Beschlussvorlage - 0302/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt den vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 zur Kenntnis und leitet diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt zum 31.12.2008.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadt Hagen hat zum 01.01.2008 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) auf der Basis der SAP-Finanzsoftware in der Verwaltung eingeführt.

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist daher der Entwurf einer Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Oberbürgermeister bestätigt worden.

 

Nunmehr erfolgt die Zuleitung des Entwurfs an den Rat der Stadt. Nach der erfolgten Kenntnisnahme wird dieser Entwurf zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Der Rat hat dann bis spätestens 31.12.2009 die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz festzustellen.

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen hat zum 01.01.2008 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) auf der Basis der SAP-Finanzsoftware in der Verwaltung eingeführt.

 

Nach § 92 GO NRW hat die Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

 

Die Eröffnungsbilanz und der Anhang haben zum Bilanzstichtag unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage zu vermitteln.

 

Daher wurde zum Stichtag 01.01.2008 der als Anlage beigefügte Entwurf der Eröffnungsbilanz für die Stadt Hagen aufgestellt. Der Eröffnungsbilanz ist außerdem ein Anhang beigefügt, in dem die gewählten Ansatz- und Bewertungsmethoden, aber auch Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen sowie allgemeine Hinweise enthalten sind.

 

Aufgrund der weiteren gesetzlichen Vorgaben (§§ 44 ff GemHVO NRW) ist dem Anhang ein Anlagespiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel sowie ein Lagebericht beigefügt.

 

Nach der Aufstellung der Eröffnungsbilanz bedarf diese –vergleichbar mit dem späteren Jahresabschluss- der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der späteren Feststellung durch Beschluss des Rates.

 

Die Eröffnungsbilanz unterliegt zusätzlich der überörtlichen Prüfung.

 

Aus diesen Gründen ist für die Ratssitzung am 08.05.2008 eine Kenntnisnahme des durch den Oberbürgermeister bestätigten Entwurfs sowie eine Weiterleitung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen.

 

Nach § 96 GO NRW hat der Rat dann bis spätestens 31.12.2009 die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz festzustellen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen