Beschlussvorlage - 0295/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße - Eckeseyer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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22.04.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.05.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.05.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8/07 (595)
Bahnhofshinterfahrung 2. Abnschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße.
Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses
und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Sachverhalt
Begründung:
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.8.07 die Zusammenfassung der
Bebauungsplanverfahren Nr. 3/98 Plessenstraße und Nr. 13/02
Bahnhofshinterfahrung –Mittlerer Abschnitt- zum Bebauungsplanverfahren
Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße –Eckeseyer Straße
beschlossen.
Die
Erweiterung des Plangebietes wird in der Vorlage 0292/2008 begründet,
desweiteren
der Anlass und die städtebauliche Zielsetzung. (Beratungsfolge analog)
Der
Verwaltung lag folgender Antrag vor:
Nutzungsänderung
auf dem Grundstück Weidestraße 18a (Gemarkung Hagen, Flur 27, Flurstücke
73,74): Erhöhung der Benutzerzahl der Versammlungsstätte auf 350 Personen sowie
der Betriebszeit auf 24.00 Uhr. Dieser Antrag wurde aufgrund der
Veränderungssperre Nr. 13/02 Bahnhofshinterfahrung
Mittlerer Abschnitt abgelehnt.
Die
Klage gegen den ablehnenden Bescheid wurde
vom Verwaltungsgericht abgelehnt.
Der
Verwaltung liegt nunmehr folgender Antrag vor:
Nutzungsänderung
auf dem Grundstück Weidestraße 18a:
Erhöhung
der Besucherzahl der Versammlungsstätte
auf 300 Personen und Verlängerung der Betriebszeit bis 2.00 Uhr.
Dieser
Antrag wurde ebenfalls aufgrund der Veränderungsperre Nr. 13/02
Bahnhofshinterfahrung –Mittlerer Abschnitt- abgelehnt. Gegen diesen Bescheid wurde
ebenfalls Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben. Das Verfahren bleibt
abzuwarten.
Zwischenzeitlich
wurde seitens des Liegenschaftsamtes
mehrfach versucht, die o.g. Grundstück freihändig zu erwerben. Dieses
scheiterte hauptsächlich an der Höhe des Grundstückskaufpreises.
Da
die o.g. Grundstücke nunmehr im
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/07 (595)
Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße liegen, ist der Erlass einer Veränderungssperre für
den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanverfahrens erforderlich.
Anmerkung:
Die Geltungsdauer der
Veränderungssperre Nr. 13/02 Bahnhofshinterfahrung –Mittlerer Abschnitt-
endet im August 2008.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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488 kB
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2
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(wie Dokument)
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284,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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864,2 kB
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