Beschlussvorlage - 0408/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht der Verwaltung zur Änderung der Gemeindeordnung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Rat beschließt den 11. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 12. Mai 2000, wie er als „Anlage 1 NEUDRUCK“ Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

  1. Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse, wie sie als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage 0138/2008 ist, unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zu dieser Vorlage enthaltenen Änderungen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16.04.2008 einen vom Verwaltungsvorschlag abweichenden Vorschlag für den 11. Nachtrag zur Hauptsatzung unterbreitet. Um die öffentlichen Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zu erleichtern, wird der Vorschlag als „Anlage 1 NEUDRUCK“ dieser Vorlage beigefügt.

Inhaltlich besteht die Änderung darin, dass die Vorberatungen nach § 19 Abs. 1 und 3 (neu) weiterhin im Personalausschuss und nicht im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen sollen.

 

 

Auch zur Neufassung der Geschäftsordnung hat der Haupt- und Finanzausschuss Abänderungen des Verwaltungsentwurfes vorgeschlagen.

 

In § 3 (Einwohnerfragestunde) soll auch weiterhin die Möglichkeit mündlicher Fragestellungen bestehen, die von einem Einwohner gestellten Fragen sollen unterschiedliche Themen haben dürfen und es soll jeweils eine Zusatzfrage möglich sein.

 

Weiter wurde vorgeschlagen, in § 28 Abs. 8 auch für Fraktionsgeschäftsführer die Möglichkeit zur Teilnahme an nicht öffentlichen Sitzungen als Zuhörer vorzusehen. Im Zuge der hierüber geführten Diskussion wurde einerseits die Frage der Verschwiegenheitspflicht, andererseits auch die Teilnahme an Sitzungen der Bezirksvertretungen angesprochen.

Um dem politischen Willen bestmöglich zu genügen, schlägt die Verwaltung daher an Stelle einer Ergänzung des § 28 vor, den § 26, der sowohl für Bezirksvertretungen als auch für Ausschüsse gilt, um einen Absatz 4 zu ergänzen.

 

Schließlich wird – unabhängig von Änderungsvorschlägen des Haupt- und Finanzausschuss – § 33 dahingehend korrigiert, dass die Geschäftsordnung am 1. Juni 2008 in Kraft tritt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen