Beschlussvorlage - 0220/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermarktung des auf dem Friedhof Loxbaum befindlichen Wohnhauses mit Nebengebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; 63 Baurodnungsamt; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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09.04.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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06.05.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Ausgangslange ist die
Beschlussvorlage 975/2006 vom 16.11.2006 des Fachbereiches
Grünanlagen-Straßenbetrieb unter weitere Maßnahmen:
„Auf verschiedenen Friedhöfen befinden sich
Wohngebäude, die nicht mehr benötigt werden. Daher wird vorgeschlagen, private
Interessenten mit einem friedhofsgerechten Angebot zu finden (Friedhofsgärtner,
Steinmetze, Floriste, Cafebetreiber usw.), die den Friedhofsbenutzern ein
entsprechendes Angebot ortsnah bieten können. Hier ist in erster Linie an die
Friedhöfe Loxbaum und Vorhalle gedacht.“
In der Ratssitzung vom 14.12.2006 wurde den in der
Begründung dargestellten Maßnahmen zugestimmt.
Die Vermarktung erfolgt
durch den Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte. Es ist vorgesehen,
das Gebäude über eine öffentliche Ausschreibung zum Verkauf anzubieten.
Inzwischen ist bereits
ein Inhaber eines Gartenbaubetriebes mit folgender Vorstellung an die Stadt herangetreten:
Er möchte die vorhandenen Gebäude auf dem städtischen
Grundstück erhalten und als kombiniertes Wohn- und Betriebsgelände
(Friedhofsgärtnerei und Betriebsleiterwohnhaus) nutzen.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im
Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 8/61 Waldfriedhof Loxbaum 1. Nachtrag Grünfläche
–Friedhof Verbandsgrünfläche.
Anmerkungen:
- Einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Grünfläche/Friedhof)für eine
friedhofskonforme Nutzung wird zugestimmt.
- Ein Teilungsvorschlag
(möglichst entlang der vorhandenen Mauer bzw. des Zaunes) muss noch mit
dem Bauordnungsamt abgestimmt werden.
- Die Zuwegung muss per
Baulast gesichert werden.
- Die friedhofskonforme
Nutzung sollte privatrechtlich vertraglich gesichert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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343,7 kB
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