Beschlussvorlage - 1222/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung BÜ Herrenstraße- Verkehrsführung Obere Isenbergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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27.02.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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04.03.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der Baumaßnahme „Aufhebung des Bahnübergangs
Herrenstraße“ wurde auch der Bereich des Schulgrundstücks an der
Gumprechtstraße überplant.
Durch das Bestreben, diese Flächen nach Abriss der alten Gebäude für eine
Wohnbebauung vorzusehen, muss die bisher angedachte Verkehrsführung
überarbeitet werden.
Diese Vorlage beschreibt die Möglichkeit, Verkehre von der Kaiserstraße
über die Gumprechtstraße direkt an die neue Isenbergstraße anzuschließen, um
die Einmündung Kaiserstraße/ Lenneuferstraße zu entlasten.
Begründung
1. Vorbemerkungen:
Am 09.05.2006 wurde im Stadtentwicklungsausschuss
nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Hohenlimburg der Baubeschluss zur
Maßnahme „Aufhebung des Bahnübergangs Herrenstraße“ gefasst. (s.
Vorlage Nr. 0274/ 2006)
Inhalt des
Ausbaubeschlusses war u.a. die Überplanung des alten Schulgrundstücks an der
Gumprechtstraße, da hier kurzfristig das nördliche Gebäude abgerissen werden
soll.
Die vorgestellte
Planung zeigte daher eine Version, die die heute vorhandenen beiden Parkplätze
östlich und westlich des Schulgebäudes miteinander durch Ergänzung von
Parkständen verband. Die Fahrgasse wurde mittig mit einer Fußgängerquerung
versehen, die auch abgepollert werden sollte. Eine Durchfahrt war somit nicht
möglich.
In der
Bürgerinformationsveranstaltung am 03.05.2007 im Ratssaal Hohenlimburg wurde
besonders von der Anliegerschaft des Quartiers Kaiserstraße/ Gumprechtstraße/ Obere
Isenbergstraße darauf hingewiesen, dass die Änderung der Verkehrsführung
(Rückführung der Oberen Isenbergstraße auf die Kaiserstraße) die ungünstige
Einmündung Kaiserstraße/ Lenneuferstraße noch mehr belastet.
2. Planung
Die Anregungen der
Anlieger wurden in der Fachverwaltung diskutiert. Eine erhöhte Belastung der
schiefwinkligen Einmündung Kaiserstraße/ Lenneuferstraße, besonders durch
Linksabbieger, ist aus Verkehrssicherheitsgründen möglichst zu vermeiden.
Daher wurde eine Variante
entwickelt, die quasi dem heutigen Zustand entspricht, indem die Fahrgasse der
Parkflächen als Durchfahrtsmöglichkeit angeboten wird. Dies konnte durch
Fortfall der Abpollerung und einer Radienkorrektur leicht erreicht werden.
Damit könnte der Quellverkehr aus dem Quartier Kaiserstraße/ Gumprechtstraße/ Obere
Isenbergstraße wieder in westlicher Richtung abfließen und somit die
Lenneuferstraße entlasten. Diese Variante setzt allerdings den
Schulgebäudeabriss zwingend voraus.
Da dieser jedoch
kurzfristig und bis zum Ende der Baumaßnahme Aufhebung des BÜ Herrenstraße
nicht zu erwarten ist, eine spätere Nutzung des Schulgrundstücks als Baugrundstück
auch nicht ausgeschlossen werden soll, musste eine andere Anbindung des Quartiers Kaiserstraße an die
neue Untere Isenbergstraße gesucht werden. Eine Änderung des rechtskräftigen
B-Planes 2/95, der das Schulgrundstück als Gemeinbedarfsfläche festsetzt, wäre
dementsprechend vorerst nicht erforderlich.
Daher wurde nun eine
Variante entwickelt, die beiden Aspekten Rechnung trägt:
Es soll eine direkte
Ausfahrtsmöglichkeit von der Gumprechtstraße (Obere Isenbergstraße) auf die
neue Straße hergestellt werden (keine Einfahrt). Die Höhensituation erlaubt
eine solche Anbindung. Die Ausbildung der Verkehrsfläche wird der Oberen
Isenbergstraße entsprechen und in den verkehrsberuhigten Bereich integriert.
Zur neuen Lenneuferstraße wird die Einmündung durch einen Tiefbordstein
abgegrenzt. Die Ausfahrtsmöglichkeit wird für Links- und Rechtsabbieger
angeboten, wobei durch die Nähe zur signalisierten Einmündung der neuen Brücke
( ca. 60 m) der Linksabbieger als grenzwertig anzusehen ist, zumal die zu
erwartende Verkehrsbelastung kaum einzuschätzen ist. Die Polizei und die
Straßenverkehrsbehörde sehen diese Lösung kritisch und haben Bedenken
angemeldet.
Bei Entwicklung einer
Unfallauffälligkeit wäre das Linksabbiegen in
Fahrtrichtung Innenstadt ggf. zu unterbinden.
Durch die neue
Einmündung musste die geplante Busbucht verkürzt werden. Sie entspricht
planerisch zwar nicht mehr dem Regelwerk, kann aber problemlos angefahren und
wieder verlassen werden.
Durch diese
Planungsvariante kann das Schulgrundstück einschließlich des zugehörigen
Parkplatzes nahezu unangetastet bleiben. Hierdurch entfallen die Abhängigkeiten
Tiefbau/ Gebäudeabriss, die sich wegen einiger Ungeklärtheiten beim Abrisses
ergeben würden.
Gebäudeteile des
ehemaligen Gymnasiums werden z. Z. von den Berufsschulklassen der
Kaufmannsschule II genutzt. Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses
vom 22.11.2007 werden diese Klassen in das Gebäude Gasstr. 15 umziehen. Dort
ist z. Z. die Realschule Heinrich Heine provisorisch untergebracht. Die
Realschule wird nach Wiederherstellung des durch ein Feuer beschädigten
Gebäudes Kapellenstr. 75 voraussichtlich Ende Mai 2008 umziehen. Das Gebäudes
Gasstr.15 wird dann für die Zwecke der Kaufmannsschule II hergerichtet und
voraussichtlich Ende August 2008 bezugsfertig sein.
Nach Auszug der
Zweigstelle der Kaufmannsschule II wird das Amt für Schulverwaltung und
Hochschulwesen die Gebäude des ehemaligen Gymnasiums für schulische Nutzungen
aufgeben. Aufgrund gravierender Sicherheitsmängel und maroder Bausubstanz sind
die Gebäude abgängig und sollen
abgerissen werden.
Das städtische
Grundstück kann einer weiteren Nutzung zugeführt werden. Denkbar ist hier eine
Wohnnutzung im Bereich Kaiserstraße/Gumprechtstraße mit Zubehörbereichen (z. B.
notwendige Stellplätze) im unteren Grundstücksbereich an der Oberen
Isenbergstraße.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch den Fortfall
von Ausbauflächen können Finanzmittel eingespart werden, die teilweise jedoch
durch die Neuplanungen kompensiert werden, so dass prinzipiell die oben
beschriebenen Maßnahmen finanziell neutral angesehen werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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428,5 kB
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27.02.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den direkten Anschluss der
Gumprechtstraße an die neue Lenneuferstraße. Das Schulgrundstück wird von den
aktuellen Planungen ausgenommen.
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt, das an der Oberen
Isenbergstraße
gelegene Schulgebäude im Zusammenhang mit der Baumaßnahme im Jahre 2008
abzureißen.