Beschlussvorlage - 0130/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.03.2008
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.04.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.05.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die bisherige
Erschließungsbeitragssatzung vom 21.12.1978 soll durch eine Neufassung ersetzt werden. Wesentliche Änderung ist die Umstellung der
Verteilungsregelung von Geschossflächen- auf Vollgeschossmaßstab. Darüber
hinaus sind redaktionelle Anpassungen, der Wegfall von überflüssigen
Satzungsbestimmungen sowie Anpassungen aufgrund der neueren Beitragsrechtsprechung
vorgesehen.
Begründung
Die
Erschließungsbeitragssatzung vom 21.12.1978 in der z. Z. geltenden Fassung ist
bisher vom Oberverwaltungsgericht NRW nicht beanstandet worden. Gleichwohl
wurde in verwaltungsgerichtlichen Verhandlungen angemerkt, dass die
Verteilungsregelung (§§ 7 - 11) sehr unpraktikabel sei. In anderen Städten und
Gemeinden wird bis auf ganz wenige Ausnahmen der Vollgeschossmaßstab, wie ihn
das von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitete
Satzungsmuster vorsieht, angewandt.
Der in der Hagener Satzung
festgelegte Geschossflächenmaßstab ist in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan
keine Geschossflächenzahl festsetzt, deshalb unpraktikabel, weil die tatsächliche
Geschossfläche des jeweiligen bebauten Grundstücks entweder anhand der Bauakte
oder durch örtliche Aufmaße festgestellt werden muss. Beim Vollgeschossmaßstab
ist einfach nur die Zahl der Vollgeschosse festzustellen. Die §§ 7 - 11 alte
Fassung sollen daher in der neuen Satzung durch § 5 ersetzt werden.
Außerdem erfordern die
Fortentwicklung der Beitragsrechtsprechung sowie die in der Vergangenheit bei
Straßenabrechnungen gemachten praktischen Erfahrungen eine Überarbeitung der
Satzungsbestimmungen.
Die neue
Erschließungsbeitragssatzung stellt weitgehend auf das von der
Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitete Satzungsmuster ab.
Gegenüber der bisherigen
Satzungsregelung ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
a) Im § 1 der Neufassung wird auf die Definition der
Erschließungsanlagen verzichtet, da sich diese unmittelbar aus dem BauGB
ableiten lassen.
b) Bei der Angabe, für welche Arten von beitragsfähigen
Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge erhoben werden. (s. § 2 Abs. 1 der
Neufassung), sind die mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen
(Fußwege, Wohnwege) gesondert aufgeführt worden, weil derartige unbefahrbare Verkehrsanlagen
erst durch eine Novellierung nachträglich in das BauGB aufgenommen wurden und
von den sonst in der Satzung bereits genannten befahrenen Wohnwegen nicht
erfasst werden.
c) Der Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
(§ 3 alte Fassung) sowie die Festlegung des Abrechnungsgebietes (§ 5 alte
Fassung) ergeben sich ebenfalls unmittelbar aus dem BauGB, so dass die Paragraphen
in der Neufassung nicht mehr vorgesehen sind.
d) Die Art der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
orientiert sich in § 3 der Neufassung an den Mindestinhalt der Mustersatzung.
Weitergehende Regelungen sind überflüssig.
e) Die Herstellungsmerkmalsregelung in § 7 der
Neufassung wird an die Erfordernisse der Beitragsrechtsprechung sowie an die
Mustersatzung der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände angepasst.
Die alte Fassung der
Satzung wird zum Vergleich mit der Neufassung als Anlage 2 beigefügt.
Die neue
Erschließungsbeitragssatzung soll nach dem Tag der Bekanntmachung in Kraft
treten. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 21.12.1978 in der z. Z.
gültigen Fassung außer Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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42,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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19,4 kB
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