Beschlussvorlage - 0384/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters / einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.05.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der
Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH am 19.05.2008 zu
entsenden.
Er / Sie wird beauftragt,
1.
den
Jahresabschluss 2007 festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung
zuzustimmen,
- der
Geschäftsführung und dem Aufsichtrat für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung
zu erteilen,
- den
Geschäftsführer Dr. Herbert Bleicher von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.
Der Beschluss ist bis zum 15.05.2008 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt
Hagen mit der Beteiligung des privaten Gesellschafters 51 % der Anteile
besitzt, hält am 19.05.2008 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist
ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Jahresabschluss
und Ergebnisverwendung 2007
2. Entlastung
von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007
3. Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB
4. Verschiedenes
Seitens der
Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der
Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrates zuzustimmen.
Details zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu
können der Begründung entnommen werden.
Begründung
Die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung
Hagen GmbH findet am 19.05.2008 um 15:30
Uhr in Raum A 202 im Rathaus an der Volme, statt.
Für die Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r
Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden.
Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung sieht
folgende Punkte vor:
1. Jahresabschluss und Ergebnisverwendung
2007
Beschlussvorschlag der
Gesellschaft:
1.
Die
Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2007 fest.
2.
Der
Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Begründung der Gesellschaft:
Gemäß
§ 13 Abs. 2, lit. b Gesellschaftsvertrag ist es Aufgabe der
Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen. Nach § 13 Abs. 3
Gesellschaftsvertrag erfolgt eine Vorberatung durch den Aufsichtsrat.
Zudem
obliegt der Gesellschafterversammlung nach § 13 Abs. 2, lit. c
Gesellschaftsvertrag die Entscheidung über die Ergebnisverwendung.
Die
Geschäftsführung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der
für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS Audit Team AG, Dortmund
durchgeführte Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresüberschuss ist
auf neue Rechnung vorzutragen, da der aus den Geschäftsjahren 2004 und 2005
resultierende Verlustvortrag gem. § 29 Abs. 1 GmbHG einer Gewinnausschüttung
entgegensteht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Details zum Jahresabschluss 2007 können der
Vorlage Drucksachen-Nr.: 0385/2008 entnommen werden, die im nichtöffentlichen
Teil behandelt wird.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die
Feststellung des Jahresabschlusses 2007 keine Bedenken.
2. Entlastung von Geschäftsführung und
Aufsichtsrat für das Geschäfts- jahr
2007
Beschlussvorschlag der Gesellschaft:
Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für
das Geschäftsjahr 2007 Entlastung erteilt.
Begründung der Gesellschaft:
Die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrates unterliegt gemäß § 13 Abs. 2, lit. g
Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.
Die Geschäftsführung hat den
Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Audit Team AG vorgelegt. Die Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt, so dass am 20.03.2008 der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss mit Lagebericht
und Prüfungsbericht gem. § 16 Abs. 2
Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat zur
Verfügung gestellt.
Geschäftsführer
Dr. Herbert Bleicher
Damian Schlosser (ab
09.08.2007)
Mitglieder des Aufsichtsrates im Jahr 2007
Jörg Meier
(Vorsitzender)
Katrin
Gerber
Marina
Hirsch (bis 22.03.2007)
Tycho Oberste-Berghaus
Detlef
Reinke
Rolf-Rüdiger
Römer
Winfried
Schierau
Dr.
Christian Schmidt
Hans-Jochen
Vaupel
Nach Neukonstituierung am 17.12.2007:
Jörg Meier
(Vorsitzender)
Dr.
Matthias Hessling
Manfred
Hoffmann
André
Körner
Frank
Leonard
Dr. Hans
Oberlack
Tycho
Oberste-Berghaus
Detlef
Reinke
Rolf-Rüdiger
Römer
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die
Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007
keine Bedenken.
3. Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB
Beschlussvorschlag der
Gesellschaft:
Der Geschäftsführer Dr. Herbert Bleicher wird von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Begründung der Gesellschaft:
Bislang
ist lediglich Herr Schlosser von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der
Geschäftsführer Dr. Bleicher ist zugleich Beigeordneter der Stadt Hagen. Für
den Fall, dass beispielsweise durch einen Wechsel in der Geschäftsführung
vorübergehend eine Vakanz entsteht, ist die Befreiung von den Beschränkungen
des § 181 BGB auch für Herrn Dr. Bleicher erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gegen die Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB
bestehen keine Bedenken.
4. Verschiedenes
An der letzten Gesellschafterversammlung am
17.12.2007 hat Frau Petra Priester-Büdenbender teilgenommen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden
Beschluss gebeten.
