Beschlussvorlage - 0320/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die außerordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt,

1.        Herrn Christoph Köther für die Dauer von 5 Jahren vom 01.07.2008 bis 30.06.2013 zum Geschäftsführer der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) zu bestellen,

2.        mit Herrn Christoph Köther ein Anstellungsverhältnis zu begründen und den Aufsichtsratsvorsitzenden der HVG zu ermächtigen, nach Bestellung den Anstellungsvertrag zu unterzeichnen,

3.        Herrn Ivo Grünhagen für die Zeit vom 01.07.2008 bis zum 31.07.2008 zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der HVG zu ernennen,

4.        Herrn Ivo Grünhagen mit Wirkung zum 01.08.2008 als Geschäftsführer der HVG abzuberufen,

5.        das Anstellungsverhältnis von Herrn Ivo Grünhagen als Geschäftsführer der HVG mit Ablauf des 31.07.2008 zu beenden,

6.        den Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreterin zu ermächtigen, für die HVG den Auflösungsvertrag zum Anstellungsverhältnis abzuschließen.

 

 

Der Beschluss wird bis zum 30.04.2008 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Aufsichtsrat der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) hat in seiner Sitzung am 02.04.2008 beschlossen, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, Herrn Christoph Köther zum neuen Geschäftsführer der HVG ab 01.07.2008 zu bestellen. Der derzeitige Geschäftsführer, Herr Ivo Grünhagen, wechselt zum 01.08.2008 in den Vorstand der Südwestfalen Energie und Wasser AG. Für den Monat Juli 2008 soll Herr Grünhagen den Vorsitz der Geschäftsführung der HVG übernehmen.

 

 

Begründung

 

Die Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG), deren Alleingesellschafterin die Stadt Hagen ist, hält am 17. April 2008 um 16.00 Uhr im Gebäude der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ab.

 

Die Tagesordnung dieser außerordentliche Gesellschafterversammlung umfasst die Bestellung von Herrn Christoph Köther zum neuen Geschäftsführer der HVG ab dem 01.07.2008 und die Abberufung von Herrn Ivo Grünhagen mit Wirkung zum 31.07.2008.

 

 

a)        Bestellung und Anstellung von Herrn Köther

 

In seiner Sitzung am 02.04.2008 hat der Aufsichtsrat der HVG im einzelnen folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.        Der Aufsichtsrat der Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG vor, Herrn Christoph Köther für die Dauer von 5 Jahren vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2013 zum Geschäftsführer der HVG zu bestellen.

 

 

2.        Der Aufsichtsrat der HVG stimmt zu, dass Herr Christoph Köther für die Dauer von 5 Jahren vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2013 zum Geschäftsführer der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH bestellt wird. Er schlägt der zuständigen Gesellschafterversammlung die entsprechende Bestellung vor.

 

 

3.        Der Aufsichtsrat der HVG stimmt dem Abschluss eines Anstellungsvertrages mit Herrn Christoph Köther mit den bekannten Eckdaten zu.

 

Der Aufsichtsrat der HVG schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG vor, mit Herrn Christoph Köther ein entsprechendes Anstellungsverhältnis zu begründen und den Aufsichtsratsvorsitzenden der HVG zu ermächtigen, nach Bestellung den Anstellungsvertrag zu unterzeichnen.

 

Vertragsbeginn und Laufzeit des Anstellungsvertrages entsprechen analog der Bestellung zum Geschäftsführer der HVG. Es wird ausschließlich ein Anstellungsverhältnis mit der HVG, nicht parallel mit der Hagener Straßenbahn AG, der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH, bei welchen Herr Christoph Köther ebenfalls zum gesetzlichen Vertreter bestellt werden soll, geschlossen.

 

 

4.        Der Aufsichtsrat der HVG schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG vor, Herrn Ivo Grünhagen für die Zeit vom 01.07.2008 bis zum 31.07.2008 zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der HVG zu ernennen.

 

Eine Ernennung zum Vorsitzenden soll auch in der Geschäftsführung der HAGENBAD, Hagener Service und im Vorstand der Hagener Straßenbahn AG durch die jeweils zuständigen Gremien erfolgen.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Zuständigkeit für die Bestellung und Anstellung des Geschäftsführers der HVG liegt nach § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages bei der Gesellschafterversammlung, für die Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse der Geschäftsführer der HVG liegt diese nach § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages beim Aufsichtsrat.

 

Aufgrund der Bestellung und Anstellung von Herrn Köther zum 01.07.2008 soll der derzeitige Geschäftsführer der HVG, Herr Ivo Grünhagen, bis zu seiner geplanten Abberufung zum 01.08.2008 für die Zeit vom 01.07.2008 bis zum 31.07.2008 den Vorsitz in der Geschäftsführung der HVG übernehmen. Die Übernahme des Vorsitzes soll auch für die Geschäftsführung der HAGENBAD GmbH sowie der Hagener Service GmbH und für den Vorstand der Hagener Straßenbahn AG erfolgen.

 

In die Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH entsendet die Stadt Hagen keine/n Vertreter/in. Die Bestellung bei der Hagener Straßenbahn AG liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrates.

 

 

 

 

b)        Abberufung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit Herrn Ivo   Grünhagen

 

In seiner Sitzung am 02.04.2008 hat der Aufsichtsrat der HVG im einzelnen folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.        Der Aufsichtsrat der HVG schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG vor, Herrn Ivo Grünhagen mit Wirkung zum 01.08.2008 als Geschäftsführer der HVG abzuberufen.

 

2.        Der Aufsichtsrat der HVG stimmt zu, dass Herr Ivo Grünhagen mit Wirkung zum 01.08.2008 als Geschäftsführer der HAGENBAD GmbH und Hagener Service GmbH abberufen wird. Er schlägt der zuständigen Gesellschafterversammlung die entsprechende Abberufung vor.

 

3.        Der Aufsichtsrat der HVG schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG vor, das Anstellungsverhältnisses von Herrn Ivo Grünhagen als Geschäftsführer der HVG mit Ablauf des 31.07.2008 zu beenden.

 

4.        Der Aufsichtsrat der HVG schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG vor, den Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreterin zu ermächtigen, für die HVG den Auflösungsvertrag zum Anstellungsverhältnis abzuschließen.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Herr Ivo Grünhagen ist für die Amtszeit vom 01.07.2008 bis 30.06.2013 zum Geschäftsführer der HVG, der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH sowie zum Vorstand der Hagener Straßenbahn AG bestellt. Ein Anstellungsvertrag für diese Zeit besteht allein mit der HVG.

 

Aufgrund der Berufung von Herrn Grünhagen zum Vorstand der Südwestfalen Energie und Wasser AG zum 01.08.2008 soll eine entsprechende Abberufung bei der HVG sowie eine Beendigung des mit der HVG bestehenden Anstellungsverhältnisses mit Ablauf des 31.07.2008 vorgenommen werden.

 

Die Zuständigkeit für die Abberufung und die Beendigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführer der HVG liegt gem. § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages bei der Gesellschafterversammlung.

 

In die Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH entsendet die Stadt Hagen keine/n Vertreter/in. Die Abberufung bei der Hagener Straßenbahn AG liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrates.

 

 

 

In der letzten Gesellschafterversammlung am 18.06.2007 wurde die Stadt Hagen durch Frau Petra Priester-Büdenbender vertreten.

 

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die außerordentliche Gesellschafterversammlung findet am 17.04.2008 statt. Da die nächste Ratssitzung erst am 08.05.2008 stattfindet, ist ein Dringlichkeitsbeschluss der Haupt- und Finanzausschusses nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW erforderlich.

 

Der Beschluss ist dem Rat der Stadt Hagen in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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16.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen