Beschlussvorlage - 0388/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der landschaftsrechtlichen Befreiung für die Erneuerung des Bachdurchlasses Hasselbach zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Bachdurchlass Obere Hasselbach befindet sich im Naturschutzgebiet „Henkhauser- und Hasselbachtal“. Beim diesem Bach handelt es sich ebenfalls um ein nach § 62 Landschaftsgesetz geschütztes Biotop. Es wurde festgestellt, dass die Stand- und Verkehrssicherheit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Aktuell ist es provisorisch mit Stahlplatten gesichert worden. Seitens der Stadt Hagen, Fachbereiche für Grünanlagen und Straßenbetrieb, ist es geplant, einen neuen Bachdurchlass mit Stahlbetonfertigteilrahmen herzustellen und den Hasselbach im kreuzenden Bereich der Straße Obere Hasselbach zu begradigen. Aufgrund der Lage im Naturschutzgebiet bedarf die Maßnahme einer landschaftsrechtlichen Befreiung.

 

 

 

Begründung

Die Straße Obere Hasselbach befindet sich im Hagener Stadtteil Henkhausen im  Naturschutzgebiet „Henkhauser- und Hasselbachtal“. Sie ist eine private Anliegerstraße (Stichstraße) und führt durch ein Waldgebiet. Am Ende der Straße befindet sich ein Wohngebäude. Bei dem Bachdurchlass Obere Hasselbach in Hagen wurde festgestellt, dass die Stand- und Verkehrssicherheit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Das Bauwerk ist provisorisch mit Stahlplatten gesichert worden.

Der neue Bachdurchlass wird mit Stahlbetonfertigteilrahmen hergestellt und der Hasselbach im kreuzenden Bereich der Straße Obere Hasselbach begradigt. Die Wiederherstellung der Straße besitzt höchste Priorität, um die einzige Zuwegung zu dem Gebäude am Ende der Straße schnellstmöglich wieder freizugeben. Der Bauablauf ist entsprechend zu planen und zu organisieren, so dass die Zufahrt zu dem Wohnhaus nur einen Tag nicht zur Verfügung steht.

Für die Erstellung des Durchlasses ist ein Antrag gemäß § 99 LWG (Landeswassergesetz) bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht und genehmigt worden.

Der Hasselbach kreuzt die privateStraße Obere Hasselbach. Die Höhe der Straße liegt bei ~146,50 müNN. Der neue Bachdurchlass wird gemäß Plan EN 01a aus Fertigteilrahmenelementen hergestellt. Die detaillierte Planung ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

Um die oben genannte Beeinträchtigung für die Anwohner so kurz wie möglich zu halten, wird der neue Bachdurchlass aus Fertigteilrahmenelementen hergestellt. Die kurzen Stahlbetonfertigteilrahmen von je 2,00 m Länge haben ein Gewicht von ~7,9 to/St. Der Einbau sollte mit einem Mobilbagger durchgeführt werden, da die Straße für einen Mobilkran nur sehr bedingt geeignet ist. Vorab ist der für den Mobilbagger benötigte Verschwenkbereich zu bestimmen, um Hindernisse vor Beginn der Abbrucharbeiten entfernen zu können.

Die seitlichen Stirnstücke sind in der Böschungsneigung 1:1,5 abgeschrägt. Dadurch lässt sich die Baugrube nach Einbau der Fertigteile schnell verfüllen und die Böschung schnell anpassen.

Die lichte Höhe von Oberkante Substrat bis Unterkante Rahmendecke beträgt mindestens 1,00 m. Um diese Höhe erzielen zu können, ist der Hasselbach im direkten Nahbereich sowohl in der Höhe als auch im Verlauf anzupassen. Zum Einsatz in der Sohle und dem nahen Böschungsbereich kommen auch hier Wasserbausteine. Die Hohlräume zwischen den Wasserbausteinen werden mit dem zuvor ausgebauten Substrat verfüllt. Um ein Ausschwemmen zu verhindern, wird eine ca. 25 cm hohe Schwelle höhengleich mit Oberkante Substrat (Holzpalisaden unterhalb der Bauwerkes oder Betonschwelle im Fertigteil) vorgesehen. Die Böschungen am Ufer des Hasselbaches sind entsprechend der neuen Höhe des Baches und der neuen Lage des Bauwerks anzupassen. Die Böschungen können nach Abschluss der Baumaßnahme im Herstellungszustand belassen werden.

Auf der Decke des Bauwerks wird keine Abdichtung eingebaut. Direkt auf der Decke des Rahmens wird die Frostschutzschicht des Straßenaufbaus eingebaut. Im Bauwerksbereich wird der Aufbau seitlich durch die Wasserbausteine begrenzt. Die Deckschicht wird mit einem Asphaltbeton in der Trasse der bestehenden Straße wieder hergestellt.

Als Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer gem. Richtzeichnung für Ingenieurbauwerke GEL4 eingebaut. Die Fundamente für die Pfosten werden in Anlehnung an Richtzeichnung für Ingenieurbauwerke GEL7 hergestellt.

Höhe Straße                                                                             :    ~146,50 m

Höhe Oberkante Substrat im Rahmen                                       : >144,90 m

Höhenunterschied                                                                         : 1,45 m

Länge Rahmenbauwerk                                                               : 6,00 m, zusätzlich

2 Flügelwände á 2,0 m Länge

Lichte Breite Rahmenbauwerk                                                    : 1,25 m

Lichte Höhe Rahmenbauwerk                                                     : 1,25 m

Kreuzungswinkel                                                                           : ~60°

Während des Fertigteileinbaus bzw. beim Herstellen der Baugrube ist der Ablauf des Hasselbaches mit KG-Rohren sicherzustellen. Die Arbeiten werden in einer niederschlagsarmen Zeit ausgeführt. Es ist dann möglich, die Wassermenge oberhalb des Bauwerkes in ein (flexibles) Rohr einzuleiten, welches innerhalb der Baugrube (im Arbeitsraum außerhalb des Kastenprofils) mitgeführt wird, bis das Wasser durch das neue Bauwerk geleitet werden kann.

 

Die vorgestellte Ausführungsart wurde gewählt, da sie eine sehr zügige und kostengünstige Bauausführung ermöglicht und mit Ausnahme der Herstellung der Sauberkeitsschicht unter dem Kastenprofil, welche mit einem erdfeuchten Beton erfolgen kann, keine Betonierarbeiten vor Ort erfordert. Schon nach einem Tag könnte zumindest eine provisorische Befahrbarkeit für Einsatzfahrzeuge zugesagt werden.

 

Diskutierte Alternative:

Eine aus Sicht des Gewässerschutzes ggf. wünschenswerte unverbaute Bachsohle würde eine tiefer liegende Gründung auf Ortbeton-Streifenfundamenten erfordern, wodurch sich die Bauzeit und damit die Nichterreichbarkeit des durch den Weg erschlossenen Hauses deutlich verlängern würde. Somit würde eine Behelfszufahrt erforderlich, die wegen der dadurch notwenig werdenden Entfernung des vorhandenen Bewuchses und der zusätzlichen Kosten nicht herstellbar ist. Auch würde sich damit die Zeit deutlich verlängern, während der eine Überleitung des Baches erforderlich ist. Die Herstellung von Widerlagern in größerem Abstand zum vorhandenen Bauwerk (d.h. Aufweitung der lichten Weite des Bauwerkes) und Erstellen eines Überbaues mit Fertigteilplatten wäre in Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit der Bebauung möglich, würde aber erheblich höhere Kosten verursachen, wäre damit nicht finanzierbar und wurde folglich seitens des Auftraggebers nicht weiter verfolgt.

Die Maßnahme verstößt gegen die allgemeinen Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen für alle Naturschutzgebiete und bedarf einer landschaftsrechtlichen Befreiung. Gemäß Verbot Nr. 11 ist es nicht erlaubt, „Gewässer einschließlich Teichanlagen oder deren Ufer herzustellen, zu beseitigen oder ihre Gestalt einschließlich des Gewässerbettes zu verändern“. Für dieses Vorhaben ist eine landschaftsrechtliche Befreiung beantragt worden. Gemäß § 69 Landschaftsgesetz kann eine Befreiung erteilt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.

Die Sohle wird gemäß der Blauen Richtlinie durch den Einbau von Grobsubstrat und vorhandenem Feinsubstrat wiederhergestellt. Ein Eingriff in den auf der beigefügten Anlage dargestellten Gehölzbestandes kann aus derzeitger Sicht vermieden werden. Unmittelbar vor Beginn der Baumaßnahme wird eine Elektrobefischung durchgeführt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.04.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.04.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen