Beschlussvorlage - 0316/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die in der beiliegenden Vorschlagsliste aufgeführten Personen dem Wahlausschuss beim Amtsgericht zur Wahl als Schöffen zu benennen.

 

Die Liste ist Gegenstand der Niederschrift.

Der Beschluss wird realisiert zum 09.05.2008.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Kurzfassung entfällt.

 

 

Begründung

Nach dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.08.1998 (MBI NW 1998 S. 1169/SMBI 311) sind die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 neu aufzustellen.

 

In die Vorschlagslisten sind gemäß des Schreibens des Präsidenten des Landgerichts vom 17.12.2007  mindestens 422 Personen aufzunehmen.

 

Die Vorschlagliste wurde jeweils in einfacher Ausfertigung den Fraktionsgeschäftsstellen zugesandt. Sie ist aufgrund der Vorschläge der im Rat der Stadt Hagen vertretenen politischen Parteien aufgestellt worden. Außerdem sind in dieser Liste die Meldungen der Personen aufgenommen worden, die sich direkt an das Amtsgericht Hagen bzw. an die Stadtverwaltung Hagen gewendet haben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die in der Vorschlagliste aufgeführten Personen dem Wahlausschuss beim Amtsgericht zu benennen, damit dieser aus dem Personenkreis die Schöffen auswählen kann.

 

Der Beschluss des Rates muss mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst werden (§§ 36 und 77 Gerichtsverfassungsgesetz).

 

Um einen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Hagen wird gebeten.

 

 

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Beschlüsse

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die in den beiliegenden Vorschlagslisten, mit Ausnahme der laufenden Nr. 275, aufgeführten Personen dem Wahlausschuss beim Amtsgericht zur Wahl als Schöffen zu benennen

 

 

Die Liste ist Gegenstand der Niederschrift.

Der Beschluss wird realisiert zum 09.05.2008.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen