Beschlussvorlage - 0408/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Vorlage 0138/2008;geänderter Beschlussvorschlag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.05.2008
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Beschlussvorschlag
- Der Bericht der Verwaltung zur Änderung der
Gemeindeordnung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Rat beschließt den 11. Nachtrag zur
Hauptsatzung vom 12. Mai 2000, wie er als „Anlage 1 NEUDRUCK“
Gegenstand dieser Vorlage ist.
- Der Rat beschließt die Neufassung der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und
der Ausschüsse, wie sie als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage 0138/2008 ist,
unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zu dieser Vorlage enthaltenen
Änderungen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16.04.2008 einen vom
Verwaltungsvorschlag abweichenden Vorschlag für den 11. Nachtrag zur Hauptsatzung
unterbreitet. Um die öffentlichen Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zu erleichtern,
wird der Vorschlag als „Anlage 1 NEUDRUCK“ dieser Vorlage
beigefügt.
Inhaltlich besteht
die Änderung darin, dass die Vorberatungen nach § 19 Abs. 1 und 3 (neu)
weiterhin im Personalausschuss und nicht im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen
sollen.
Auch zur Neufassung
der Geschäftsordnung hat der Haupt- und Finanzausschuss Abänderungen des
Verwaltungsentwurfes vorgeschlagen.
In § 3
(Einwohnerfragestunde) soll auch weiterhin die Möglichkeit mündlicher Fragestellungen
bestehen, die von einem Einwohner gestellten Fragen sollen unterschiedliche
Themen haben dürfen und es soll jeweils eine Zusatzfrage möglich sein.
Weiter wurde
vorgeschlagen, in § 28 Abs. 8 auch für Fraktionsgeschäftsführer die Möglichkeit
zur Teilnahme an nicht öffentlichen Sitzungen als Zuhörer vorzusehen. Im Zuge
der hierüber geführten Diskussion wurde einerseits die Frage der Verschwiegenheitspflicht,
andererseits auch die Teilnahme an Sitzungen der Bezirksvertretungen
angesprochen.
Um dem politischen
Willen bestmöglich zu genügen, schlägt die Verwaltung daher an Stelle einer
Ergänzung des § 28 vor, den § 26, der sowohl für Bezirksvertretungen als auch
für Ausschüsse gilt, um einen Absatz 4 zu ergänzen.
Schließlich wird
– unabhängig von Änderungsvorschlägen des Haupt- und Finanzausschuss
– § 33 dahingehend korrigiert, dass die Geschäftsordnung am 1. Juni 2008
in Kraft tritt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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15 kB
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