Beschlussvorlage - 1239/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Städten Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm zur Kooperation im Bereich der amtlichen Lebensmitteluntersuchung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 54 Chemisches Untersuchungsamt
- Bearbeitung:
- Rosemarie Muhlmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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30.01.2008
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.02.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.03.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Träger der Untersuchungseinrichtungen der Städte
Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm schließen mit dem Land NRW als Träger des
Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Arnsberg den angefügten Vertrag.
Die von den Untersuchungseinrichtungen wahrgenommenen
Aufgaben im Rahmen der „Amtlich-hoheitlichen Lebensmittelüberwachung und
-untersuchung“ werden von den Vertragspartnern arbeitsteilig koordiniert
und kooperativ durchgeführt.
Ziel ist es, den Verbraucherschutz deutlich zu
verbessern und zugleich eine effiziente und wirtschaftliche Aufgabenerledigung
zu sichern.
Dieser Vertrag wird von den Vertragspartnern zudem
als ein erster Schritt zur angestrebten Entwicklung einer rechtlich
selbständigen Untersuchungseinrichtung im Regierungsbezirk Arnsberg angesehen.
Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen den
Untersuchungsumfang und die Aufteilung der auszutauschenden Leistungen, er
berücksichtigt die Qualitätssicherung, er macht Aussagen zur Probenlogistik
sowie zum Kosten- und Leistungsausgleich sowie zur Einverständnisnahme weiterer
Vertragspartner. Der Vertrag soll zum 01. April 2008 in Kraft treten und im
Amtsblatt des Regierungsbezirks Arnsberg bekannt gemacht werden.
Begründung
Derzeitige Situation:
Zentrale
Aufgabe der Untersuchungseinrichtungen im Rahmen der amtlichen
Lebensmittelüberwachung ist die Untersuchung der amtlich entnommenen Proben
nach dem neuesten Stand der Wissenschaft
unter Berücksichtigung der Belange der Qualitätssicherung. Bedingt durch die
Neuausrichtung der Lebensmittelüberwachung und -untersuchung in der EU und den
Vorgaben der EG-Kontroll-VO 882 hat das Land NRW eine Arbeitsgruppe zur
Neuorganisation der Untersuchungsämter unter Mitwirkung aller Beteiligten sowie
von Städtetag und Landkreistag im MUNLV eingerichtet. Grundlage hierfür war ein
Wirtschaftlichkeitsgutachten der Firma BDO, das als Ergebnis vorschlägt, die
Untersuchungsaufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes landesweit in
drei bzw. fünf integrierten Untersuchungseinrichtungen als wirtschaftlichste
Lösung zu realisieren.
Dies
hat die Landesregierung aufgegriffen und ein Gesetz zur Errichtung Integrierter
Untersuchungsanstalten auf Basis einer Anstalt öffentlichen Rechts (AÖR)
vorgelegt, das zum 1.1.2008 in Kraft getreten ist.
Im Regierungsbezirk Arnsberg arbeiten z.Zt. vier
kommunale Chemische Unter-suchungsämter (CUÄ) und das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt
(SVUA) auf dem Sektor der Lebensmitteluntersuchung.
Es existieren derzeit zwei Kooperationsverbände: eine
Kooperation bestehend aus den CUÄ Hagen und Hamm und dem SVUA Arnsberg sowie
eine Kooperation bestehend aus den CUÄ Bochum und Dortmund.
Bildung eines Kooperationsverbundes:
Die Beigeordneten der Trägerstädte und die Leiter der
Untersuchungsämter haben unter Beteiligung des Landes im Dezember 2006 folgende
Vereinbarung getroffen: „die Mehrheit der Anwesenden unterstützt als
gemeinsames Ziel die Errichtung eines integrierten Untersuchungsamtes im
Regierungsbezirk Arnsberg – langfristig mit einem Standort.“
Ein erster Schritt hierzu ist die Zusammenarbeit der Träger,
wie sie der beigefügte Kooperationsvertrag vorsieht.
Ziel ist
die Neuverteilung der Arbeitsgebiete und eine kurzfristig herbeigeführte
Spezialisierung, um Doppelarbeit zu vermeiden und um Investitionen
zielgerichtet zu betreiben. Es müssen
laufend neue Problemstoffe analytisch aufwendig bearbeitet werden, was nur durch
eine Spezialisierung der einzelnen Standorte möglich ist. Die effektivere und
intensivere Untersuchung, der rationelle Einsatz aufwendiger Analysentechnik,
die Durchführung von Serienuntersuchungen führt insgesamt zu einer
konsequenteren und besseren Ausnutzung vorhandener Ressourcen. Zudem ergeben
sich wirtschaftliche Vorteile bei der
Beschaffung teurer Chemikalien,
die nur noch an jeweils einem Standort benötigt werden.
Synergien ergeben sich vor allem im Bereich der
teuren Investitionen in hochtechnische Analysengeräte. Diese müssen nur einmal
im Verbund vorgehalten werden. Hinzu kommt die gemeinsame Probenlogistik, die
von allen 12 angeschlossenen Kreisordnungsbehörden gemeinsam finanziert wird.
Der Kooperationsverbund kann danach insgesamt fachlich
kompetenter und wirtschaftlicher arbeiten.
Die fachlichen Belange des Vertrags wurden von den Leitern
der Untersuchungseinrichtungen im Rahmen einer AG „fachliche
Integration“ unter der Koordination des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitet.
Die Rechtsämter der Träger haben den Vertrag
erarbeitet und geprüft; in der Sitzung mit den zuständigen Beigeordneten am 21.
Nov. 2007 wurde er abschließend als Entwurfsvorlage für die politische Beratung
akzeptiert.
Die geplante Kooperation ab 01.04.2008 berührt nicht
die Personal-, Organisations- und Finanzhoheit der beteiligten Träger. Vielmehr
geht es um die rein fachliche Zusammenarbeit mit Schwerpunktsetzung und
wirtschaftlicher Nutzung der Ressourcen und stellt insoweit eine konsequente
Fortsetzung der bereits bestehenden interkommunalen Zusammenarbeit dar.
Zukünftige Planung:
Die beteiligten fünf Untersuchungseinrichtungen
beabsichtigen, nach Bildung der Kooperation zum 01.04.2008 die darauf folgende
Zeit zu nutzen, um den Kooperationsverbund in absehbarer Zeit in eine
integrierte Untersuchungseinrichtung (AöR) zu überführen.
