Mitteilung - 0172/2008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Januar 2002 wurde die behindertengerechte Zugänglichkeit zu den Haltepunkten der S 8 in Westerbauer und Heubing mit Vertretern der Deutschen Bahn, Station und Service, sowie des VRR erörtert. Eine eingehende Prüfung wurde seitens der DB zugesagt. Erst nach einem Erinnerungsschreiben hat sich die DB im Januar 2005 über die Ergebnisse ihrer Prüfung schriftlich geäußert. Das Schreiben liegt der Bezirksverwaltung vor.

 

Zusammengefasst enthält dieses Schreiben der Deutschen Bahn folgende Aussagen:

 

  1. Die Anhebung der Bahnsteige auf die für einen behindertengerechten Ein- und Ausstieg zu/aus den S-Bahnen erforderlichen 96 cm ist wegen Güterverkehren und umgeleiteten Fernverkehren zur Zeit nicht möglich.

 

  1. Die behindertengerechte Erreichbarkeit der Bahnsteige ist ohne erhebliche Investitionen in Rampen oder Aufzüge nicht möglich, ohne Anhebung der Bahnsteige auch nicht sinnvoll.

 

  1. Die durchgehende Ausstattung der S-8-Strecke mit behindertengerechten Zugängen und Bahnsteigen wird vom Besteller des Schienennahverkehrs (VRR) nicht vorrangig verfolgt.

 

  1. Selbst bei einer unterstellten Förderung einer solchen Maßnahme verbleiben nicht förderfähige Restkosten, für die der Besteller bzw. die betroffenen Anrainer aufkommen müssen.

 

  1. Weil die Priorität nachrangig und die Finanzierung ungewiss ist, wurde die Maßnahme seitens der Deutschen Bahn nicht weiter verfolgt.

 

Soweit der Stand der Angelegenheit im Januar 2005.

 

Eine grundlegende (positive) Änderung der Rahmenbedingungen ist aus Sicht der Verwaltung erkennbar nicht eingetreten. Insofern wird eine erneute Rücksprache mit der Deutschen Bahn und dem VRR für nicht sinnvoll erachtet, zumal im Zusammenhang der Kürzung von Regionalisierungsmittel aktuell eine Ausdünnung des S-Bahn-Verkehrs auf dieser Strecke erfolgt ist.

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Beschlüsse

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15.04.2008 - Bezirksvertretung Haspe