Beschlussvorlage - 0356/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsschule3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen – Neue Beitragstabelle ab dem Schuljahr 2008/2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB30 - Rechtsamt; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.04.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.05.2008
|
Beschlussvorschlag
Die 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen
der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen wird beschlossen,
wie sie als Anlage Gegenstand der Sitzungsniederschrift ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der 3.
Nachtragssatzung zu einem geeigneten Zeitpunkt mit Wirkung ab dem Schuljahr
2008/2009 vorzunehmen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit der 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule kommt es zu einer Änderung
der ersten Einkommensgrenze der OGS Beiträge und einer Befreiung von den
Elternbeiträgen für Familien, die 3 Kinder gleichzeitig in der Offenen
Ganztagsschule, einer Kindertageseinrichtung oder einer geförderten Kindertagespflegestelle
haben.
Die neue Beitragsstaffelung soll ab dem Schuljahr
2008/2009 wirksam werden.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 die Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen. In dieser Satzung wird das
Benutzerverhältnis und die Erhebung des Elternbeitrages formal rechtlich
konkretisiert.
Mit der 1. Nachtragssatzung vom 07.07.2005 wurde die
Möglichkeit einer stillschweigenden Verlängerung des Benutzerverhältnisses
geschaffen, weiterhin eine Klarstellung hinsichtlich der Abmeldung aus der
Offenen Ganztagsschule.
Mit der 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule, die ab dem Schuljahr
2007/2008 wirksam wurde, wurden die Elternbeiträge neu strukturiert.
Dabei wurden die Änderungen bei der Einkommensanrechnung
im Zuge des Arbeitslosengeldes II und die Erlassänderung vom 26.01.06, die
einen Höchstbetrag in Höhe von 150 € pro SchülerIn/ Monat vorsieht,
berücksichtigt.
Mit der 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule wird in Teilbereichen eine
Harmonisierung mit den neuen Kita - Beiträgen ab dem 01.08.08 angestrebt.
Die Einkommensgrenzen werden mit Ausnahme der 1.
Einkommensgrenze, die von 15.000 € auf 17.499 € angehoben wird,
beibehalten. Die Anhebung der 1. Einkommensgrenze ist dabei auf die
Pfändungsgrenze bzw. den Vorteil nach einer gleichen Eingangsstufe mit den
Kita- Beiträgen zurückzuführen.
Eine weitere Angleichung an die Satzung der Stadt Hagen
über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder vom
12.03.08 erfolgt im Bereich der Beitragsermäßigung. Hier entfällt komplett für
Familien mit mehr als zwei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben und die ihren 1. Wohnsitz in Hagen haben, die Beitragspflicht. Bisher
entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, sofern mehr als
ein Kind einer Familie gleichzeitig die OGS oder eine Kindertageseinrichtung
besuchen.
Zu einer Änderung der monatlichen OGS- Beiträge kommt es
jedoch nicht. Der Höchstbeitrag von 150 Euro im Monat wird beibehalten.
Die neue Beitragsstaffelung soll ab dem Schuljahr
2008/2009 wirksam werden.
Für Vergleichszwecke die aktuelle Tabelle der
Elternbeiträge, wonach im Durchschnitt ein Elternbeitrag von 32,09 € pro
Monat/TeilnehmerIn bislang festgesetzt wird.
Jahreseinkommen
|
Offene
Ganztagsschule (Monatsbeitrag
für das 1. Kind) 1.Kind)
KindKind) |
|
0 € bis
15.000 € |
0,00
€ |
|
> 15.000 € bis 25.000 € |
40,00
€ |
|
> 25.000 € bis 35.000 € |
65,00
€ |
|
> 35.000 € bis 45.000 € |
90,00
€ |
|
> 45.000 € bis 55.000 € |
115,00
€ |
|
> 55.000 € bis 75.000 € |
135,00
€ |
|
über 75.000 € |
150,00 € |
Die Neufassung der Beitragsstaffelung ist aus der
nachfolgenden Anlage ersichtlich. Inwieweit sich die Neufassung auf den
durchschnittlicher Elternbeitrag von 32,09 € pro Monat/TeilnehmerIn
auswirken wird, ist derzeit nicht absehbar. Es ist jedoch nicht auszuschließen,
dass es zu einer Reduzierung des berechneten Durchschnittsbeitrages kommen
kann.
Die vorgeschlagene Neufassung des § 4 Abs. 2, 4, 5 und 6
der Satzung ist aus Anlage 1 ersichtlich.
A n l a g e 1
3. Nachtragssatzung vom _____________ zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen
der Offenen Ganztagsschule
im
Primarbereich der Stadt Hagen vom 23.07.2004
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f.) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.
666/ SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2004 (GV NRW
S. 96) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt geändert durch
Artikel II des Gesetzes vom 04. Mai 2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt
Hagen in der Sitzung am 05.03.08
folgende Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen:
Artikel
I
§ 4
Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Besuchen zwei Kinder einer Familie oder von
Personen, die an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine Offene
Ganztagsschule, eine Kindertageseinrichtung oder eine geförderte
Kindertagespflegestelle, entfällt ein Beitrag. Ergeben sich unterschiedlich
hohe Beiträge, ist der höhere Beitrag zu zahlen. Für Familien mit mehr als zwei
Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die ihren 1.
Wohnsitz in Hagen haben, entfällt die Beitragspflicht.
§ 4
Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
Zur Berechnung des Einkommens werden die
Regelungen des § 5 der Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von
Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.03.08 analog
angewendet.
§ 4
Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:
Jahreseinkommen
|
Offene
Ganztagsschule (Monatsbeitrag
für das 1. Kind) 1.Kind)
KindKind) |
|
0
€ bis 17.499,99 € |
0,00
€ |
|
17.500
€ bis 25.000,99 € |
40,00
€ |
|
25.001 € bis 35.000,99 € |
65,00
€ |
|
35.001 € bis 45.000,99 € |
90,00
€ |
|
45.001 € bis 55.000,99 € |
115,00 € |
|
55.001 € bis 75.000,99 € |
135,00 € |
|
über 75.000 € |
150,00 € |
§ 4
Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:
Pflegeeltern zahlen keinen Beitrag, soweit
ihr Einkommen unter 17.499,99 € liegt. Danach zahlen sie unabhängig von
der Höhe ihres Einkommens den Beitrag der zweiten Beitragsstufe.
Artikel II
Die Nachtragssatzung tritt
am 01.August 2008 in Kraft.
