Beschlussvorlage - 0384/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH am 19.05.2008 zu entsenden.

 

 

Er / Sie wird beauftragt,

 

1.      den Jahresabschluss 2007 festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,

 

  1. der Geschäftsführung und dem Aufsichtrat für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen,

 

  1. den Geschäftsführer Dr. Herbert Bleicher von den Beschränkungen des  § 181 BGB zu befreien.

 

 

 

Der Beschluss ist bis zum 15.05.2008 umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit der Beteiligung des privaten Gesellschafters 51 % der Anteile besitzt, hält am 19.05.2008 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

1.         Jahresabschluss und Ergebnisverwendung 2007

 

2.         Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007

 

3.         Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

 

4.         Verschiedenes

 

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

 

 

Begründung

 

 

Die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH findet am 19.05.2008 um 15:30 Uhr in Raum A 202 im Rathaus an der Volme, statt.

 

Für die Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden.

 

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung sieht folgende Punkte vor:

 

 

1.         Jahresabschluss und Ergebnisverwendung 2007

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

1.      Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2007 fest.

 

2.      Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Gemäß § 13 Abs. 2, lit. b Gesellschaftsvertrag ist es Aufgabe der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen. Nach § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag erfolgt eine Vorberatung durch den Aufsichtsrat.

Zudem obliegt der Gesellschafterversammlung nach § 13 Abs. 2, lit. c Gesellschaftsvertrag die Entscheidung über die Ergebnisverwendung.

 

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS Audit Team AG, Dortmund durchgeführte Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Jahresüberschuss ist auf neue Rechnung vorzutragen, da der aus den Geschäftsjahren 2004 und 2005 resultierende Verlustvortrag gem. § 29 Abs. 1 GmbHG einer Gewinnausschüttung entgegensteht.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Details zum Jahresabschluss 2007 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0385/2008 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 keine Bedenken.

 

 

 

 

2.         Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäfts-        jahr 2007

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung erteilt.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates unterliegt gemäß § 13 Abs. 2, lit. g Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Audit Team AG vorgelegt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, so dass am 20.03.2008 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

 

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss mit Lagebericht und Prüfungsbericht gem. § 16 Abs. 2  Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt.

 

Geschäftsführer

 

Dr. Herbert Bleicher

Damian Schlosser (ab 09.08.2007)

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrates im Jahr 2007

 

Jörg Meier (Vorsitzender)

Katrin Gerber

Marina Hirsch (bis 22.03.2007)

Tycho Oberste-Berghaus

Detlef Reinke

Rolf-Rüdiger Römer

Winfried Schierau

Dr. Christian Schmidt

Hans-Jochen Vaupel

 

Nach Neukonstituierung am 17.12.2007:

 

Jörg Meier (Vorsitzender)

Dr. Matthias Hessling

Manfred Hoffmann

André Körner

Frank Leonard

Dr. Hans Oberlack

Tycho Oberste-Berghaus

Detlef Reinke

Rolf-Rüdiger Römer

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007 keine Bedenken.

 

 

 

 

 

 

3.         Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

 

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Geschäftsführer Dr. Herbert Bleicher wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Bislang ist lediglich Herr Schlosser von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Geschäftsführer Dr. Bleicher ist zugleich Beigeordneter der Stadt Hagen. Für den Fall, dass beispielsweise durch einen Wechsel in der Geschäftsführung vorübergehend eine Vakanz entsteht, ist die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB auch für Herrn Dr. Bleicher erforderlich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gegen die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bestehen keine Bedenken.

 

 

 

4.         Verschiedenes

 

 

An der letzten Gesellschafterversammlung am 17.12.2007 hat Frau Petra Priester-Büdenbender teilgenommen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen