Beschlussvorlage - 0321/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

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als Vertrauenspersonen in den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Hagen zu wählen.

 

Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung durch Meldung an das Amtsgericht Hagen ausgeführt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Beim Amtsgericht Hagen tritt in jedem fünften Jahr (bisher in jedem vierten Jahr) ein Ausschuss zusammen, der aus den Vorschlagslisten der Gemeinde die Schöffen für die nächste Amtszeit (01.01.2009 bis 31.12.2013) bestimmt.

 

 

Für diesen Ausschuss sind vom Rat der Stadt Hagen sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer zu wählen. Dabei ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch von der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich

(§ 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz GVG).

 

In den letzten Ausschuss (Amtsperiode 2005/2008) wurden durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 15.07.2004 folgende (damals noch erforderliche 10) Vertrauenspersonen gewählt:

 

Frau Susanne Kampmann,

Frau Corinna Niemann,

Herr Alexander Böhm,

Herr Bernd Löwenstein,

Frau Rita Huvers,

Frau Brigitte Kramps,

Herr Michael Grzeschista,

Herr Friedhelm Lange,

Herr Helmut Lux,

Herr Hans-Otto Marscheider (Beschluss vom 24.08.2004).

 

Neben den 7 Vertrauenspersonen gehört der Oberbürgermeister dem Ausschuss an. Er kann sich jedoch von einem anderen Beigeordneten oder durch einen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen (Ziffer 4.2 des Gem. Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit).

 

In der Vergangenheit wurde der Oberbürgermeister durch Herrn Dr. Eversberg, Rechtsamt der Stadt Hagen, vertreten.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen