Der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten darf
in der Regel ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen.
Zum Schuljahr 2003/2004 wurden die
Durchschnittsbeträge angepasst, konkret wurden die Durchschnittsbeträge um 33%
erhöht.
Zur Entlastung der kommunalen Haushalte gilt befristet für die Schuljahre 2003/2004
bis 2007/2008 eine Sonderregelung, wonach der Eigenanteil der
Erziehungsberechtigten 49 % des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen darf
(Artikel 9 EntlKommG). In diesem Zeitraum waren im Übrigen auch Schülerinnen
und Schüler des Berufskollegs mit eigenem Arbeitsentgelt oder
Ausbildungsvergütung von der Lernmittelfreiheit ausgenommen. Durch die zeitgleiche Erhöhung der
Durchschnittsbeiträge führte die Sonderregelung tatsächlich nicht zu einer
finanziellen Entlastung. Vielmehr wurde dadurch eine zusätzliche finanzielle Belastung
der Schulträger vermieden.
Diese Sonderregelung läuft mit dem Schuljahr
2007/2008 aus, ohne dass es einer erneuten Rechtsänderung bedarf. Ab dem
Schuljahr 2008/2009 gilt daher wieder ein Eigenanteil der Erziehungsberechtigten
von einem Drittel des Durchschnittsbetrages, entsprechend von zwei Drittel des
Schulträgers. Auch haben Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs wieder ohne
Ausnahme Anspruch auf die Lernmittelfreiheit.
Im Ergebnis bedeutet dies für die Schulträger
ab dem Schuljahr 2008/2009 eine Erhöhung ihres Anteils von 51% auf 66,7%, somit
erkennbar höhere Kosten gegenüber den Vorjahren. Wiederholte Vorstöße der kommunalen
Spitzenverbände mit dem Ziel, den Anteil der Erziehungsberechtigten bei 49% zu
belassen, sind bis zuletzt erfolglos geblieben.
Nachfolgend werden die voraussichtlich finanziellen
Auswirkungen für die Stadt Hagen rechnerisch dargestellt.
a. ) Erhöhung des Schulträgeranteils von
51% auf 66,7%
|
Schulform |
Teilplan |
Durchschnittswert 2006/2007 (51 %) |
Fiktives Finanzvolumen berechnet auf 100 % |
Benötigte Mittel 2008 (66,7 %) |
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Grundschulen |
2111 |
188.874,00 € |
370.341,00 € |
247.017,00 € |
|
Hauptschulen |
2112 |
101.646,00 € |
199.305,00 € |
132.936,00 € |
|
Realschulen |
2115 |
115.552,00 € |
226.572,00 € |
151.123,00 € |
|
Gymnasien |
2117 |
206.480,00 € |
404.862,00 € |
270.042,00 € |
|
Berufskollegs |
2131 |
214.177,00 € |
419.954,00 € |
280.109,00 € |
|
Förderschulen |
2121 |
40.846,00
€ |
80.090,00
€ |
53.420,00€ |
|
Gesamtschulen |
2118 |
121.385,00 € |
238.009,00 € |
158.752,00 € |
|
Insgesamt |
|
988.960,00 € |
|
1.293.399,00 € |
Gegenüber dem Schuljahr 2006/2007
ergibt sich daraus ein Mehrbedarf von
304.439,00 €.
b.) Mehrbedarf durch Schüler an Berufskollegs in dualer
Ausbildung (Berufsschule)
Nach dem Ergebnis einer aktuellen Abfrage
bei den Berufskollegs befinden sich im Schuljahr 2007/2008 insgesamt 6.585
SchülerInnen in dualer Ausbildung. Es wird davon ausgegangen, dass bei
3jähriger Ausbildungsdauer 1/3 davon jeweils neu in Ausbildung treten, mithin
2.195 SchülerInnen. Bei einem
Höchstbetrag von 116 € und einem Schulträgeranteil von 77 € (66,7%)
bedeutet dies ein Mehrbedarf von 169.015 € (Teilplan 2131).
Zusammenfassend wird der Finanzbedarf auf
1.462.414 € (1.293.399 € + 169.015 €) berechnet, mithin ein
Mehrbedarf gegenüber 2006/2007 von 473.454 €.
