Beschlussvorlage - 0245/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der Prioritätenbildung in der Auflistung aller Investitionsvorhaben für das Haushaltsjahr 2008 zu.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 der Gemeindeordnung NRW sind Einzelkreditgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde nur zulässig, wenn eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unauf-schiebbaren Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgelegt wird.

 

Die letzte Prioritätenliste wurde vom Rat der Stadt am 30.08.2007 beschlossen. Darauf hin hat die Aufsichtsbehörde einen Kreditrahmen von rd. 12,6 Mio. € für das Haushaltsjahr 2007 bewilligt. Für den Haushalt 2008 ist eine neue Prioritätenliste vorzulegen. Es sind weiterhin vier unterschiedliche Kategorien zu unterschieden, und zwar

 

Kategorie I:    Investitionen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtauf-

                        gaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der

                        Zwang zum Handeln ergibt, z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen,

                        Schulbau).

 

Kategorie II:   Dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Ver-

                        mögenssubstanz,  wenn der Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre.

 

Kategorie III:  Weitere Investitionsmaßnahmen für die Fördermittel der EU, des

Bundes oder des Landes bewilligt werden.

 

Kategorie IV: Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende Einrichtungen /

Gebührenhaushalte).

 

Die Kategorien I bis III werden in einer Liste zusammengefasst. Dabei wurden die Maßnahmen der Kategorien I und II ohne weitere Prioritätenbildung an den Anfang der Liste gesetzt. Danach folgen die Maßnahmen der Kategorie III mit den Prioritäten von 1 – 38.

 

Die Zuordnung von Maßnahmen zu bestimmten Kategorien erfolgte in Anlehnung an die Prioritätenliste aus dem Jahre 2007, die seinerzeit von der Bezirksregierung Arnsberg akzeptiert worden ist.

 

Die nachfolgende Prioritätenliste baut auf dem Haushaltsplanentwurf 2008 auf, der am 06.03.2008 eingebracht wird. Darüber hinaus wurden Änderungen eingearbeitet, die üblicherweise über die Veränderungsliste dargestellt werden. Dabei handelt es sich überwiegend um die Wiederveranschlagung von Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2007. Um den mit der Aufsichtsbehörde vereinbarten Kreditrahmen einhalten zu können, mussten außerdem Raten auf die nachfolgenden Haushaltsjahre verschoben werden. Eine Vergleichbarkeit zwischen Prioritätenliste und investiver Planung 2008 laut Haushaltsplanentwurf ist daher nicht mehr in allen Fällen gegeben.

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.03.2008 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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16.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der verwaltungsseitig erstellten Prioritätenliste mit der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidenten in Arnsberg einen neuen Investitionsrahmen zu verhandeln.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0