Beschlussvorlage - 0247/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das im  Betreff genannte Verfahren nach der 4. BimSCHV „Änderungen in der Stahlgießerei“ auf dem Grundstück In der Geweke 15 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor: Verfahren nach der 4. BimSCHV  zu Änderungen in der Stahlgießerei (Sekundärabsaugung für Lichtbogenofen, Hängebahn-

Schleuderstrahlanlage, Pentrieranlage) auf dem Grundstück In der Geweke 15.

Baugesuchskonferenz vom 6.3.08

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. GI (Industriegebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Die Stahlgießerei hat Bestandschutz.

Die auf der gegenüberliegenden Seite der Straße In der Geweke vorhandene Bebauung

ist  als allgemeines Wohngebiet einzustufen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.04.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Das im  Betreff genannte Verfahren nach der 4. BimSCHV „Änderungen in der Stahlgießerei“ auf dem Grundstück In der Geweke 15 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Ergänzung:

Die durch die Änderungen in der Stahlgießerei entstehenden Immissionen werden benannt und als Anlage zur Niederschrift genommen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0