Beschlussvorlage - 0438/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vom Fachbereich Jugend & Soziales aufgestellten Vorschlagsliste für die Benennung von Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen zu.

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Sachverhalt

Der Präsident des Landgerichtes Hagen teilte mit Schreiben vom 23.12.2003 mit, dass gemäß gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.08.1998 in der Fassung vom 20.10.2003 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 bis zum 15.08.2004 einzureichen ist.

 

Nach dem vorliegenden Schreiben sind vom Jugendamt der Stadt Hagen mindestens 60 Hauptschöffen/innen und 140 Hilfsschöffen/innen vorzuschlagen (doppelte Anzahl).

 

Nach § 6 Nr. 3.5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen (Jugendamtssatzung) vom 24.02.1994 sowie Punkt 7.3 des o.g. Erlasses handelt es sich bei der Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen nicht um ein laufendes Geschäft der Verwaltung.

 

Die freien Träger der Jugendhilfe, die Parteien und Kirchengemeinden wurden schriftlich gebeten, der Verwaltung des Jugendamtes geeignete und in der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen in geforderter Anzahl vorzuschlagen. Darüber hinaus konnten durch entsprechende Pressemitteilungen weitere Bewerber für das Amt des Jugendschöffen gewonnen werden.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. (§ 35 Abs. 3 JGG)

 

V o r s c h l a g s l i s t e

 



(Anmerkung: Die genannte Liste wurden aus Gründen des Datenschutzes aus der Internet-Präsentation entfernt. Die Originale erhalten Sie auf begründete Anfrage beim Amt des Oberbürgermeisters. Mandatsträger können ggf. die orginale Vorlage im Ratsinformationssystem in der sog. "Aktenmappe" des entscheidenden Gremiums einsehen.)

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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22.06.2004 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen