Beschlussvorlage - 0073/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Krankenquote bei der Stadtverwaltung Hagen(Anfrage im Rahmen der Ratssitzung vom 08.11.07)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.04.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.05.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Krankenstand in der
Privatwirtschaft ist mit der Krankenquote der Stadtverwaltung Hagen nicht
vergleichbar.
Für den Bereich der
Kernverwaltung wird die Krankenquote auf der Basis der vom Deutschen Städtetag
vorgegebenen Eckpunkte erfasst.
Die Krankenquote für das
Jahr 2006 lag in Hagen bei 5,02 % (2007: 5,03 %), bei den Mitgliedsstädten des
Deutschen Städtetages bei 4,99 %.
Bei den städtischen
Gesellschaften werden Fehlzeitenstatistiken unterschiedlich erfasst und
bearbeitet.
Die Gebäudewirtschaft Hagen
erfasst den Krankenstand stichtagsbezogen und differenziert nach den
Beschäftigungsgruppen:
2007
MitarbeiterInnen im
Bürogebäude Martin-Luther-Str. 12,
die der Zeiterfassung
unterliegen 4,86 %
ObjektbetreuerInnen 9,06 %
Reinigungskräfte 10,48
%
Begründung
I. Krankenstatistik in der
Privatwirtschaft
Eine
Vergleichbarkeit zwischen der Privatwirtschaft und einem kommunalen Arbeitgeber
ist im Hinblick auf die unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten nicht
sinnvoll, zumal es auch für die Privatwirtschaft nicht den
allgemeingültigen Berechnungsmodus für eine Krankenquote gibt:
Allgemein
formuliert werden bei der Berechnung des (privatwirtschaftlichen) Krankenstandes die Erkrankungszeiten
der Beschäftigten in Relation zu deren Soll-Arbeitszeit gesetzt.
Gängige
Berechnungsmodi in Statistiken:
a) von Arbeitgebern
Krankenstand = erkrankungsbedingte
Fehlzeiten/Soll-Arbeitszeit
In
der Regel sind Statistiken zu Krankenständen in einzelnen Unternehmen nicht
öffentlich zugänglich.
Im
Allgemeinen werden Krankenstände in Unternehmen intern primär als Verhältnis
der erkrankungsbedingten Fehlzeiten zur Soll-Arbeitszeit ermittelt, da hier
vorrangig ein Maß für den erkrankungsbedingten Ausfall von Arbeitszeit relevant
ist. Arbeitsunfähigkeitszeiten außerhalb der Arbeitszeit (z. B. Wochenende)
bleiben unberücksichtigt. Weiterhin gehen langzeiterkrankte Beschäftigte, die
aus der Lohnfortzahlung gefallen sind, meist nicht in die Berechnung mit ein.
b) von gesetzlichen Krankenkassen
Krankenstand = gemeldete
Arbeitsunfähigkeitstage/Versicherungstage
Gesetzliche
Krankenkassen erhalten in Deutschland vor dem Hintergrund der Verpflichtung zu
Krankengeldzahlungen Informationen über ärztlich bescheinigte
Arbeitsunfähigkeitszeiten ihrer Mitglieder. Die Meldung einer
Arbeitsunfähigkeit (AU) bei der Krankenkasse ist bei sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten dabei spätestens ab dem vierten Krankheitstag gesetzlich
vorgeschrieben. Erkrankungszeiten, die spätestens nach 3 Tagen beendet sind,
fließen in die Statistik der Krankenkassen daher oft nicht ein. Diese
Kurzzeiterkrankungen machen jedoch einen großen Teil innerhalb der gesamten
AU-Zeiten von Beschäftigten aus.
Bezugszeiten
für die Berechnung von Krankenständen bilden die Versicherungszeiten von
Berufstätigen (ggf. auch Arbeitslosen). Eine Differenzierung zwischen regulären
Arbeitstagen und arbeitsfreien Tagen wird in den Berechnungen grundsätzlich
nicht vorgenommen.
c) des Bundesministeriums für Gesundheit
Krankenstand = gemeldete
Arbeitsunfähigkeitstage/Versicherungstage jeweils am 1. eines Monats
Die
Krankenstände von pflichtversicherten ArbeitnehmerInnen werden von den
gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig an das BMG gemeldet. Weitergeleitet
werden dabei allerdings nur Krankenstände am jeweils Ersten eines Monats,
also an 12 Stichtagen innerhalb eines Jahres. Ein vom BMG berechneter
Jahresdurchschnittswert für den Krankenstand basiert auf dem arithmetischen
Mittel aus den 12 Monatswerten eines Jahres. Der Krankenstand eines gesamten
Jahres wird bei dieser Berechnung nur ungenau wiedergegeben. So sind
zwei Monatserste (Neujahr, 1.Mai) grundsätzlich Feiertage, an denen
typischerweise relativ wenig Beschäftigte krankgeschrieben sind.
Die
o.g. Berechnungsweisen sind mit den Gegebenheiten bei der Stadtverwaltung Hagen
nicht kompatibel, bzw. würden die Krankheitszeiten der MitarbeiterInnen nur
unzureichend abbilden und daher für Hagener Informations-, Evaluations- und
Controllingzwecke ungeeignet sein. Um diesen jedoch Rechnung zu tragen, ist es
notwendig, dass:
- Alle MitarbeiterInnen erfasst werden
(einschließlich der BeamtInnen sowie freiwillig und privat Versicherten)
- Auch Kurzzeiterkrankungen bis zu einer Dauer von
3 Tagen, für die eine ärztliche Bescheinigung nicht vorgeschrieben ist,
erfasst werden
- Auch Langzeiterkrankte erfasst werden, die
bereits aus der Lohnfortzahlung gefallen sind
- Ein längerer Zeitraum begutachtet werden
kann und nicht eine zwangsläufig wenig repräsentative Stichtagserhebung.
Eine
Statistik, die diese Punkte berücksichtigt, hat den Vorteil, dass sie genauer
und damit aussagekräftiger ist. Auf der anderen Seite muss die daraus
errechnete Quote höher ausfallen, als
bei Berechnungen, in denen große Negativfaktoren (insbesondere Kurzerkrankungen
ohne Attest und alle längerfristigen AU-Zeiträume) unberücksichtigt bleiben.
Die Krankenquote – wie sie bei der Stadtverwaltung Hagen entsprechend den
o.g. Kriterien errechnet wird – wird daher voraussichtlich auch immer höher
sein als der Krankenstand der Privatwirtschaft.
II. Krankenstatistik bei der
Stadtverwaltung Hagen
1. Bereich der Kernverwaltung (einschließlich Hagener Betrieb für
Informationstechnologie)
a) Erfassungskriterien für die Krankenstatistik
Da
die jährliche Krankenquote ohne den Bezug zu einer anderen Vergleichsgröße schlecht
evaluierbar ist, wird sie – neben einer Betrachtung ihrer jährlichen
Entwicklung – hauptsächlich im interkommunalen Vergleich bewertet.
Aus
diesem Grund wird bei der Stadt Hagen die Krankenstatistik auf Basis der vom
Deutschen Städtetag vorgegebenen Eckpunkte für eine einheitliche Erfassung des
Krankenstandes geführt. An der Umfrage des Deutschen Städtetages nehmen rund
150 Städte teil, so dass die dabei ermittelte Krankenquote einen
repräsentativen Durchschnitt abbildet. Bei der Erfassung werden folgende
Kriterien zugrunde gelegt:
Erfasst wird auf der Basis
von 365 Kalendertagen
- Erfasst wird nach Kopfzahlen, also nicht
vollzeitverrechnet
- Honorarkräfte, PraktikantInnen, ABM-Kräfte etc.
gehen nicht in die Erfassung ein
- Auszubildende werden getrennt erfasst
- Bei den Krankmeldungen wird differenziert nach
- Erkrankungen bis zu 3 Tagen
- Erkrankungen von 4 bis zu 42 Tagen
- Langzeiterkrankungen über 42 Tage - Nicht erfasst werden
- Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
- Arbeitsunfälle
- Mutterschutz
- andere Beschäftigungsverbote.
b) Berechnung der Krankenquote
Der für die Krankenquote
zugrunde liegende Berechnungsmodus lautet:
Krankentage aller
MitarbeiterInnen eines Kalenderjahres x 100
Kalendertage des Jahres x
Gesamtbeschäftigtenzahl
Die Krankenquote bei der
Stadtverwaltung Hagen zeigt – insbesondere im Vergleich zu der vom
Städtetag übermittelten Quote – eine deutlich positive Entwicklung.
Vergleich Krankenquote Stadt Hagen –
Städtetag
|
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
Städtetag |
5,25
% |
5,05
% |
4,99
% |
Noch keine Angabe |
|
Stadt
Hagen |
5,8
% |
5,49
% |
5,02
% |
5,03
% |

Sowohl
bei den befragten Mitgliedsstädten als auch
bei der Stadt Hagen ist die Krankenquote rückläufig, prozentual jedoch
in Hagen wesentlich ausgeprägter. Die Gründe dafür sind sicherlich auf
verschiedene Ursachen zurückzuführen. Ein wesentlicher Grund für den starken
Rückgang seit dem Jahr 2006 stellt das zu diesem Zeitpunkt eingeführte
„Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)“ dar, in dessen Rahmen
Beschäftigten, die erhöhte Fehlzeiten haben, Hilfestellungen zur Überwindung
ihrer Arbeitsunfähigkeit angeboten werden.
c) Konzept zur Gesundheitsförderung
Neben
einem erfolgreich eingeführten betrieblichen Eingliederungsmanagement stellt
die Gesundheitsförderung ein Teilkonzept innerhalb des
Personalentwicklungskonzepts dar. Es ist geplant, dass mit der
Fehlzeitenstatistik und -auswertung künftig eine gezielte Gesundheitsförderung
beginnen soll. Ämter mit einer auffälligen Krankenquote sollen eine gezielte
Analyse betreiben, um die Ursache herauszufinden. Die Suche nach Verbesserungs-
und Unterstützungsmöglichkeiten ist vom jeweiligen Vorstandsbereich anzuregen.
Zukünftig
ist eine Koordination und Bündelung von (möglichen) Maßnahmen angedacht.
2. Städtische Gesellschaften
Bei
den städtischen Gesellschaften wird eine Krankenstatistik teilweise auf der
Basis der oben dargestellten Berechnungsweise für die Kernverwaltung geführt,
teilweise aber auch durch eine Gegenüberstellung von Soll-Arbeitstagen
zu Ist-Arbeitstagen ermittelt, manchmal für den Gesamtbetrieb, in
anderen Fällen getrennt nach einzelnen Bereichen.
Gründe
für die unterschiedliche Erfassung bzw. Berechnung sind einmal durch die
verschiedenen Gegebenheiten bei den Gesellschaften bedingt, zum anderen
liegen sie in den differierenden Zielsetzungen bezüglich des Zwecks der
Fehlzeitenerfassung. So finden sich Betriebe, die fast ausschließlich feste
Arbeitszeiten haben und solche, die im Rahmen von Dienstplänen,
Wechselschichten oder 24-Stunden-Diensten arbeiten. Ein Teil erfasst die
Fehlzeiten lediglich zu innerbetrieblichen Controllingzwecken und stellt
deshalb die Ermittlung auf die individuellen Spezifika ab. Einige Einrichtungen
wiederum führen ihre Fehlzeitenstatistik aus Gründen der Vergleichbarkeit mit
anderen Betrieben auf der Basis normierter Erfassungskriterien.
Da
in der Ratssitzung vom 08.11.07 gezielt nach der Krankenquote der
Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) gefragt wurde, wird hierauf ausführlich
eingegangen:
3. Gebäudewirtschaft Hagen (GWH)
Bei der GWH wird für die Bereiche
„Bürobereich“, ObjektbetreuerInnen und Reinigungskräfte getrennt
der Krankenstand ermittelt. Als Grundlage dient die Vorgehensweise des
Bundesministeriums für Gesundheit, wonach die Anzahl der krankheitsbedingt abwesenden
ArbeitnehmerInnen zu der Anzahl der gesamten ArbeitnehmerInnen in
Relation gesetzt wird.
Der Krankenstand ist eine Stichtagserhebung,
die zu jedem Ersten eines Monats erfolgt. Aus den Stichtagswerten des Jahres
wird als arithmetisches Mittel ein Jahresdurchschnitt errechnet.
Zu beachten hierbei ist jedoch, dass
bei der Erhebung des Krankenstandes durch das Bundesministerium für Gesundheit
nur die Fälle erfasst sind, in denen eine ärztliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Dies ist jedoch nicht in
allen Fällen von krankheitsbedingten Abwesenheitstagen erforderlich. Für die
Ermittlung des Krankenstandes der Gebäudewirtschaft wurde diese Einschränkung
nicht vorgenommen, so dass sich die u.a. Arbeitsunfähigkeitsfälle zwangsläufig
erhöhen.
Um durch eine Erhöhung der Anzahl der
Stichtagswerte eine höhere Genauigkeit über den durchschnittlichen Krankenstand
zu erzielen, werden bei der GWH zusätzlich die jeweils Fünfzehnten eines Monats
als zusätzliche Stichtage erfasst. Handelt es sich bei diesen Tagen nicht um
Arbeitstage, wird der jeweils folgende Arbeitstag erfasst.
a) MitarbeiterInnen im
„Bürobereich“
Für den Bereich der Beschäftigten der
GWH, die der Zeiterfassung unterliegen, da sich ihr Arbeitsplatz im Bürogebäude
in der Martin Luther Str. befindet, ergibt sich im Jahr 2007 ein
durchschnittlicher Krankenstand von 4,86 %
|
Jan |
02. |
4,84% |
|
Jul |
02. |
1,45% |
|
|
15. |
8,06% |
|
|
16. |
1,45% |
|
Feb |
01. |
6,45% |
|
Aug |
01. |
5,71% |
|
|
15. |
8,06% |
|
|
15. |
4,29% |
|
Mrz |
01. |
9,68% |
|
Sep |
03. |
7,14% |
|
|
15. |
6,45% |
|
|
17. |
4,23% |
|
Apr |
02. |
3,17% |
|
Okt |
01. |
5,63% |
|
|
16. |
6,35% |
|
|
15. |
2,82% |
|
Mai |
02. |
3,17% |
|
Nov |
02. |
2,82% |
|
|
15. |
4,76% |
|
|
15. |
7,04% |
|
Jun |
02. |
2,99% |
|
Dez |
03. |
2,82% |
|
|
15. |
2,94% |
|
|
17. |
4,23% |
|
|
|
|
|
Durchschnitt |
4,86% |
|
b)
ObjektbetreuerInnen
Für den Bereich der ObjektbetreuerInnen
ergibt sich im Jahr 2007 ein durchschnittlicher Krankenstand von 9,06 %
|
Jan |
02. |
5,67 % |
|
Jul |
02. |
4,23 % |
|
|
15. |
15,74 % |
|
|
16. |
5,71 % |
|
Feb |
01. |
11,18 % |
|
Aug |
01. |
6,23 % |
|
|
15. |
10,47 % |
|
|
15. |
5,25 % |
|
Mrz |
01. |
16,08 % |
|
Sep |
03. |
8,22 % |
|
|
15. |
10,60 % |
|
|
17. |
6,79 % |
|
Apr |
02. |
9,65 % |
|
Okt |
01. |
4,72 % |
|
|
16. |
7,69 % |
|
|
15. |
8,34 % |
|
Mai |
02. |
10,52 % |
|
Nov |
02. |
10,60 % |
|
|
15. |
9,37 % |
|
|
15. |
13,13 % |
|
Jun |
02. |
7,48 % |
|
Dez |
03. |
11,06 % |
|
|
15. |
8,38 % |
|
|
17. |
10,28 % |
|
|
|
|
|
Durchschnitt |
9,06 % |
|
c)
Reinigungskräfte
Für den Bereich der Reinigung ergibt
sich im Jahr 2007 ein durchschnittlicher Krankenstand von 10,48 %
|
Jan |
02. |
7,57 % |
|
Jul |
02. |
6,56 % |
|
|
15. |
9,73 % |
|
|
16. |
6,82 % |
|
Feb |
01. |
13,39 % |
|
Aug |
01. |
6,84 % |
|
|
15. |
15,85 % |
|
|
15. |
7,89 % |
|
Mrz |
01. |
17,08 % |
|
Sep |
03. |
9,26 % |
|
|
15. |
13,77 % |
|
|
17. |
9,81 % |
|
Apr |
02. |
7,99 % |
|
Okt |
01. |
8,20 % |
|
|
16. |
8,82 % |
|
|
15. |
10,85 % |
|
Mai |
02. |
8,86 % |
|
Nov |
02. |
11,84 % |
|
|
15. |
12,74 % |
|
|
15. |
13,68 % |
|
Jun |
02. |
10,00 % |
|
Dez |
03. |
12,37 % |
|
|
15. |
11,02 % |
|
|
17. |
10,55 % |
|
|
|
|
|
Durchschnitt |
10,48 % |
|
Wie sich auch an den oben dargestellten
Zahlen zeigt, ist der Krankenstand in gewerblich-technischen Bereichen im
allgemeinen deutlich höher als in Verwaltungsbereichen. Zu diesem Zweck wurde
Mitte des Jahres 2007 bei der GWH ein betriebliches Eingliederungsmanagement
installiert. Ziel ist es, hierdurch insbesondere im Bereich der
Reinigungskräfte und ObjektbetreuerInnen durch individuelle Maßnahmen eine
Verringerung des Krankenstandes zu erreichen.
Zudem ist beabsichtigt, im Rahmen einer
neuen Dienstvereinbarung für die Unterhaltsreinigung eine Regelung bezüglich
des Leistungsentgeltes gemäß § 18 TVöD zu treffen, die an die individuelle Krankenquote
gekoppelt ist.
