Beschlussvorlage - 0244/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a):

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teil­abschnitt zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begrün­dung vom 26.03.2008 mit dem Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt des FNP der Stadt Hagen mit der Begründung und dem Umweltbericht für 4 Wochen öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 26.03.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b):

Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten Bahnhofshinter­fahrung westlich der Ennepe zwischen der Weidestraße/Taubenstraße im Süden und dem Anschluss an die Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße im Norden unter Einbe­ziehung des Teilabschnittes der Sedanstraße, welcher im FNP dargestellt ist.

In Ost/West – Ausdehnung umfasst das Plangebiet den Bereich zwischen dem Haupt­bahnhof unter Ausschluss der DEW (Deutsche Edelstahlwerke) im Osten und des Geländes oberhalb der Ennepe im Westen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 4. Quartal 2008 angestrebt. Danach wird der be­schlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregie­rung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Bahnhofshinterfahrung: Neudarstellung im FNP (2. Teilabschnitt)

 

Nach § 3 (2) BauGB wird die Planung zur Teiländerung Nr. 88 des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für vier Wochen öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.

 

 

Begründung

 
1. Anlass

 

 
Die im gültigen Flächennutzungsplan dargestellte Bahnhofshinterfahrung umfasst den Bereich zwischen der Nordumgehung Haspe und dem Anschluss an die Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße und sollte nördlich bzw. westlich der Ennepe entlang der DB-Güterverkehrsstrecke realisiert werden.

 

Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen neu aufgestellt. Die Bahnhofs­hinterfahrung ist bereits in diesem Aufstellungsverfahren und in den Entwürfen als relevante Straße (Straße mit hohem örtlichen Verkehrswert und regionaler Verkehrsbedeutung) in der aktuellen Linienführung enthalten.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der noch zu stellenden Zuschussanträge zur Realisierung der Bahnhofshinterfahrung muss das Planungsrecht früher als im FNP-Neuaufstellungsverfahren machbar geschaffen werden.

 

Das FNP – Teiländerungsverfahren für die Trassenplanung der Bahnhofshinterfahrung wird in 2 Teilabschnitten durchgeführt, wobei der 2. Teilabschnitt des FNP - Änderungsverfahrens den Bereich zwischen der Weidestraße und dem Anschluss an die Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße umfasst und auf die bereits vorliegenden Planungen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße/Eckeseyer Straße unter Einschluss der benachbarten Planungsflächen aufbauen kann.

 

2. Planungsziele

 

Mit der Bahnhofshinterfahrung zwischen dem Stadtteil Wehringhausen und der Eckeseyer Straße verfolgt die Stadt Hagen bereits seit Jahrzehnten das Ziel, die Innenstadt und den Stadtteil Wehringhausen vom Straßendurchgangsverkehr zu entlasten und die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Vor allem soll der Verkehr auf dem Graf-von-Galen-Ring verringert und dadurch sowohl die Trennwirkung als auch die Umweltbelastung reduziert werden (Luftreinhalteplan Hagen).

 

Die Bahnhofshinterfahrung soll im zweiten Abschnitt in einem weitgehend nicht oder untergenutzten Bereich altindustrieller Flächen und entbehrlicher Eisenbahntrassen verlaufen.

Sie schließt im Norden unmittelbar westlich des Brückenbauwerks über die Gleisanlagen der Bahn an die B 54 - Eckeseyer Straße - und in Höhe der Weidestraße an den 1. Teilabschnitt der Bahnhofshinterfahrung an.

 

Als Umfahrung des Stadtteils Wehringhausen und der Innenstadt im Bahnhofsbereich würde sie den Verkehrswert der Bundesstraße 7 verbessern und positive Wirkungen und Chancen zugunsten der städtebaulichen Situation schaffen.

 

Die weiteren Inhalte der Planung sind der beigefügten Begründung zur FNP-Teiländerung Nr. 88 sowie dem Protokoll der Bürgeranhörung vom 28.11.2006 zu entnehmen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.04.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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29.04.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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30.04.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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06.05.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen