Beschlussvorlage - 0320/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die außerordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbHhier: Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 Abs. 1S. 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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16.04.2008
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Beschlussvorschlag
Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 1
GO NRW fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt
Hagen in die außerordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt,
1.
Herrn
Christoph Köther für die Dauer von 5 Jahren vom 01.07.2008 bis 30.06.2013 zum
Geschäftsführer der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) zu
bestellen,
2.
mit Herrn
Christoph Köther ein Anstellungsverhältnis zu begründen und den Aufsichtsratsvorsitzenden
der HVG zu ermächtigen, nach Bestellung den Anstellungsvertrag zu
unterzeichnen,
3.
Herrn Ivo
Grünhagen für die Zeit vom 01.07.2008 bis zum 31.07.2008 zum Vorsitzenden der
Geschäftsführung der HVG zu ernennen,
4.
Herrn Ivo
Grünhagen mit Wirkung zum 01.08.2008 als Geschäftsführer der HVG abzuberufen,
5.
das
Anstellungsverhältnis von Herrn Ivo Grünhagen als Geschäftsführer der HVG mit
Ablauf des 31.07.2008 zu beenden,
6.
den
Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreterin zu ermächtigen, für die
HVG den Auflösungsvertrag zum Anstellungsverhältnis abzuschließen.
Der Beschluss wird bis zum 30.04.2008 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Aufsichtsrat der
Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) hat in seiner Sitzung
am 02.04.2008 beschlossen, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, Herrn
Christoph Köther zum neuen Geschäftsführer der HVG ab 01.07.2008 zu bestellen.
Der derzeitige Geschäftsführer, Herr Ivo Grünhagen, wechselt zum 01.08.2008 in
den Vorstand der Südwestfalen Energie und Wasser AG. Für den Monat Juli 2008
soll Herr Grünhagen den Vorsitz der Geschäftsführung der HVG übernehmen.
Begründung
Die Hagener
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG), deren Alleingesellschafterin
die Stadt Hagen ist, hält am 17. April
2008 um 16.00 Uhr im Gebäude der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung
ab.
Die Tagesordnung
dieser außerordentliche Gesellschafterversammlung umfasst die Bestellung von
Herrn Christoph Köther zum neuen Geschäftsführer der HVG ab dem 01.07.2008 und
die Abberufung von Herrn Ivo Grünhagen mit Wirkung zum 31.07.2008.
a) Bestellung
und Anstellung von Herrn Köther
In seiner Sitzung am
02.04.2008 hat der Aufsichtsrat der HVG im einzelnen folgende Beschlüsse
gefasst:
1.
Der Aufsichtsrat
der Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) schlägt der
Gesellschafterversammlung der HVG vor, Herrn Christoph Köther für die Dauer von
5 Jahren vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2013 zum Geschäftsführer der HVG zu bestellen.
2.
Der Aufsichtsrat
der HVG stimmt zu, dass Herr Christoph Köther für die Dauer von 5 Jahren vom
01.07.2008 bis zum 30.06.2013 zum Geschäftsführer der HAGENBAD GmbH und der
Hagener Service GmbH bestellt wird. Er schlägt der zuständigen
Gesellschafterversammlung die entsprechende Bestellung vor.
3.
Der Aufsichtsrat
der HVG stimmt dem Abschluss eines Anstellungsvertrages mit Herrn Christoph
Köther mit den bekannten Eckdaten zu.
Der Aufsichtsrat der HVG schlägt der
Gesellschafterversammlung der HVG vor, mit Herrn Christoph Köther ein
entsprechendes Anstellungsverhältnis zu begründen und den
Aufsichtsratsvorsitzenden der HVG zu ermächtigen, nach Bestellung den Anstellungsvertrag
zu unterzeichnen.
Vertragsbeginn und Laufzeit des Anstellungsvertrages
entsprechen analog der Bestellung zum Geschäftsführer der HVG. Es wird
ausschließlich ein Anstellungsverhältnis mit der HVG, nicht parallel mit der
Hagener Straßenbahn AG, der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH, bei
welchen Herr Christoph Köther ebenfalls zum gesetzlichen Vertreter bestellt
werden soll, geschlossen.
4.
Der Aufsichtsrat
der HVG schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG vor, Herrn Ivo Grünhagen
für die Zeit vom 01.07.2008 bis zum 31.07.2008 zum Vorsitzenden der
Geschäftsführung der HVG zu ernennen.
Eine Ernennung zum Vorsitzenden soll auch in der
Geschäftsführung der HAGENBAD, Hagener Service und im Vorstand der Hagener
Straßenbahn AG durch die jeweils zuständigen Gremien erfolgen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Zuständigkeit für die Bestellung und Anstellung
des Geschäftsführers der HVG liegt nach § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages
bei der Gesellschafterversammlung, für die Ausgestaltung der
Vertragsverhältnisse der Geschäftsführer der HVG liegt diese nach § 11 Abs. 2
des Gesellschaftsvertrages beim Aufsichtsrat.
Aufgrund der Bestellung und Anstellung von Herrn
Köther zum 01.07.2008 soll der derzeitige Geschäftsführer der HVG, Herr Ivo
Grünhagen, bis zu seiner geplanten Abberufung zum 01.08.2008 für die Zeit vom
01.07.2008 bis zum 31.07.2008 den Vorsitz in der Geschäftsführung der HVG
übernehmen. Die Übernahme des Vorsitzes soll auch für die Geschäftsführung der
HAGENBAD GmbH sowie der Hagener Service GmbH und für den Vorstand der Hagener
Straßenbahn AG erfolgen.
In die Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH
und der Hagener Service GmbH entsendet die Stadt Hagen keine/n Vertreter/in.
Die Bestellung bei der Hagener Straßenbahn AG liegt in der Zuständigkeit des
Aufsichtsrates.
b) Abberufung
und Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit Herrn Ivo Grünhagen
In seiner Sitzung am
02.04.2008 hat der Aufsichtsrat der HVG im einzelnen folgende Beschlüsse
gefasst:
1.
Der Aufsichtsrat
der HVG schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG vor, Herrn Ivo Grünhagen
mit Wirkung zum 01.08.2008 als Geschäftsführer der HVG abzuberufen.
2.
Der Aufsichtsrat
der HVG stimmt zu, dass Herr Ivo Grünhagen mit Wirkung zum 01.08.2008 als
Geschäftsführer der HAGENBAD GmbH und Hagener Service GmbH abberufen wird. Er
schlägt der zuständigen Gesellschafterversammlung die entsprechende Abberufung
vor.
3.
Der Aufsichtsrat
der HVG schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG vor, das
Anstellungsverhältnisses von Herrn Ivo Grünhagen als Geschäftsführer der HVG
mit Ablauf des 31.07.2008 zu beenden.
4.
Der Aufsichtsrat
der HVG schlägt der Gesellschafterversammlung der HVG vor, den
Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreterin zu ermächtigen, für die HVG
den Auflösungsvertrag zum Anstellungsverhältnis abzuschließen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Herr Ivo Grünhagen ist für die Amtszeit vom
01.07.2008 bis 30.06.2013 zum Geschäftsführer der HVG, der HAGENBAD GmbH und
der Hagener Service GmbH sowie zum Vorstand der Hagener Straßenbahn AG
bestellt. Ein Anstellungsvertrag für diese Zeit besteht allein mit der HVG.
Aufgrund der Berufung von Herrn Grünhagen zum
Vorstand der Südwestfalen Energie und Wasser AG zum 01.08.2008 soll eine
entsprechende Abberufung bei der HVG sowie eine Beendigung des mit der HVG
bestehenden Anstellungsverhältnisses mit Ablauf des 31.07.2008 vorgenommen
werden.
Die Zuständigkeit für die Abberufung und die Beendigung
des Anstellungsvertrages des Geschäftsführer der HVG liegt gem. § 8 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages bei der Gesellschafterversammlung.
In die Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH
und der Hagener Service GmbH entsendet die Stadt Hagen keine/n Vertreter/in.
Die Abberufung bei der Hagener Straßenbahn AG liegt in der Zuständigkeit des
Aufsichtsrates.
In der letzten Gesellschafterversammlung am
18.06.2007 wurde die Stadt Hagen durch Frau Petra Priester-Büdenbender
vertreten.
Begründung der Dringlichkeit:
Die außerordentliche Gesellschafterversammlung findet
am 17.04.2008 statt. Da die nächste Ratssitzung erst am 08.05.2008 stattfindet,
ist ein Dringlichkeitsbeschluss der Haupt- und Finanzausschusses nach § 60 Abs.
1 S. 1 GO NRW erforderlich.
Der Beschluss ist dem Rat der Stadt Hagen in seiner
nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
