Beschlussvorlage - 0244/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 88 - Bahnhofshinterfahrung - 2. Teilabschnitt - zum FNP der Stadt Hagena) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)b) Beschluss zur Erweiterung des Plangebietes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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22.04.2008
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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29.04.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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30.04.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.05.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.05.2008
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Beschlussvorschlag
Zu a):
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 88 –
Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt zum Flächennutzungsplan der
Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 26.03.2008 mit dem
Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 88 –
Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt des FNP der Stadt Hagen mit der
Begründung und dem Umweltbericht für 4 Wochen öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 26.03.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist
als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b):
Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten
Bahnhofshinterfahrung westlich der Ennepe zwischen der Weidestraße/Taubenstraße
im Süden und dem Anschluss an die Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße im
Norden unter Einbeziehung des Teilabschnittes der Sedanstraße, welcher im FNP dargestellt
ist.
In Ost/West – Ausdehnung umfasst das Plangebiet den Bereich
zwischen dem Hauptbahnhof unter Ausschluss der DEW (Deutsche Edelstahlwerke)
im Osten und des Geländes oberhalb der Ennepe im Westen.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 4. Quartal 2008 angestrebt. Danach wird
der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die
Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der
Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
Bahnhofshinterfahrung: Neudarstellung im FNP (2. Teilabschnitt)
Nach § 3 (2) BauGB wird die Planung zur Teiländerung Nr. 88 des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für vier Wochen öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
1. Anlass
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Die im gültigen
Flächennutzungsplan dargestellte Bahnhofshinterfahrung umfasst den Bereich
zwischen der Nordumgehung Haspe und dem Anschluss an die Altenhagener
Brücke/Eckeseyer Straße und sollte nördlich bzw. westlich der Ennepe entlang
der DB-Güterverkehrsstrecke realisiert werden.
Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen neu aufgestellt. Die Bahnhofshinterfahrung ist bereits in diesem Aufstellungsverfahren und in den Entwürfen als relevante Straße (Straße mit hohem örtlichen Verkehrswert und regionaler Verkehrsbedeutung) in der aktuellen Linienführung enthalten.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit der noch zu stellenden Zuschussanträge zur Realisierung der Bahnhofshinterfahrung muss das Planungsrecht früher als im FNP-Neuaufstellungsverfahren machbar geschaffen werden.
Das FNP – Teiländerungsverfahren für die
Trassenplanung der Bahnhofshinterfahrung wird in 2 Teilabschnitten
durchgeführt, wobei der 2. Teilabschnitt des FNP - Änderungsverfahrens den
Bereich zwischen der Weidestraße und dem Anschluss an die Altenhagener
Brücke/Eckeseyer Straße umfasst und auf die bereits vorliegenden Planungen des
verbindlichen Bauleitplanverfahrens Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt
Weidestraße/Eckeseyer Straße unter Einschluss der benachbarten Planungsflächen
aufbauen kann.
2.
Planungsziele
Mit der Bahnhofshinterfahrung
zwischen dem Stadtteil Wehringhausen und der Eckeseyer Straße verfolgt die
Stadt Hagen bereits seit Jahrzehnten das Ziel, die Innenstadt und den Stadtteil
Wehringhausen vom Straßendurchgangsverkehr zu entlasten und die
innerstädtischen Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Vor allem soll der Verkehr
auf dem Graf-von-Galen-Ring verringert und dadurch sowohl die Trennwirkung als
auch die Umweltbelastung reduziert werden (Luftreinhalteplan Hagen).
Die Bahnhofshinterfahrung soll im zweiten Abschnitt in einem weitgehend nicht oder untergenutzten Bereich altindustrieller Flächen und entbehrlicher Eisenbahntrassen verlaufen.
Sie schließt im Norden unmittelbar westlich des Brückenbauwerks über die Gleisanlagen der Bahn an die B 54 - Eckeseyer Straße - und in Höhe der Weidestraße an den 1. Teilabschnitt der Bahnhofshinterfahrung an.
Als Umfahrung des Stadtteils Wehringhausen und der Innenstadt im Bahnhofsbereich würde sie den Verkehrswert der Bundesstraße 7 verbessern und positive Wirkungen und Chancen zugunsten der städtebaulichen Situation schaffen.
Die weiteren Inhalte der Planung sind der beigefügten Begründung zur
FNP-Teiländerung Nr. 88 sowie dem Protokoll der Bürgeranhörung vom 28.11.2006 zu
entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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912,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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