Beschlussvorlage - 0388/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung gemäß § 69 LG NW von den Verboten des Landschaftsplans Hagenhier: Erneuerung Bachdurchlass Hasselbach im Naturschutzgebiet "Henkhauser- und Hasselbachtal"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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29.04.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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30.04.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Bachdurchlass Obere
Hasselbach befindet sich im Naturschutzgebiet „Henkhauser- und
Hasselbachtal“. Beim diesem Bach handelt es sich ebenfalls um ein nach §
62 Landschaftsgesetz geschütztes Biotop. Es wurde festgestellt, dass die Stand-
und Verkehrssicherheit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Aktuell ist es provisorisch
mit Stahlplatten gesichert worden. Seitens der Stadt Hagen, Fachbereiche für
Grünanlagen und Straßenbetrieb, ist es geplant, einen neuen Bachdurchlass mit
Stahlbetonfertigteilrahmen herzustellen und den Hasselbach im kreuzenden
Bereich der Straße Obere Hasselbach zu begradigen. Aufgrund der Lage im
Naturschutzgebiet bedarf die Maßnahme einer landschaftsrechtlichen Befreiung.
Begründung
Die Straße Obere Hasselbach
befindet sich im Hagener Stadtteil Henkhausen im Naturschutzgebiet „Henkhauser- und
Hasselbachtal“. Sie ist eine Anliegerstraße (Stichstraße) und führt durch ein Waldgebiet. Am Ende der
Straße befindet sich ein Wohngebäude. Bei dem Bachdurchlass Obere Hasselbach in
Hagen wurde festgestellt, dass die Stand- und Verkehrssicherheit des Bauwerks
nicht mehr gegeben ist. Das Bauwerk ist provisorisch mit Stahlplatten gesichert
worden.
Der neue Bachdurchlass wird
mit Stahlbetonfertigteilrahmen hergestellt und der Hasselbach im kreuzenden
Bereich der Straße Obere Hasselbach begradigt. Die Wiederherstellung der Straße
besitzt höchste Priorität, um die einzige Zuwegung zu dem Gebäude am Ende der
Straße schnellstmöglich wieder freizugeben. Der Bauablauf ist entsprechend zu
planen und zu organisieren, so dass die Zufahrt zu dem Wohnhaus nur einen Tag
nicht zur Verfügung steht.
Für die Erstellung des
Durchlasses ist ein Antrag gemäß § 99 LWG (Landeswassergesetz) bei der
Unteren Wasserbehörde eingereicht worden.
Der
Hasselbach kreuzt die Straße
Obere Hasselbach. Die Höhe der Straße liegt bei ~146,50 müNN. Der neue
Bachdurchlass wird gemäß Plan EN 01a aus Fertigteilrahmenelementen
hergestellt. Die detaillierte Planung ist der beigefügten Karte zu entnehmen.
Um die oben
genannte Beeinträchtigung für die Anwohner so kurz wie möglich zu halten, wird
der neue Bachdurchlass aus Fertigteilrahmenelementen hergestellt. Die kurzen
Stahlbetonfertigteilrahmen von je 2,00 m Länge haben ein Gewicht von
~7,9 to/St. Der Einbau sollte mit einem Mobilbagger durchgeführt werden,
da die Straße für einen Mobilkran nur sehr bedingt geeignet ist. Vorab ist der
für den Mobilbagger benötigte Verschwenkbereich zu bestimmen, um Hindernisse
vor Beginn der Abbrucharbeiten entfernen zu können.
Die
seitlichen Stirnstücke sind in der Böschungsneigung 1:1,5 abgeschrägt. Dadurch
lässt sich die Baugrube nach Einbau der Fertigteile schnell verfüllen und die
Böschung schnell anpassen.
Die lichte
Höhe von Oberkante Substrat bis Unterkante Rahmendecke beträgt mindestens
1,00 m. Um diese Höhe erzielen zu können, ist der Hasselbach im direkten
Nahbereich sowohl in der Höhe als auch im Verlauf anzupassen. Zum Einsatz in
der Sohle und dem nahen Böschungsbereich kommen auch hier Wasserbausteine. Die
Hohlräume zwischen den Wasserbausteinen werden mit dem zuvor ausgebauten
Substrat verfüllt. Um ein Ausschwemmen zu verhindern, wird eine ca. 25 cm hohe
Schwelle höhengleich mit Oberkante Substrat (Holzpalisaden unterhalb der
Bauwerkes oder Betonschwelle im Fertigteil) vorgesehen. Die Böschungen am Ufer
des Hasselbaches sind entsprechend der neuen Höhe des Baches und der neuen Lage
des Bauwerks anzupassen. Die Böschungen können nach Abschluss der Baumaßnahme
im Herstellungszustand belassen werden.
Auf der Decke des Bauwerks
wird keine Abdichtung eingebaut. Direkt auf der Decke des Rahmens wird die
Frostschutzschicht des Straßenaufbaus eingebaut. Im Bauwerksbereich wird der
Aufbau seitlich durch die Wasserbausteine begrenzt. Die Deckschicht wird mit
einem Asphaltbeton in der Trasse der bestehenden Straße wieder hergestellt.
Als Absturzsicherung wird
ein Füllstabgeländer gem. Richtzeichnung für Ingenieurbauwerke GEL4 eingebaut.
Die Fundamente für die Pfosten werden in Anlehnung an Richtzeichnung für
Ingenieurbauwerke GEL7 hergestellt.
Höhe Straße : ~146,50 m
Höhe Oberkante Substrat im Rahmen : >144,90 m
Höhenunterschied : 1,45 m
Länge Rahmenbauwerk : 6,00 m, zusätzlich
2 Flügelwände á 2,0 m Länge
Lichte Breite Rahmenbauwerk : 1,25 m
Lichte Höhe Rahmenbauwerk : 1,25 m
Kreuzungswinkel : ~60°
Während des Fertigteileinbaus bzw. beim Herstellen der
Baugrube ist der Ablauf des Hasselbaches sicherzustellen. Die Arbeiten werden in einer
niederschlagsarmen Zeit ausgeführt. Es ist dann möglich, die Wassermenge
oberhalb des Bauwerkes in ein (flexibles) Rohr einzuleiten, welches innerhalb
der Baugrube (im Arbeitsraum außerhalb des Kastenprofils) mitgeführt wird, bis
das Wasser durch das neue Bauwerk geleitet werden kann.
Die
vorgestellte Ausführungsart wurde gewählt, da sie eine sehr zügige und
kostengünstige Bauausführung ermöglicht und mit Ausnahme der Herstellung der
Sauberkeitsschicht unter dem Kastenprofil, welche mit einem erdfeuchten Beton
erfolgen kann, keine Betonierarbeiten vor Ort erfordert. Schon nach einem Tag
könnte zumindest eine provisorische Befahrbarkeit für Einsatzfahrzeuge zugesagt
werden.
Diskutierte
Alternative:
Eine
aus Sicht des Gewässerschutzes ggf. wünschenswerte unverbaute Bachsohle würde eine tiefer liegende
Gründung auf Ortbeton-Streifenfundamenten erfordern, wodurch sich die Bauzeit
und damit die Nichterreichbarkeit des durch den Weg erschlossenen Hauses
deutlich verlängern würde. Somit würde eine Behelfszufahrt erforderlich, die
wegen der dadurch notwenig werdenden Entfernung des vorhandenen Bewuchses und
der zusätzlichen Kosten nicht herstellbar ist. Auch würde sich damit die Zeit
deutlich verlängern, während der eine Überleitung des Baches erforderlich ist.
Die Herstellung von Widerlagern in größerem Abstand zum vorhandenen Bauwerk
(d.h. Aufweitung der lichten Weite des Bauwerkes) und Erstellen eines Überbaues
mit Fertigteilplatten wäre in Hinblick auf die Aufrechterhaltung der
Erreichbarkeit der Bebauung möglich, würde aber erheblich höhere Kosten
verursachen, wäre damit nicht finanzierbar und wurde folglich seitens des Auftraggebers
nicht weiter verfolgt.
Die Maßnahme verstößt gegen
die allgemeinen Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen für alle
Naturschutzgebiete und bedarf einer landschaftsrechtlichen Befreiung. Gemäß
Verbot Nr. 11 ist es nicht erlaubt, „Gewässer einschließlich Teichanlagen
oder deren Ufer herzustellen, zu beseitigen oder ihre Gestalt einschließlich
des Gewässerbettes zu verändern“. Für dieses Vorhaben ist eine
landschaftsrechtliche Befreiung beantragt worden. Gemäß § 69 Landschaftsgesetz
kann eine Befreiung erteilt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der
Allgemeinheit die Befreiung erfordern.
Die Sohle wird gemäß der
Blauen Richtlinie durch den Einbau von Grobsubstrat und vorhandenem
Feinsubstrat wiederhergestellt. Ein Eingriff in den auf der beigefügten Anlage
dargestellten Gehölzbestandes kann aus derzeitger Sicht vermieden werden. Unmittelbar
vor Beginn der Baumaßnahme wird eine Elektrobefischung durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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347,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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163,1 kB
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