Beschlussvorlage - 0223/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

a)     Herrn Bauingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Peter Gentgen als ordentliches Mitglied und

b)     Herrn Architekten Dipl.-Ing. Hans-Joachim Ackermann als stellvertretendes Mitglied

 

anschließend an die bisherige Amtszeit für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren in den Umlegungsausschuss der Stadt Hagen zu wählen.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt am Tag nach der Ratssitzung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die 5-jährige Amtszeit der Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten im Umlegungsausschuss der Stadt Hagen, des Architekten Dipl.-Ing. Hans-Joachim Ackermann und des Bauingenieurs Dipl.-Ing. Klaus-Peter Gentgen, endet am 16.03.2008 bzw. 24.03.2008.

 

Herr Ackermann gehört dem Umlegungsausschuss als stellvertretendes Mitglied seit dem 30.03.1988, seit dem 17.03.1993 als ordentliches Mitglied an. Herr Gentgen ist seit dem 25.03.1993 Mitglied des Ausschusses.

 

Eine Wiederwahl ist gem. § 5 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches zulässig.

 

Die Verwaltung schlägt diese Wiederwahl vor. Allerdings soll zukünftig Herr Gentgen als ordentliches Mitglied und Herr Ackermann als stellvertretendes Mitglied dem Ausschuss angehören.

 

Die beiden Herren sind bereit, ihre Wiederwahl anzunehmen.

 

Gem. § 5 Abs. 1 der Verordnung beträgt die Amtsdauer der Mitglieder 5 Jahre.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, die Bestellung der Herren Ackermann und Gentgen für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren im Anschluss an die bisherige Amtszeit zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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06.03.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen