Beschlussvorlage - 0356/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Sitzungsniederschrift ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der 3. Nachtragssatzung zu einem geeigneten Zeitpunkt mit Wirkung ab dem Schuljahr 2008/2009 vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit der 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule kommt es zu einer Änderung der ersten Einkommensgrenze der OGS Beiträge und einer Befreiung von den Elternbeiträgen für Familien, die 3 Kinder gleichzeitig in der Offenen Ganztagsschule, einer Kindertageseinrichtung oder einer geförderten Kindertagespflegestelle haben.

 

Die neue Beitragsstaffelung soll ab dem Schuljahr 2008/2009 wirksam werden.

 

 

 

Begründung

 

 
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen. In dieser Satzung wird das Benutzerverhältnis und die Erhebung des Elternbeitrages formal rechtlich konkretisiert.

 

Mit der 1. Nachtragssatzung vom 07.07.2005 wurde die Möglichkeit einer stillschweigenden Verlängerung des Benutzerverhältnisses geschaffen, weiterhin eine Klarstellung hinsichtlich der Abmeldung aus der Offenen Ganztagsschule.

 

Mit der 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule, die ab dem Schuljahr 2007/2008 wirksam wurde, wurden die Elternbeiträge neu strukturiert.

Dabei wurden die Änderungen bei der Einkommensanrechnung im Zuge des Arbeitslosengeldes II und die Erlassänderung vom 26.01.06, die einen Höchstbetrag in Höhe von 150 € pro SchülerIn/ Monat vorsieht, berücksichtigt.

 

Mit der 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule wird in Teilbereichen eine Harmonisierung mit den neuen Kita - Beiträgen ab dem 01.08.08 angestrebt.

Die Einkommensgrenzen werden mit Ausnahme der 1. Einkommensgrenze, die von 15.000 € auf 17.499 € angehoben wird, beibehalten. Die Anhebung der 1. Einkommensgrenze ist dabei auf die Pfändungsgrenze bzw. den Vorteil nach einer gleichen Eingangsstufe mit den Kita- Beiträgen zurückzuführen.

Eine weitere Angleichung an die Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.03.08 erfolgt im Bereich der Beitragsermäßigung. Hier entfällt komplett für Familien mit mehr als zwei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die ihren 1. Wohnsitz in Hagen haben, die Beitragspflicht. Bisher entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, sofern mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig die OGS oder eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Zu einer Änderung der monatlichen OGS- Beiträge kommt es jedoch nicht. Der Höchstbeitrag von 150 Euro im Monat wird beibehalten.

 

Die neue Beitragsstaffelung soll ab dem Schuljahr 2008/2009 wirksam werden.

 

 

Für Vergleichszwecke die aktuelle Tabelle der Elternbeiträge, wonach im Durchschnitt ein Elternbeitrag von 32,09 € pro Monat/TeilnehmerIn bislang festgesetzt wird.

 

Jahreseinkommen

Offene Ganztagsschule

(Monatsbeitrag für das 1. Kind)

1.Kind) KindKind)

 

               0 € bis 15.000 €

  0,00 €

>  15.000 € bis 25.000 €

 40,00 €

>  25.000 € bis 35.000 €

 65,00 €

>  35.000 € bis 45.000 €

 90,00 €

>  45.000 € bis 55.000 €

 115,00 €

>  55.000 € bis 75.000 €

 135,00 €

                 über 75.000 €

150,00 €

 

 

Die Neufassung der Beitragsstaffelung ist aus der nachfolgenden Anlage ersichtlich. Inwieweit sich die Neufassung auf den durchschnittlicher Elternbeitrag von 32,09 € pro Monat/TeilnehmerIn auswirken wird, ist derzeit nicht absehbar. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es zu einer Reduzierung des berechneten Durchschnittsbeitrages kommen kann.

 

 

 

Die vorgeschlagene Neufassung des § 4 Abs. 2, 4, 5 und 6 der Satzung ist aus Anlage 1 ersichtlich.

 

 


 

A n l a g e  1

 

 

3. Nachtragssatzung  vom _____________ zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule

im Primarbereich der Stadt Hagen vom 23.07.2004

 

Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f.) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/ SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2004 (GV NRW S. 96) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 04. Mai 2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am 05.03.08 folgende Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen:

 

Artikel I

§ 4 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

Besuchen zwei Kinder einer Familie oder von Personen, die an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule, eine Kindertageseinrichtung oder eine geförderte Kindertagespflegestelle, entfällt ein Beitrag. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere Beitrag zu zahlen. Für Familien mit mehr als zwei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die ihren 1. Wohnsitz in Hagen haben, entfällt die Beitragspflicht.

 

§ 4 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

Zur Berechnung des Einkommens werden die Regelungen des § 5 der Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.03.08 analog angewendet.

 

§ 4 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:

 

Jahreseinkommen

Offene Ganztagsschule

(Monatsbeitrag für das 1. Kind)

1.Kind) KindKind)

 

                0 €  bis  17.499,99 €

  0,00 €

 17.500 € bis  25.000,99 €

 40,00 €

      25.001 € bis  35.000,99 €

 65,00 €

      35.001 € bis  45.000,99 €

 90,00 €

      45.001 € bis  55.000,99 €

115,00 €

      55.001 € bis  75.000,99 €

135,00 €

                     über 75.000 €

150,00 €

 

 

 

 

 

§ 4 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:

Pflegeeltern zahlen keinen Beitrag, soweit ihr Einkommen unter 17.499,99 € liegt. Danach zahlen sie unabhängig von der Höhe ihres Einkommens den Beitrag der zweiten Beitragsstufe.

 

 

Artikel II

Die Nachtragssatzung tritt am 01.August 2008 in Kraft.

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.04.2008 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen