Beschlussvorlage - 0109/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh - am 14.09.2008 und 30.11.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.02.2008
| |||
|
●
Bereit
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.03.2008
| |||
|
|
08.05.2008
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh -, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Die Vorlage wird zum 05.09.2008 realisiert.
Sachverhalt
Im Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh -
sollen am 14.09.2008 aus Anlass des Elseyer Dorffestes und am 30.11.2008 aus
Anlass des adventlichen Fackelmarktes ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden.
Die Ladengemeinschaft Elsey Einkaufszentrum e. V. hat
beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh - am
14.09.2008 aus Anlass des Elseyer Dorffestes und am 30.11.2008 aus Anlass des
adventlichen Fackelmarktes jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet zu halten.
Der
Bereich des Stadtteils Hohenlimburg - Elsey und Reh umfasst folgende Straßen:
Möllerstraße, Dorfplatz, Wiedenhofstraße,
Wiesenstraße, Lindenbergstraße, Stettiner Straße, Sudetenstraße, Elseyer
Straße, Verbandstraße, Am Somborn, Gotenweg, Spannstiftstraße, Florianstraße,
Im Eichenhof und Iserlohner Straße
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich
höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
In den mittelständischen Betrieben wird die
Verlängerung der Öffnungszeiten durch die Inhaber und Familienangehörigen
aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme auf
freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen Vereinbarungen mit den
Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.
Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der
Angestellten im Einzelhandel auf eine
ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung
der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der
Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hagen - Hohenlimburg - Elsey und Reh
Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im
Einzelhandel einzuräumen ist.
Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte
Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlage
Ordnungsbehördliche Verordnung der
Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh vom
Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 in Verbindung
mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des
Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV.
NW S. 281), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 747)
und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel
73 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Hagen als
örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom
.............. folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§ 1
(1)
Verkaufstellen
im Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey
und Reh - dürfen am Sonntag, 14.09.2008 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.
(2)
Verkaufstellen
im Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey
und Reh - dürfen am Sonntag, 30.11.2008 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.
§ 2
Der Bereich des Stadtteils Hagen -
Hohenlimburg - Elsey und Reh umfasst folgendes Gebiet:
Möllerstraße, Dorfplatz, Wiedenhofstraße, Wiesenstraße,
Lindenbergstraße, Stettiner Straße, Sudetenstraße, Elseyer Straße, Verbandstraße,
Am Somborn, Gotenweg, Spannstiftstraße, Florianstraße, Im Eichenhof und
Iserlohner Straße
§ 3
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen der §§
1 und 2 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen
hält.
(2)
Die
Ordnungswidrigkeit kann nach § 24 des Gesetzes über den Ladenschluss mit einer
Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
§ 4
Diese Verordnung tritt eine Woche
nach ihrer Verkündung in Kraft.
