Beschlussvorlage - 0316/2008
Grunddaten
- Betreff:
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Vorschläge für die Wahl der Schöffen für das Amtsgericht Hagen (Amtszeit 01.01.2009 bis 31.12.2013)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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08.05.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt.
Begründung
Nach dem gemeinsamen
Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für
Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.08.1998 (MBI NW 1998 S. 1169/SMBI
311) sind die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2009
bis 31.12.2013 neu aufzustellen.
In die Vorschlagslisten
sind gemäß des Schreibens des Präsidenten des Landgerichts vom 17.12.2007 mindestens 422 Personen aufzunehmen.
Die Vorschlagliste wurde
jeweils in einfacher Ausfertigung den Fraktionsgeschäftsstellen zugesandt. Sie
ist aufgrund der Vorschläge der im Rat der Stadt Hagen vertretenen politischen
Parteien aufgestellt worden. Außerdem sind in dieser Liste die Meldungen der
Personen aufgenommen worden, die sich direkt an das Amtsgericht Hagen bzw. an
die Stadtverwaltung Hagen gewendet haben.
Die Verwaltung schlägt
vor, die in der Vorschlagliste aufgeführten Personen dem Wahlausschuss beim
Amtsgericht zu benennen, damit dieser aus dem Personenkreis die Schöffen
auswählen kann.
Der Beschluss des Rates
muss mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst werden
(§§ 36 und 77 Gerichtsverfassungsgesetz).
Um einen entsprechenden
Beschluss des Rates der Stadt Hagen wird gebeten.

08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die in den beiliegenden Vorschlagslisten,
mit Ausnahme der laufenden Nr. 275, aufgeführten Personen dem Wahlausschuss
beim Amtsgericht zur Wahl als Schöffen zu benennen
Die Liste ist Gegenstand der Niederschrift.
Der Beschluss wird realisiert zum 09.05.2008.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |