Beschlussvorlage - 0302/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf der Eröffnungsbilanz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB 2/NKF
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.05.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen hat
zum 01.01.2008 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) auf der Basis der
SAP-Finanzsoftware in der Verwaltung eingeführt.
Aufgrund der
gesetzlichen Vorschriften ist daher der Entwurf einer Eröffnungsbilanz zum
01.01.2008 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Oberbürgermeister
bestätigt worden.
Nunmehr erfolgt die
Zuleitung des Entwurfs an den Rat der Stadt. Nach der erfolgten Kenntnisnahme
wird dieser Entwurf zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Der Rat hat dann bis
spätestens 31.12.2009 die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Eröffnungsbilanz festzustellen.
Begründung
Die Stadt Hagen hat
zum 01.01.2008 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) auf der Basis der
SAP-Finanzsoftware in der Verwaltung eingeführt.
Nach § 92 GO NRW hat
die Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine
Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Die Eröffnungsbilanz
und der Anhang haben zum Bilanzstichtag unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Schuldenlage zu vermitteln.
Daher wurde zum
Stichtag 01.01.2008 der als Anlage beigefügte Entwurf der Eröffnungsbilanz für
die Stadt Hagen aufgestellt. Der Eröffnungsbilanz ist außerdem ein Anhang
beigefügt, in dem die gewählten Ansatz- und Bewertungsmethoden, aber auch
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen sowie allgemeine Hinweise enthalten
sind.
Aufgrund der weiteren
gesetzlichen Vorgaben (§§ 44 ff GemHVO NRW) ist dem Anhang ein Anlagespiegel,
ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel sowie ein Lagebericht
beigefügt.
Nach der Aufstellung
der Eröffnungsbilanz bedarf diese –vergleichbar mit dem späteren
Jahresabschluss- der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der
späteren Feststellung durch Beschluss des Rates.
Die Eröffnungsbilanz
unterliegt zusätzlich der überörtlichen Prüfung.
Aus diesen Gründen
ist für die Ratssitzung am 08.05.2008 eine Kenntnisnahme des durch den
Oberbürgermeister bestätigten Entwurfs sowie eine Weiterleitung zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen.
Nach § 96 GO NRW hat der
Rat dann bis spätestens 31.12.2009 die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Eröffnungsbilanz festzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,1 kB
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(wie Dokument)
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12,9 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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62,3 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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10,7 kB
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(wie Dokument)
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8,7 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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48,2 kB
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10
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(wie Dokument)
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36 kB
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11
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(wie Dokument)
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35,8 kB
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12
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(wie Dokument)
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37,4 kB
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13
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(wie Dokument)
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34,2 kB
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14
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(wie Dokument)
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34,2 kB
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15
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(wie Dokument)
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101,6 kB
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16
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(wie Dokument)
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13,8 kB
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