Beschlussvorlage - 0223/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederwahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes des Umlegungsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.03.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
a)
Herrn
Bauingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Peter Gentgen als ordentliches Mitglied und
b)
Herrn
Architekten Dipl.-Ing. Hans-Joachim Ackermann als stellvertretendes Mitglied
anschließend an die bisherige Amtszeit für eine
weitere Amtszeit von 5 Jahren in den Umlegungsausschuss der Stadt Hagen zu
wählen.
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt am Tag nach der Ratssitzung.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die 5-jährige
Amtszeit der Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten im
Umlegungsausschuss der Stadt Hagen, des Architekten Dipl.-Ing. Hans-Joachim
Ackermann und des Bauingenieurs Dipl.-Ing. Klaus-Peter Gentgen, endet am
16.03.2008 bzw. 24.03.2008.
Herr Ackermann gehört
dem Umlegungsausschuss als stellvertretendes Mitglied seit dem 30.03.1988, seit
dem 17.03.1993 als ordentliches Mitglied an. Herr Gentgen ist seit dem
25.03.1993 Mitglied des Ausschusses.
Eine Wiederwahl ist gem. §
5 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches zulässig.
Die Verwaltung schlägt
diese Wiederwahl vor. Allerdings soll zukünftig Herr Gentgen als ordentliches
Mitglied und Herr Ackermann als stellvertretendes Mitglied dem Ausschuss
angehören.
Die beiden Herren sind
bereit, ihre Wiederwahl anzunehmen.
Gem. § 5 Abs. 1 der
Verordnung beträgt die Amtsdauer der Mitglieder 5 Jahre.
Der Rat der Stadt
Hagen wird gebeten, die Bestellung der Herren Ackermann und Gentgen für eine
weitere Amtszeit von 5 Jahren im Anschluss an die bisherige Amtszeit zu
beschließen.
