Beschlussvorlage - 0393/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung gem. § 69 LG NW von Verboten des Landschaftsplanes Hagenhier: Geopfad am Kaisberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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29.04.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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30.04.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das Umweltamt beabsichtigt
in Kooperation mit dem GeoParkRuhrgebiet e.V. und örtlichen Sponsoren die
Einrichtung eines Geopfades rund um den Kaisberg in Hagen-Vorhalle. Der Pfad
besteht aus insgesamt 9 Stationen, von denen 7 Stationen im Landschaftsschutzgebiet
„Kaisberg/Werdringen“ liegen sowie jeweils eine Station im Naturschutzgebiet
1.2.2.6 „Kaisbergaue“ und im geschützten Landschaftsbestanteil
1.4.2.9 „ Steinbrüche am Kaisberg“. Für diese beiden Standorte ist
eine Befreiung von Verboten des Landschaftsplanes Hagen erforderlich.
Begründung
Das Umweltamt beabsichtigt
in Kooperation mit dem GeoParkRuhrgebiet e.V. und örtlichen Sponsoren die
Einrichtung eines Geopfades rund um den Kaisberg in Hagen-Vorhalle. Typische
und z.T. herausragende Geotope sollen in diesem Rahmen der Öffentlichkeit
vorgestellt werden.
Der Pfad besteht aus insgesamt
9 Stationen, von denen 7 Stationen im Landschaftsschutzgebiet
„Kaisberg/Werdringen“ liegen sowie jeweils eine Station im
Naturschutzgebiet 1.2.2.6 „Kaisbergaue“ und im geschützten
Landschaftsbestandteil 1.4.2.9 „ Steinbrüche am Kaisberg“. Für
diese beiden Standorte ist eine Befreiung von Verboten des Landschaftsplanes
Hagen erforderlich für das Aufstellen der Informationstafeln (Verbot Nr. 6 für
NSG und LB) sowie im Falle des Steinbruches außerdem eine Befreiung vom
Betretungsverbot Nr. 29 für LB`s.
Der geplante Standort Nr.
4 im Naturschutzgebiet befindet sich an einem Aussichtspunkt über der
Kaisbergaue. Er liegt nur wenige Meter abseits eines ausgebauten Wander- und
Forstwirtschaftsweges und ist über einen kleineren Wirtschaftsweg erreichbar.
Am Standort befindet sich bereits aus früheren Zeiten eine Ruhebank sowie eine Absturzsicherung am Steilhang.
Dieser Zaun muss allerdings repariert werden.
Der geplante Standort Nr.
3 befindet sich im geschützten Landschaftsbestandteil, einem alten Sandsteinbruch. Die Unterschutzstellung
erfolgte vor allem wegen des hier vorhandenen geowissenschaftlichen Objektes
(Abdrücke fossiler Baumstämme), welches auch
den Höhepunkt des Geopfades darstellen soll.
Die ehemalige Zuwegung zum
Steinbruch unmittelbar nördlich des geschützten Landschaftsbestandteiles ist
als Trasse noch vorhanden, muss aber etwa ab Eintritt in das Schutzgebiet einseitig
mit einer Abzäunung gesichert werden, da der Weg unmittelbar an einem sehr
steilen Abhang verläuft. Im Steinbruch
selbst gibt es keine Wege. Nach Aufgabe der Nutzung hat sich auf der Sohle
flächendeckend ein Bestand aus Laubgehölzen
(mittleres Stammholz) entwickelt. Die Hinweistafel soll mit Sichtmöglichkeit
auf die fossilen Abdrücke aufgestellt werden. Dazu soll ein ca. 30 m langer
Pfad in das Steinbruchgelände hinein kenntlich gemacht werden (z.B. durch
Totholz-Ablagen und Kennzeichnungen am Bewuchs).
Die untere
Landschaftsbehörde beabsichtigt für das
Aufstellen der Hinweistafeln in den Schutzgebieten und die teilweise Aufhebung
des Betretungsverbotes im geschützten
Landschaftsbestandteil eine Befreiung zu erteilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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313,7 kB
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