Beschlussvorlage - 0295/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abnschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.8.07 die Zusammenfassung der Bebauungsplanverfahren Nr. 3/98 Plessenstraße und Nr. 13/02 Bahnhofshinterfahrung –Mittlerer Abschnitt- zum Bebauungsplanverfahren Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße –Eckeseyer Straße beschlossen.

Die Erweiterung des Plangebietes wird in der Vorlage 0292/2008  begründet,

desweiteren der Anlass und die städtebauliche Zielsetzung. (Beratungsfolge analog)

 

 

Der Verwaltung lag folgender Antrag vor:

Nutzungsänderung auf dem Grundstück Weidestraße 18a (Gemarkung Hagen, Flur 27, Flurstücke 73,74): Erhöhung der Benutzerzahl der Versammlungsstätte auf 350 Personen sowie der Betriebszeit auf 24.00 Uhr. Dieser Antrag wurde aufgrund der Veränderungssperre Nr. 13/02  Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt abgelehnt.

Die Klage gegen den ablehnenden Bescheid wurde  vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

 

Der Verwaltung liegt nunmehr folgender Antrag vor:

Nutzungsänderung auf dem Grundstück Weidestraße 18a:

Erhöhung der Besucherzahl der Versammlungsstätte  auf 300 Personen und Verlängerung der Betriebszeit bis 2.00 Uhr.

Dieser Antrag wurde ebenfalls aufgrund der Veränderungsperre Nr. 13/02 Bahnhofshinterfahrung –Mittlerer Abschnitt-  abgelehnt. Gegen diesen Bescheid wurde ebenfalls Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben. Das Verfahren bleibt abzuwarten.

 

Zwischenzeitlich wurde seitens  des Liegenschaftsamtes mehrfach versucht, die o.g. Grundstück freihändig zu erwerben. Dieses scheiterte hauptsächlich an der Höhe des Grundstückskaufpreises.

 

Da die o.g.  Grundstücke nunmehr im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße liegen,  ist der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanverfahrens  erforderlich.

 

Anmerkung:

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 13/02 Bahnhofshinterfahrung –Mittlerer Abschnitt- endet im August 2008.

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.04.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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06.05.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen