Beschlussvorlage - 1002/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des "Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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14.11.2007
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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21.11.2007
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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27.11.2007
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23.04.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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28.11.2007
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.12.2007
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22.04.2008
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10.06.2008
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●
Bereit
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.11.2007
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06.02.2008
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04.03.2008
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17.06.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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06.03.2008
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19.06.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Bereits im Jahre 2001 haben
19 Kommunen eine Vereinbarung getroffen,
auf Grundlage des gemeinsam erarbeiteten „Regionalen
Einzelhandelskonzeptes Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“
(REHK) bei der Einzelhandelsentwicklung interkommunal zusammenzuarbeiten. Die
fünfjährige Laufzeit des Konzeptes war Anlass eine Fortschreibung vorzunehmen.
Die von der BBE Unternehmensberatung
erarbeitete Fortschreibung des REHK ist über den Arbeitskreis mit allen
beteiligten Kommunen eingehend erörtert und abgestimmt worden. Die Städte
Datteln, Hattingen, Herdecke und Witten prüfen einen Beitritt im Rahmen der
Fortschreibung.
Das REHK versteht sich als
Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Region
östliches Ruhrgebiet. Dabei soll die wohnortnahe Versorgung mit Gütern des
täglichen Bedarfs möglichst flächendeckend erfolgen. Die Ansiedlung regional
bedeutsamer Einzelhandelsbetriebe oder Einkaufszentren sollen nach klaren
Kriterien bewertet und die Projekte
unter den beteiligten Kommunen abgestimmt werden.
Der Zeitpunkt der
Fortschreibung fällt zusammen mit der jüngsten Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes,
in der das Instrument der interkommunalen Kooperation definiert und
außergewöhnlich gestärkt wird.
Die zweifache Auszeichnung
des REHK (Bundeswettbewerbe) bestätigt die Bedeutung des Konzeptes und macht
deutlich, dass eine Zusammenarbeit der beteiligten Kommunen bei der
Einzelhandelsentwicklung wichtig ist.
Unter anderem vor dem
Hintergrund der geplanten Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers in Hagen
kommt der regionalen Kooperation eine besondere Bedeutung zu.
Ebenso unterziehen sich
Großprojekte anderer Städte den vereinbarten Prüfkriterien, um den, auch in der
Rechtssprechung erforderlichen, regionalen Konsens zu erzielen.
Begründung
1.
Anlass
für die Gründung des IKZ - Arbeitskreises „Regionales Einzelhandelskonzept
Östliches Ruhrgebiet“
Der Einzelhandel gehört
neben Kultur, Begegnung, Arbeiten und Gastronomie zum städtischen Leben. Er
bestimmt in seinen vielfältigen Facetten in hohem Maße die Lebendigkeit und
die Attraktivität der urbanen Zentren.
Allerdings ist seit Jahren
die Tendenz festzustellen, dass besonders der großflächige Einzelhandel die
gewachsenen Zentren verlässt und sich an städtebaulich nicht integrierten
Standorten außerhalb ansiedelt. Die Folge sind Attraktivitätsverluste in
innerstädtischen Lagen und eine Ausdünnung der wohnortnahen Grundversorgung.
Dieser Entwicklung wollten
vor einigen Jahren eine Reihe von Städten und Gemeinden im östlichen Ruhrgebiet
nicht tatenlos zusehen und beauftragten zusammen mit den entsprechenden
Kreisen, Bezirksregierungen, dem Einzelhandelsverbandes Westfalen-Mitte und
Industrie- und Handwerkskammern mit Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg
und des Landes NRW einen Gutachter mit der Entwicklung eines gemeindeübergreifenden
Konzeptes für eine abgestimmte Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen in der
Region.
Als Ergebnis dieses Gutachtens besteht seit dem Jahre 2001 der Arbeitskreis
„Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende
Bereiche“ (REHK), dem inzwischen 23 Kommunen, fünf
Industrie- und Handelskammern, drei Kreise, zwei Bezirksregierungen und der
Einzelhandelsverband Westfalen-Mitte e.V. angehören.
Wichtigstes Ziel des
Konzeptes ist die Stärkung der Innenstädte und die Sicherung der Nahversorgung.
In Konkretisierung der bereits durch die Landesplanung vorgegebenen
Anforderungen wurde dazu für die wichtigsten Formen großflächigen Einzelhandels
Bedingungen vereinbart, unter denen sie im Geltungsbereich des REHK im
„Regionalen Konsens“ angesiedelt werden können. Hinzu kommt eine
Festlegung und räumliche Angrenzung regional bedeutsamer zentraler
Versorgungsbereiche und ergänzender Standorte für Möbel- und
Einrichtungshäuser, Baumärkte und Gartencenter.
2. Interkommunale Vereinbarung
Dazu
haben die beteiligten Kommunen eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die
Grundlage des gemeinsamen Handelns ist
Angestrebt wird:
·
die Stärkung der
innerstädtischen Zentren,
·
die Stärkung der
Stadtteilzentren mit ihrer Grundversorgung,
·
ein ergänzendes Versorgungsnetz von Sondergebieten mit
nicht zentrenrelevanten Angeboten an
ausgewählten Standorten auch außerhalb der Zentren und
·
eine aktive Flächenpolitik, um mit marktwirtschaftlichen
Mitteln
·
Investitionen in die städtebaulich geeigneten (integrierten)
Standorte zu lenken.
Wichtig dabei war die
Verabredung, immer dann einen „Regionalen Konsens” mit betroffenen
Nachbargemeinden zu suchen, wenn ein Einzelhandelsvorhaben infolge seiner
Größe und seines Standortes überörtliche Auswirkungen erwarten ließ. Dabei wurden
bewusst hohe Anforderungen an die Standortqualität eines Vorhabens festgelegt,
während eine quantitative Begrenzung von Entwicklungsspielräumen nur in wenigen
Ausnahmefällen vorgesehen ist.
3. Erste Erfahrungen
In der Praxis werden die
relevanten Einzelhandelsvorhaben regelmäßig interkommunal in einem Arbeitskreis
unter den beteiligten Kommunen, Behörden und Interessenverbänden erörtert.
Neben der Abstimmung
zwischen den beteiligten Kommunen zu einzelhandelsrelevanten Fragen auf der
Grundlage des REHK werden außerdem Diskussionen mit der interessierten
Öffentlichkeit und der Fachwelt durchgeführt. Auf
einer Fachtagung am 11. November 2005 in Dortmund wurde auf Basis der
Erfahrungen mit dem REHK für das Östliche Ruhrgebiet die Zweckmäßigkeit von
interkommunalen Einzelhandelskonzepten diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt lagen
bereits erste Ergebnisse der Fortschreibung des REHK vor, mittlerweile ist sie
abgeschlossen.
4. Preisverleihung
Seit 2001 besteht das
„Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende
Bereiche“ seinen Praxistext erfolgreich. Als bundesweit einziges regionales
Einzelhandelskonzept wurde es im Oktober 2006 vom Bundesbauministerium im
Rahmen des „kommKoop“-Wettbewerbs ausgezeichnet. Diese Auszeichnung
dient allen beteiligten Kommunen als deutliche Bestätigung dafür, dass ihre
damalige Entscheidung richtig war, bei der Entwicklung ihrer
Einzelhandelsstrukturen eng zusammen zu arbeiten. Die Kooperation im Östlichen
Ruhrgebiet hat zu einem besseren Verständnis und zu einer höheren Akzeptanz der
jeweiligen Belange beigetragen. Daher
bestätigt die vorliegende Fortschreibung die 2001 vereinbarten Ziele und
Verfahren in ihren wesentlichen Punkten.
5. Spielregeln
Es ist auch deutlich
geworden, dass sich die vereinbarten Spielregeln zum Umgang mit großflächigen
Einzelhandelsvorhaben bewährt haben. Viele Einzelfälle wurden dank der leicht
nachvollziehbaren Prüfkriterien gar nicht erst zum Streitfall, meist konnte schnell
der „Regionale Konsens“ festgestellt werden. Mögliche Prüfkriterien
sind die Standortqualität, die Tragfähigkeit, die erwarteten Auswirkungen, die
Umsatz-Kaufkraft-Relation und der Umsatzanteil mit Auswärtigen. Welche davon im
Einzelfall relevant sind, hängt vom Sortimentsschwerpunkt eines Vorhabens ab.
Durch Anwendung dieser
relativ einfachen Verfahren konnte Verwaltungsaufwand reduziert und die
beschleunigte Realisierung sinnvoller Vorhaben erreicht werden.
6. Fortschreibung
Für eine Fortschreibung
schon nach rund 5 Jahren sprachen mehrere Gründe:
Zunächst galt es, die
aufgrund der anhaltend dynamischen Entwicklung des Einzelhandelssektors
eingetretenen Bestandsveränderungen festzustellen. Vor diesem Hintergrund
sollte auch eine Evaluation der Wirksamkeit der verabredeten Verfahren in Hinblick
auf eventuell erforderliche Weiterentwicklungen erfolgen. Damit sollte
sichergestellt werden, dass weiterhin eine realistische Entscheidungs- und
Abstimmungsgrundlage für künftige Projekte vorlag. Die Fortschreibung des
Konzeptes ist unter ausdrücklicher Würdigung der Erfahrungen erarbeitet worden,
die seit der Vereinbarung im Jahr 2001 bei den Entscheidungsträgern der Region
und mit dem Instrument REHK auch in anderen Teilen von NRW oder außerhalb
gesammelt wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass nur geringfügige Änderungen
notwendig wurden und der Schwerpunkt auf eine Aktualisierung der Grundlagen zu
legen war. Die im Rahmen der Fortschreibung erfolgte Befragung der Beteiligten
ergab einen deutlichen Wunsch und Notwendigkeit, die Arbeit fortzusetzen,
verbunden mit einer Bekräftigung des Mandats des Arbeitskreises.
Zusammenfassend lässt sich
also feststellen, dass die kontinuierliche, vertrauensvolle und an der Sache
orientierte Zusammenarbeit aller Akteure den wesentlichen Grund für den Erfolg
darstellt.
Die Fortschreibung stellt
sicher, dass der bisherige Erfolg des Arbeitskreises auch weiterhin
gewährleistet ist.
7. Exkurs in die Region
Regionale
Einzelhandelskonzepte haben in NRW seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre
zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das hier fortgeschriebene REHK besteht seit
2001 und ist damit die älteste Kooperation dieser Art.
Die
Notwendigkeit zur Erarbeitung Regionaler Einzelhandelskonzepte erfährt nicht
nur durch die Novellierung des §24a Landesentwicklungsprogramm eine zunehmende
Anerkennung. In zahlreichen Regionen Nordrhein-Westfalens bestehen
mittlerweile entsprechende Kooperationsabkommen. Derzeit ist die
Bezirksregierung im Gespräch mit Vertretern des Raumes Südwestfalen.
8. Schnittstelle zum Kommunalen
Einzelhandelskonzept
Die Städte und Gemeinden
sind aufgerufen, das ihnen zur Verfügung stehende Instrumentarium des
Landesplanungsrechts und des Städtebaurechts zur Steuerung einer zukunftsfähigen
Einzelhandelsentwicklung einzusetzen. Dazu ist es erforderlich Zentrenkonzepte
zu erarbeiten, die die städtebauliche Zielsetzung zur Einzelhandelsentwicklung
definieren. Besonders wichtig sind die räumlichen Festsetzungen der zentralen
Versorgungsbereiche, Standorte der wohnungsnahen Grundversorgung sowie der Sondergebiete.
Dieses Konzept ist damit Grundlage für die Beurteilung strukturrelevanter
Einzelhandelsvorhaben.
Darüber hinaus gilt das
Gebot der „interkommunalen Abstimmung“ (§2 Abs 2 BauGB und §24a
LEPro). Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten die Gemeinden, sich hinsichtlich
der Einzelhandelsgroßvorhaben abzustimmen und sich auf eine ausgewogene Arbeitsteilung
bei der Versorgung des gemeinsamen Gesamtraumes zu einigen. Eine faire und interessengerechte
Arbeitseilung bei der Versorgung der Bevölkerung im jeweiligen Gesamtraum nutzt
allen Kommunen und vor allem ihren Bürgern.
Die zahlreichen kommunalen
Konzepte werden durch das regionale Einzelhandelskonzept „unter einen
Hut“ gebracht. Das gemeinsame Ziel ist dabei, die Einzelhandelsentwicklungen
im regionalen Konsens zu gestalten. Die dafür gemeinsam entwickelten
Prüfkriterien vereinfachen das Verfahren.
Anlage: Kurzfassung des
REHK
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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644,8 kB
|

21.11.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:^
1. Die Bezirksvertretung Haspe sieht in der 1. Fortschreibung des
„Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende
Bereiche“ eine Einbringung in die politische Beratung.
2. Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den
nachberatenden Gremien wegen der Wichtigkeit des Themas die abschließende
Beratung erst im März 2008 vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
10.06.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die 1. Fortschreibung des„Regionalen
Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende
Bereiche“ (REHK) mit folgender
Ergänzung zur Kenntnis:
Die Flächen von SEWAG und
Schlachthof sowie die Flächen im Bereich der sogenannten Ennepe-Insel (Varta)
sind als regionaler Ergänzungsstandort für großflächigen Einzelhandel
vorzusehen.
17.06.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt nimmt die 1. Fortschreibung des „Regionalen
Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
(REHK) zur Kenntnis.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Gutachter nach zu
verhandeln, um eine positivere
Formulierung im Zusammenhang mit einem möglichen FOC-Standort in
Hagen-Westerbauer zu erreichen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass ein regional
bedeutsamer Standtort in Westerbauer festgelegt wird. Dies könnte auch ein
Factory-Outlet-Center sein.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Flächen SEWAG und Schlachthof
sowie die Flächen im Bereich der sogenannten Ennepe-Insel (Varta) Verhandlungen
für die Entwicklung als regionaler Ergänzungsstandort für großflächigen
Einzelhandel zu führen.
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Abstimmungsergebnis: |
|
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x |
Einstimmig beschlossen |
19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
Rat der Stadt Hagen nimmt die 1. Fortschreibung des „Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche
Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“
(REHK) zur Kenntnis.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Gutachter nach zu verhandeln, um eine positive Formulierung im Zusammenhang mit
einem möglichen FOC-Standort in Hagen-Westerbauer
zu erreichen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt dafür zu sorgen, dass ein regional bedeutsamer Standort
in Westerbauer festgelegt wird. Dies könnte auch ein Foctory-Outlet- Center sein.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Flächen SEWAG und Schlachthof sowie die Flächen im Bereich der sogenannten
Enneper-Insel (Varta) Verhandlungen für
die Entwicklung als regionaler Ergänzungsstandort für großflächigen Einzelhandel zu führen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |