Beschlussvorlage - 0110/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen -Mitte vom 04.07.1996, zuletzt geändert durch Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.06.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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26.02.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.03.2008
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Beschlussvorschlag
Die 4. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung der Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen - Mitte anlässlich eines verkaufsoffenen Sonntags und der damit verbundenen Veranstaltung City Autosalon, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist, wird erlassen.
Die Vorlage wird zum 19.09.2008 realisiert.
Sachverhalt
Sowohl der verkaufsoffene Sonntag als auch die
Veranstaltung City Autosalon sollen verschoben werden.
Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom
07.09.2004 ist im Rahmen der 2. Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 04.07.1996 festgesetzt worden, dass die
Verkaufsstellen im Innenstadtbereich Hagen - Mitte aus Anlass der Veranstaltung
„City Autosalon“ an jedem 1. Sonntag im Oktober eines jeden Jahres
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Sollte der 1.
Sonntag im Oktober auf den Tag der Deutschen Einheit fallen, gilt die Regelung für den 10.
Oktober.
Die Hagen City Gemeinschaft beantragt, den
verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr auf den 28.09.2008 zu verlegen, da die
Veranstaltung „City Autosalon“ ebenfalls an diesem Wochenende stattfindet. Da der
verkaufsoffene Sonntag an diese Veranstaltung gekoppelt werden soll, muss die
Ordnungsbehördliche Verordnung für das laufende Jahr entsprechend geändert
werden.
Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte
Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlage
4.
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil
Hagen -Mitte vom 04.07.1996, zuletzt geändert durch Ordnungsbehördliche
Verordnung vom 26.06.2007
Aufgrund des § 6 Abs. 1 des
Gesetzes zu Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom
16. November 2006 in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes
(ZustVO ArbtG) vom 25. Januar 2000 (SGV. NW. S. 281), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 747) und der §§ 1, 27 und 30 des
Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden
(Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai
1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05.
April 2005 (GV. NRW. S. 274) wird von der Stadt Hagen als örtliche
Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom ................
folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
Artikel I
Nach § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Regelung besonderer Öffnungszeiten vom 04.07.1996, zuletzt geändert durch die
3. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.06.2007, wird folgt geändert:
(1)
Verkaufsstellen
im Innenstadtbereich des Stadtteils Hagen - Mitte dürfen am 28.09.2008 in der
Zeit von 13. 00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2)
Verkaufsstellen
im Innenstadtbereich des Stadtteils Hagen - Mitte dürfen künftig an einem
Sonntag im September oder Oktober eines jeden Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr
bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Artikel II
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer
Verkündung in Kraft.
