Beschlussvorlage - 0227/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1/03 (555)  „Heilig-Geist-Hospital“.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Entscheidung über das Bauvorhaben (Bauvoranfrage) Errichtung von 42 Wohneinheiten, 3 Laden- und 3 Büroeinheiten auf dem Grundstück Heilig-Geist-Straße 2    Gemarkung Haspe, Flur 21, Flurstück 221 wurde mit Schreiben vom 23.5.2007 nach § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 29.5.2008 ausgesetzt. Der Erlaß einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB ist erforderlich.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am  4.6.2003  die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/03 (555) „Heilig-Geist-Hospital“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 28.6.2003 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens:

  • Baurecht für eine reine Wohnbebauung (nur Einzel- und Doppelhäuser)
  • Ausschluss von  jeglicher gewerblicher Nutzung

 

Für das Grundstück Heilig-Geist-Straße 2  Gemarkung Haspe, Flur 21, Flurstück 221 liegt der Verwaltung folgende Bauvoranfrage vor: Errichtung von 42 Wohneinheiten, 3 Laden- und 3 Büroeinheiten.

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt.

 

Die Entscheidung über das Vorhaben wurde gem. § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 29.5.2008 ausgesetzt, da zu befürchten ist, dass das Vorhaben der Entwicklungskonzeption des Bebauungsplanes widersprechen würde.

 

Die Bearbeitung am Bebauungsplanverfahren dauert z.Z. noch an.

 

Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1/03 (555) „Heilig-Geist-Hospital“ ist somit erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.04.2008 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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06.05.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen