Beschlussvorlage - 0199/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenhier: Mosaik des Sankt Konrad an der Südfassade der Kath. Pfarrkirche St. Konrad, Enneper Str. 126 a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63 Baurodnungsamt
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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15.04.2008
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Beschlussvorschlag
Das Mosaik des Sankt Konrad an der Südfassade der Kath. Pfarrkirche St.
Konrad, Enneper Str. 126 a, Gemarkung Westerbauer, Flur 5, Flurstück 292, ist
als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im
Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV
NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz in
die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eintragung des Mosaiks des
Sankt Konrad an der Südfassade der Kath. Pfarrkirche St. Konrad, Enneper Str.
126 a, als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hagen
Begründung
Der Denkmalwert des
Mosaiks des Sankt Konrad an der Südfassade der Kath. Pfarrkirche St. Konrad,
Enneper Str. 126 a, wurde gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen
– LWL Münster, geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung
des Baudenkmales in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 21.01.2008 gemäß §§ 3
Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche
Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.
Die Voraussetzungen für
die Eintragung gemäß §§ 2, 3 des Denkmalschutzgesetzes liegen vor. Das
Baudenkmal ist deshalb in die Denkmalliste einzutragen.
Das denkmalrechtliche
Verfahren wurde eingeleitet.
Die Begründung der
Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmales
ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist
Bestandteil der Vorlage.
Die Zuständigkeit der
Bezirksvertretung für die Eintragung in die Denkmalliste ergibt sich aus § 10
Abs. 2 Buchst. T der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. B der
Gemeindeordnung NRW.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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