Beschlussvorlage - 0393/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung entsprechend der Verwaltungsvorlage zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Umweltamt beabsichtigt in Kooperation mit dem GeoParkRuhrgebiet e.V. und örtlichen Sponsoren die Einrichtung eines Geopfades rund um den Kaisberg in Hagen-Vorhalle. Der Pfad besteht aus insgesamt 9 Stationen, von denen 7 Stationen im Landschaftsschutzgebiet „Kaisberg/Werdringen“ liegen sowie jeweils eine Station im Naturschutzgebiet 1.2.2.6 „Kaisbergaue“ und im geschützten Landschaftsbestanteil 1.4.2.9 „ Steinbrüche am Kaisberg“. Für diese beiden Standorte ist eine Befreiung von Verboten des Landschaftsplanes Hagen erforderlich.

 

Begründung

 

Das Umweltamt beabsichtigt in Kooperation mit dem GeoParkRuhrgebiet e.V. und örtlichen Sponsoren die Einrichtung eines Geopfades rund um den Kaisberg in Hagen-Vorhalle. Typische und z.T. herausragende Geotope sollen in diesem Rahmen der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Der Pfad besteht aus insgesamt 9 Stationen, von denen 7 Stationen im Landschaftsschutzgebiet „Kaisberg/Werdringen“ liegen sowie jeweils eine Station im Naturschutzgebiet 1.2.2.6 „Kaisbergaue“ und im geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.9 „ Steinbrüche am Kaisberg“. Für diese beiden Standorte ist eine Befreiung von Verboten des Landschaftsplanes Hagen erforderlich für das Aufstellen der Informationstafeln (Verbot Nr. 6 für NSG und LB) sowie im Falle des Steinbruches außerdem eine Befreiung vom Betretungsverbot Nr. 29 für LB`s.

 

Der geplante Standort Nr. 4 im Naturschutzgebiet befindet sich an einem Aussichtspunkt über der Kaisbergaue. Er liegt nur wenige Meter abseits eines ausgebauten Wander- und Forstwirtschaftsweges und ist über einen kleineren Wirtschaftsweg erreichbar. Am Standort befindet sich bereits aus früheren Zeiten eine Ruhebank  sowie eine Absturzsicherung am Steilhang. Dieser Zaun muss allerdings repariert werden.

 

Der geplante Standort Nr. 3 befindet sich im geschützten Landschaftsbestandteil, einem alten  Sandsteinbruch. Die Unterschutzstellung erfolgte vor allem wegen des hier vorhandenen geowissenschaftlichen Objektes (Abdrücke fossiler Baumstämme), welches  auch den Höhepunkt des Geopfades darstellen soll.

Die ehemalige Zuwegung zum Steinbruch unmittelbar nördlich des geschützten Landschaftsbestandteiles ist als Trasse noch vorhanden, muss aber etwa ab Eintritt in das Schutzgebiet einseitig mit einer Abzäunung gesichert werden, da der Weg unmittelbar an einem sehr steilen Abhang verläuft.  Im Steinbruch selbst gibt es keine Wege. Nach Aufgabe der Nutzung hat sich auf der Sohle flächendeckend ein  Bestand aus Laubgehölzen (mittleres Stammholz) entwickelt. Die Hinweistafel soll mit Sichtmöglichkeit auf die fossilen Abdrücke aufgestellt werden. Dazu soll ein ca. 30 m langer Pfad in das Steinbruchgelände hinein kenntlich gemacht werden (z.B. durch Totholz-Ablagen und Kennzeichnungen am Bewuchs).

 

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt  für das Aufstellen der Hinweistafeln in den Schutzgebieten und die teilweise Aufhebung des Betretungsverbotes  im geschützten Landschaftsbestandteil eine Befreiung zu erteilen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.04.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.04.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen