Beschlussvorlage - 0203/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Zwischenbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Die Verwaltung führte im Sommer 2007 ein Workshopverfahren mit dem Titel ‚CoolTourHof Hagen-Wehringhausen’ durch, um ein stadtteilverträgliches Umnutzungskonzept auf dem Gelände des ehemaligen städtischen Schlachthof zu erhalten. Ein weitgehend an der vorhandenen Struktur orientierter Umgang mit dem Standort war Grundlage des Workshops. Die Absicht von Mark E / SEWAG den bisherigen Betriebsstandort an der Rehstraße aufzugeben und zukünftig einen neuen Standort in Hagen zu entwickeln, führt zu städtebaulichen Überlegungen zur Verwertung der Altfläche. Die Verwaltung schlägt vor, ein Konzept für die relevanten Flächen (Mark E / Schlachthof) zu erstellen, wobei die Bestandsnutzung auf dem Schlachthof als eine Alternative zu untersuchen ist.

 

Begründung

Im Mai und Juni 2007 hat die Verwaltung den kooperativen Workshop ‚CoolTourHof Hagen-Wehringhausen’ mit intensiver Bürgerbeteiligung durchgeführt, um ein Konzept für eine stadtteilverträgliche zukünftige Nutzung und Gestaltung des ca. 20.000 m² großen Schlachthofgeländes zu erhalten.

Ziel des Verfahrens war ein weitgehend am Bestand und am vorhandenen Miet- und Nutzungsverhältnissen orientierter Umgang mit dem Standort. Ausgangspunkt war dabei die Erkenntnis, dass die bis dahin vorliegenden Konzepte privater Anbieter aufgrund der hohen Abrisskosten der aufstehenden Gebäude nur mit Nutzungen einhergingen, die städtebaulich an diesem Standort nicht verträglich waren. Dazu zählten Einzelhandelsnutzungen und Hochzeitssaal- bzw. Versammlungsstättennutzungen mit hohem Verkehrsaufkommen und ein vorliegendes Nutzungskonzept mit Hochzeitssaal, Gastronomie und Einzelhandel.

Das Instrument des Workshops wurde insbesondere unter dem Aspekt der Abklärung einer stadtteilverträglichen Nutzung mit vielen beteiligten Bürgerinnen und Bürgern bzw. deren Interessensvertreter durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass eine monostrukturelle Nutzung für religiöse Zwecke auf Bedenken stieß und eher jugendorientierte, gemischte Nutzungen gewünscht waren.

Die favorisierte Konzeption der Bürogemeinschaft Lill + Sparla / Kirsch Sianidis, basiert auf der Idee, bestehende Nutzungen mit einer Akzentuierung und Herausarbeitung des Standortes zu verknüpfen. Der Standort soll mit wenigen Mitteln (Kopfbauwerk, Aussichtsturm, Aktivierung S-Bahn Zugang) neu positioniert und somit als eine Adresse gebildet werden. Die Beibehaltung der derzeitigen Nutzer und die vorgeschlagenen Nutzungsergänzungen waren Grundvoraussetzung des Konzeptes.

Dieser Entwurf stieß seitens der Wehringhauser Bürger auf ein positives Echo und wurde durch die Bezirksvertretung Mitte und den Stadtentwicklungsausschuss im August 2007 beschlossen und als Grundlage bei der weiteren Verwertung zugrunde gelegt.


 

Parallel zur Präsentation und Veröffentlichung der Workshoparbeiten bekundete ein Projektentwickler mit einem solventen Investor im Hintergrund, sein Interesse an der städtischen Immobilie. Das von dem Projektentwickler vorgelegte Konzept war in seinen wesentlichen Bestandteilen deckungsgleich mit dem Workshopergebnis. Darauf hin wurden konkrete Vertragsverhandlungen mit Kaufpreisangeboten durchgeführt, ein Vertragsabschluss wurde noch in 2007 angestrebt. Im November 2007 hat der Investor erklärt, nicht mehr an dem Gelände interessiert zu sein. Der Projektentwickler ist jedoch nach wie vor an dem Gelände interessiert. Zwischenzeitlich hat ein neuer Investor sein Interesse an der Schlachthoffläche ausgesprochen. Es wird der Verwaltung zeitnah ein Nutzungskonzept vorgelegt, um anschließend nähere Gespräche zu führen.

Seit Anfang 2008 ist der Verwaltung die Absicht der Mark E / SEWAG bekannt, über einen neuen Standort in Hagen nachzudenken und das Betriebsgelände an der Wehringhauser Straße und entlang der Rehstraße aufzugeben.

Diese mittelfristige Standortneustrukturierung der Mark E / SEWAG eröffnet auch für die städtische Schlachthoffläche eine neue Perspektive, insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte verkehrliche Erschließung über das Mark E Gelände zum 4. Abschnitt OU Haspe-Süd / Einmündung Bahnhofshinterfahrung. Unter dieser geänderten Entwicklungsmöglichkeit ergeben sich neue städtebauliche Optionen für die städtische Schlachthoffläche, die allerdings in jedem Fall dazu führen, die städtische Fläche derzeit nur im Zusammenhang mit der Mark E- Fläche zu diskutieren und ggf. die Chance zu ermöglichen, unter völliger Neustrukturierung mittelfristig ein größeres, zusammenhängendes Areal von insgesamt ca. 60.000 m² anbieten zu können. Die angekündigte Flächenverfügbarkeit im Umfeld des Schlachthofes hat erste Projektüberlegungen seitens Dritter ausgelöst, die auf einer Teilfläche von Mark E das Thema Einzelhandel mit innenstadtrelevanten Sortimenten zum Gegenstand haben. Die Qualität und Größe des Gesamtstandortes und die räumliche, verkehrliche Einordnung sprechen aus Sicht der Verwaltung allerdings an dieser Stelle eher für gewerbeparkähnliche Nutzung.

Im Zuge der Positionierung der Stadt Hagen auf die von 2007 bis 2011 neu zu verteilenden Fördermittel Ziel 2 / EFRE, ist seitens der Verwaltung der Stadtteil Wehringhausen mit dem angrenzenden Tal der Ennepe und der Bahnhofshinterfahrung im Rahmen der Städtekooperation 2030, als teilregionales Projekt angemeldet worden. Auf Grundlage der regionalen Städtekooperation 2030 ist nach Anerkennung durch das Land, die Voraussetzung zur Teilnahme an dem o.g. Förderprogramm der EU erfüllt.

Dies bedeutet für die brach gefallenen Flächen in Wehringhausen unter der Voraussetzung konkreter Förderanträge eine Bezuschussung von unrentierlichen Flächenentwicklungskosten. Damit wäre es möglich, sowohl für den Schlachthof, als auch andere Flächen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Bahnhofshinterfahrung, Fördermittel zu erhalten, die eine Flächenentwicklung wirtschaftlich möglich machen würden. Bis zu einer Nachfolgenutzung des Schlachthofgeländes muss es bei den derzeitigen unrentablen Nutzungen verbleiben.

Als nächsten Schritt schlägt die Verwaltung vor, die neuen Rahmenbedingungen weitergehend zu prüfen und ein Gesamtkonzept für alle relevanten Flächen zu erstellen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 

 

 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kreditaufnahme

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 

 

 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

 

 

 

 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.04.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.05.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen