Beschlussvorlage - 0321/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.05.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
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als Vertrauenspersonen in den Ausschuss zur Wahl
der Schöffen beim Amtsgericht Hagen zu wählen.
Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 2/3
der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl gefasst.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung
durch Meldung an das Amtsgericht Hagen ausgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Beim Amtsgericht
Hagen tritt in jedem fünften Jahr (bisher in jedem vierten Jahr) ein Ausschuss
zusammen, der aus den Vorschlagslisten der Gemeinde die Schöffen für die
nächste Amtszeit (01.01.2009 bis 31.12.2013) bestimmt.
Für diesen Ausschuss sind vom Rat der Stadt Hagen sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer
zu wählen. Dabei ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Rates,
mindestens jedoch von der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich
(§ 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz GVG).
In den letzten
Ausschuss (Amtsperiode 2005/2008) wurden durch Beschluss des Rates der Stadt
Hagen vom 15.07.2004 folgende (damals noch erforderliche 10) Vertrauenspersonen
gewählt:
Frau Susanne Kampmann,
Frau Corinna Niemann,
Herr Alexander Böhm,
Herr Bernd Löwenstein,
Frau Rita Huvers,
Frau Brigitte Kramps,
Herr Michael Grzeschista,
Herr Friedhelm Lange,
Herr Helmut Lux,
Herr Hans-Otto Marscheider
(Beschluss vom 24.08.2004).
Neben den 7
Vertrauenspersonen gehört der Oberbürgermeister dem Ausschuss an. Er kann sich
jedoch von einem anderen Beigeordneten oder durch einen Beamten mit der
Befähigung zum Richteramt vertreten lassen (Ziffer 4.2 des Gem. Runderlasses
des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen,
Jugend, Familie und Gesundheit).
In der Vergangenheit
wurde der Oberbürgermeister durch Herrn Dr. Eversberg, Rechtsamt der Stadt
Hagen, vertreten.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
