Beschlussvorlage - 0438/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung der Jugendschöffenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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22.06.2004
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Sachverhalt
Der Präsident des Landgerichtes Hagen teilte mit Schreiben vom 23.12.2003 mit, dass gemäß gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.08.1998 in der Fassung vom 20.10.2003 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 bis zum 15.08.2004 einzureichen ist.
Nach dem
vorliegenden Schreiben sind vom Jugendamt der Stadt Hagen mindestens 60 Hauptschöffen/innen
und 140 Hilfsschöffen/innen vorzuschlagen (doppelte Anzahl).
Nach § 6 Nr.
3.5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen (Jugendamtssatzung) vom
24.02.1994 sowie Punkt 7.3 des o.g. Erlasses handelt es sich bei der
Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen nicht um ein
laufendes Geschäft der Verwaltung.
Die freien
Träger der Jugendhilfe, die Parteien und Kirchengemeinden wurden schriftlich
gebeten, der Verwaltung des Jugendamtes geeignete und in der Jugendarbeit
erfahrene Männer und Frauen in geforderter Anzahl vorzuschlagen. Darüber hinaus
konnten durch entsprechende Pressemitteilungen weitere Bewerber für das Amt des
Jugendschöffen gewonnen werden.
Für die
Aufnahme in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von 2/3
der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. (§ 35
Abs. 3 JGG)
V o r s c h l a g s l i s t e
(Anmerkung: Die genannte Liste wurden aus Gründen des Datenschutzes aus der Internet-Präsentation entfernt. Die Originale erhalten Sie auf begründete Anfrage beim Amt des Oberbürgermeisters. Mandatsträger können ggf. die orginale Vorlage im Ratsinformationssystem in der sog. "Aktenmappe" des entscheidenden Gremiums einsehen.)
