Beschlussvorlage - 0293/2008
Grunddaten
- Betreff:
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Nutzungsänderungsantrag: 2 Spielhallen mit je 12 Geldspielautomaten in ehemaligem Autoteilezubehörbetrieb auf dem Grundstück Elseyer Straße 79Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14, Flurstück 617AZ.: 4/63/BA/0030/08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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16.04.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgender Antrag vor:
Nutzungsänderung
2 Spielhallen mit je 12 Geldspielautomaten in ehemaligem
Autoteilezubehörbetrieb auf dem Grundstück Elseyer Straße 79
Gemarkung
Hohenlimburg, Flur 14, Flurstück 617.
Baugesuchskonferenz
vom 27.3.2008
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Es
liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Nr.
8 Alemannenweg – Reher Weg u.a. mit der Festsetzung: GI
(Industriegebiet).
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt,
da es mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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441,5 kB
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16.04.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Das im Betreff genannte Vorhaben: Nutzungsänderungsantrag 2 Spielhallen
mit je 12 Geldspielautomaten in ehemaligem Autoteilezubehörbetrieb auf dem
Grundstück Elseyer Straße 79 wird ablehnend zur Kenntnis genommen.