Beschlussvorlage - 0154/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV.NRW S. 666/SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW S. 380/SGV NRW 2023), werden die Eintrittspreise und allgemeinen Bestimmungen für Theater- und Konzertveranstaltungen mit Wirkung vom 1.8.2008, wie in den Anlagen 1-6 dargestellt, festgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Theater- und Konzertpreise wurden zur Spielzeit 2004/2005 letztmalig erhöht. Aufgrund der gestiegenen Personal- und Sachkosten ist eine Erhöhung unumgänglich. Gleichzeitig sind die vorgegebenen Maßnahmen aufgrund der Beschlusslage zum ACTORI-Gutachten umzusetzen.

Die Veränderung der Eintrittspreise bedarf der Zustimmung des Rates der Stadt.

 

 

Begründung

 

Die Theater- und Konzertpreise wurden zur Spielzeit 2004/2005 letztmalig erhöht. Durch die in den letzten Jahren gestiegenen Personal- und Sachkosten ist eine generelle Anpassung der gesamten Einnahmestruktur (ABO-Preise und Einzelpreise im Freiverkauf) unumgänglich.

Das Theater hat durch gezielte finanzwirtschaftliche Aufarbeitung der Gesamtstruktur ebenfalls seinen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten.

Gemäß Ratsbeschluss vom 14.6.2007 sind die im ACTORI-Gutachten vom 1.3.2007 vorgegebenen Maßnahmen nach dem Szenario 2 b durch das Theater entsprechend umzusetzen.

Hierbei sind neben den personalwirtschaftlichen Maßnahmen auch wesentliche Veränderungen im Bereich der Einnahmen sowohl in der Preisgestaltung als auch in der Struktur gefordert.

 

 

Diese Vorlage geht beiden Forderungen nach:

 

-         Erhöhung der Eintrittspreise im Freiverkauf

-         Erhöhung der ABO-Preise unter Berücksichtigung der Besonderheiten Kabarett und Premieren-ABO

-         Neustrukturierung des Preissystems, Veränderung der Preisgattungen

-         Flexiblere Möglichkeiten der ABO-Gestaltung

 

Diese Veränderungen sind als Einstieg anzusehen. In den nächsten Jahren müssen im Rahmen der Verbesserungen im Marketingbereich die Entwicklungen und Zukunftsstrategien sowohl in die Preisgestaltung als auch in die weitere Veränderung der ABO-Struktur ihren Eingang finden.

 

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die neuen Festsetzungen gestaffelt nach Eintritts- und ABO-Preisen Theater und Eintritts- und ABO-Preisen Konzerte in der Stadthalle.

 

 

 

 

 

Wie bereits im ACTORI-Gutachten entsprechend ausgeführt, können diese Erhöhungen nicht in vollem Umfang als Einnahmeverbesserungen gewertet werden.

 

Unter der Voraussetzung, dass die Einnahmeverluste sich im ABO-Bereich und bei den Freiverkäufen in Grenzen halten, wird mit einer Verbesserung des Ergebnisses in 2008 von insgesamt 80.000 €  - 100.000 € gerechnet.

Die weitere Entwicklung und die zeitliche Umsetzung der Optimierungsbeiträge  

ist aus den Anlagen „Teilbereich des ACTORI-Gutachtens

EINNAHMEVERBESSERUNG“ zu ersehen.

 

Allgemeine Regelungen

 

 

  1. Eintrittspreise Theatercafe, LUTZ, OPUS und sonstige Spielstätten

 

Je nach Umfang des Werkes und Kostenaufwand erfolgt eine individuelle Festsetzung durch die Theaterleitung.

 

  1. Eintrittspreise Theaterring

 

 

8 Theatervorstellungen und                          ABO-Rabatt 35 % (bisher 38 %)

1 Konzert                                                      des Einzelkartenpreises

 

 

3.   Eintrittspreise Kulturgemeinde   

                        

     10 Theatervorstellungen                               Einheitspreis 10,00 €

                                                                                (bisher 9,30 €) pro Karte

                                                                                bei geschlossener Vorstellung

 

 

 

  1. Flexible ABO-Möglichkeiten

 

 

      4a. Wahl-Scheckheft

 

            10 Gutscheine für 10 Vorstellungen nach freier Wahl

            Wert: 10 x 5,00 € = 50,00 €

 

            15 %iger Nachlass auf den Einzelkartenpreis

            (jeweils 1 Gutschein für eine Karte)

            Pro Vorstellung können bis zu vier Gutscheine eingelöst werden.

 

 

 

 

     4b.  Wahl-ABO (Individuelles ABO)

 

            Auswahl von 10 Vorstellungen  nach freier Wahl aus dem Spielplan

            einer Spielzeit.

           

            Auf den ermittelten Gesamtpreis wird ein Rabatt von 25 % gewährt.

            Ausgenommen hiervon sind lediglich Sonderveranstaltungen

            (z.B. Opern-Gala und das Silvester-Abendprogramm).

      

 

            Ergänzend wird zum Jahresende (saisonal) ein Wahl-ABO mit gleichen

            Vorgaben, jedoch mit 5 Vorstellungen und einem Rabatt auf die

            Gesamtsumme in Höhe von 20 % eingeführt.

 

 

 

  4c.   „Junges ABO“ (ABO für Besucher zwischen 25 und 35 Jahren)

 

            Auswahl von 5 Vorstellungen nach freier Wahl aus dem Spielplan

            einer Spielzeit.

 

            Auf den ermittelten Gesamtpreis wird ein Rabatt von 30 % gewährt.

            Ausgenommen sind auch hier die Sonderveranstaltungen

            (z.B. Opern-Gala) und das Silvesterabendprogramm

 

 

  1. TheaterHagenCard

 

Am Tag der Veranstaltung wird auf alle noch vorhandenen Theaterkarten eine Ermäßigung von 50 % gewährt.

 

Die Card kostet 50,00 € und gilt eine Spielzeit.

 

Sie kann beliebig oft eingesetzt werden. Die TheaterHagenCard  ist nicht übertragbar und ist bei Kauf und Einlass mit der Eintrittskarte vorzulegen.

 

 

 

  1. Last-Minute-Preis

 

Schülerinnen und Schüler erhalten Restkarten für alle Veranstaltungen im Großen Haus und im Opus jeweils eine halbe Stunde vor der Veranstaltung zum Preis von 2,50 €.

 

 

 

 

 

  1. Vorteilskarte Märkische Bank

 

Bei Vorlage dieser Card wird beim Kauf einer Eintrittskarte ein Rabatt von

20 % gewährt.

 

 

  1. ABO-Tausch

 

Alle Abonnenten haben die Möglichkeit, einen unbegrenzten „ABO-Tausch“ vorzunehmen.

 

Die Bearbeitungsgebühr beträgt pro Tausch 3,00 €.

 

 

 

  1. Bei Vorauszahlung des ABO-Preises in einer Summe oder bei Werbung eines neuen Abonnenten erhält der Abonnent einen Gutschein für eine Theaterkarte.

 

 

  1. Weitere Preisfestlegungen

 

In begründeten Einzelfällen (z.B. Gala-Veranstaltungen, Sonder-

veranstaltungen u.a.) ist die Theaterleitung berechtigt, abweichende

Eintrittspreise festzulegen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 

 

 

3. Mittelbedarf

X

 Einnahmen

              254.000

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

80.000-100.000

    160.000

    229.000

    254.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.02.2008 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - vertagt

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16.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.04.2008 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - vertagt

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV.NRW S. 666/SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW S. 380/SGV NRW 2023), werden die Eintrittspreise und allgemeinen Bestimmungen für Theater- und Konzertveranstaltungen mit Wirkung vom 1.8.2008, wie in den Anlagen 1-6 dargestellt, mit folgenden Veränderungen festgesetzt:

 

 

Die Eintrittspreise im Freiverkauf werden um 20% erhöht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Die ABO-Preise werden um 10% erhöht:

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Der ABO-Rabatt für den Theaterring wird von 38% auf 20% des Einzelkartenpreises gesenkt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen